Unter dem Etikett "Rot-weiß-roten" Bauens wird dies von verschiedenen Seiten gefordert und klingt auf den ersten Blick gut (wenn auch nicht ganz neu). Doch wie weit darf, soll und kann dies aus rechtlicher Sicht gehen und wäre eine „Nationalisierung“ der Vergabepraxis überhaupt im Sinne der heimischen Bauindustrie?
Zunächst ist klar: Das österreichische Vergaberecht ist fest in europäisches Recht eingebettet. Sowohl das gültige BVergG 2018 als auch die im Raum stehende Novellierung setzen"EUVergaberecht" um und verpflichten Auftraggeber zu Wettbewerb und Gleichbehandlung. Nationale Bevorzugungen sind vor diesem Hintergrund grundsätzlich unzulässig.
Gleichzeitig gibt schon das bestehende österreichische Vergaberecht Auftraggebern vielfältige Möglichkeiten an die Hand, soziale, ökologische und andere Aspekte bei der Beschaffung zu berücksichtigen, was im Ergebnis oft günstig für heimische Anbieter ist. Das wird durch die anstehende Novelle nicht wesentlich verändert.
Etwas verkürzt gesagt: Wenn ein öffentlicher Auftraggeber das will, hat er es schon jetzt in der Hand – vollkommen rechtskonform – Ausschreibungen so zu gestalten, dass heimische Unternehmen ihre Stärken bestmöglich ausspielen können. Die Möglichkeiten dafür reichen von der Berücksichtigung von Lehrlingseinsatz- und Ausbildung, über die Berücksichtigung von Reaktions- und Wegzeiten, generell der Co2-Bilanz bis hin zu einschlägigen Zertifizierungen und der Verwendung nachhaltiger Materialien. Generell liegt im Bestbieterprinzip, das inzwischen auch im Baubereich etabliert ist, eine Chance für österreichische Unternehmen.
Im Unterschwellenbereich, der im Baubereich bis deutlich über EUR 5 Mio reicht – bestehen noch mehr Möglichkeiten. Insbesondere durch die Verfahrenswahl kann für kleine und mittlere (oft österreichische) Unternehmen die Teilnahmehürde gesenkt werden.