Wiederkehrende Wartungs , Service und Instandhaltungsarbeiten können selbst dann eine Betriebsstätte im Ausland auslösen, wenn der einzelne Einsatz vor Ort nur von kurzer Dauer ist. Ein aktuelles VwGH-Erkenntnis und eine BMF-Auskunft zeigen, wo die Grenze verläuft – und warum Bau- und Montageunternehmen ihre Rahmen-verträge und Subunternehmerstrukturen besonders genau prüfen sollten.