Mit dem Urteil vom 4.6.2026 in der Rechtssache „NOVA IBEROMOLDES (C-837/24) hat der Europäische Gerichtshof eine für die Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur unionsrechtlichen Zulässigkeit grunderwerbsteuerlicher Belastungen von gesellschaftsrechtlichen „Umstrukturierungen“ getroffen. Mittlerweile hat das Bundesministerium für Finanzen klargestellt, dass das EuGH-Erkenntnis auch Folgen für Österreich hat und die gesetzlich vorgesehene Steuerbarkeit von bestimmten Umstrukturierungen verneint.