Erfahren Sie hier von unseren Rechtsexperten alles über die Haftung des schwächsten Glieds der Vertragskette vom Bauherrn bis zum Produkthersteller. Nur in Ausnahmefällen werden Bauprojekte ausschließlich durch zwei Parteien - durch einen Auftraggeber (AG) und einen Auftragnehmer (AN) - abgewickelt. Werden auftraggeberseitig in der Regel Planer, Bauaufsicht etc. beigezogen, ist auch beim AN üblicherweise die Hinzuziehung weiterer Beteiligter, seien es Subunternehmer oder Lieferanten, erforderlich.