Betrugsbekämpfung : Scheinfirmen kosten Staat 500 Millionen Euro – Bauwirtschaft im Fokus

Ein Arbeiter in einem Gewerbebetrieb ( Handwerker ) mit Geldscheinen in der Hand

Kaum eine Branche ist so stark von Subunternehmerketten, Entsendungen und Lohnkontrollen betroffen. Die jüngste Enquete von Finanz- und Arbeitsministerium zeigt, dass der Kampf gegen Sozialbetrug längst auch eine Frage fairer Marktbedingungen am Bau ist.

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Verdoppelung der Verurteilungen – verschärfte Definitionen

Laut Finanzministerium wurden 2025 insgesamt 411 Fälle von Scheinunternehmen rechtskräftig abgeschlossen, nach 197 im Jahr 2024. 2023 waren es 149 Fälle, 2020 lediglich 56. Der starke Anstieg wird unter anderem mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2024 erklärt, die die Definition von Scheinfirmen erweitert hat. Gleichzeitig seien die Kontrollen intensiviert worden.

Die Schadenssumme von rund 500 Millionen Euro speist sich laut Ministerium vor allem aus entgangenen Sozialversicherungsbeiträgen – sie machen mehr als die Hälfte des Betrags aus. Gut ein Fünftel entfällt auf nicht abgeführte Lohnsteuer. Der Rest entsteht durch unrechtmäßige Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug.

Für die Bauwirtschaft sind diese Posten besonders relevant: Der Entfall von Sozialversicherungsbeiträgen betrifft unmittelbar jene Segmente, in denen Personalintensität, Nachunternehmerstrukturen und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zusammentreffen.

Bau als Hochrisikobereich

Dass gerade die Bauwirtschaft regelmäßig im Zentrum von Kontrollen steht, ist kein Zufall. Die Branche ist geprägt von komplexen Wertschöpfungsketten, internationalen Arbeitskräften und einem intensiven Preiswettbewerb – insbesondere im Tiefbau, im Verkehrswegebau und bei größeren Hochbauprojekten.

Wie mehrfach auf solidbau.at berichtet wurde, ist die Margensituation vieler Unternehmen angespannt. Gleichzeitig wächst der Druck durch volatile Materialpreise, hohe Finanzierungskosten und eine rückläufige Neubauproduktion. In diesem Umfeld steigt die Versuchung, über Subunternehmerkonstruktionen Kosten zu drücken – legal wie illegal.

Scheinfirmen treten häufig als kurzfristige Subunternehmen auf. Sie melden Beschäftigte nicht ordnungsgemäß an, führen Sozialabgaben nicht ab oder verschwinden nach Projektabschluss. Für seriöse General- und Totalunternehmer entsteht daraus ein doppeltes Risiko: Wettbewerbsverzerrung im Vergabeverfahren und Haftungsrisiken in der Umsetzung.

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Subunternehmerketten als strukturelles Problem

Ein zentrales Thema der Enquete „Für gerechten Wettbewerb – Strategien gegen Steuerbetrug und Lohndumping“ war die Verantwortung entlang der Auftragnehmerkette. Gerade am Bau sind mehrstufige Subunternehmerstrukturen keine Ausnahme, sondern System.

Die Gewerkschaft Bau-Holz spricht von einem „massiven strukturellen Problem“. Scheinfirmen würden gezielt als Glied in der Subkette eingesetzt, um Verantwortung zu verschleiern. Ihr Bundesvorsitzender Josef Muchitsch fordert, dass öffentliche Auftragnehmer entlang der gesamten Kette haften müssen.

Das Argument trifft einen Nerv: Öffentliche Bauaufträge – vom kommunalen Hochbau bis zu Infrastrukturprojekten – machen einen erheblichen Teil des Bauvolumens in Österreich aus. Werden hier soziale und steuerliche Kriterien nicht konsequent eingefordert, entsteht ein Einfallstor für Missbrauch.

Öffentliche Vergabe als Hebel

Die Diskussion berührt unmittelbar die Frage der Vergabepraxis. In der Bauwirtschaft wird seit Jahren darüber debattiert, wie qualitative Zuschlagskriterien stärker gewichtet werden können – etwa Lehrlingsausbildung, regionale Wertschöpfung oder tarifkonforme Entlohnung.

Die Kampagne „Rot-Weiß-Rot Bauen“ der Gewerkschaft Bau-Holz zielt genau darauf ab: Öffentliche Aufträge sollen bevorzugt an Betriebe gehen, die nachweislich mit heimischen Materialien arbeiten, faire Löhne zahlen und Sozialabgaben ordnungsgemäß leisten.

Für Auftraggeber bedeutet das allerdings auch mehr Prüfaufwand. Die Wirtschaftskammer warnt daher vor pauschalen Verschärfungen und zusätzlicher Bürokratie. Sie betont, dass die große Mehrheit der österreichischen Bauunternehmen redlich wirtschaftet. Laut Zahlen der BUAK gebe es nur bei jedem 400. inländischen Betrieb einen Verdacht auf Unterentlohnung, bei ausländischen Betrieben hingegen bei jedem vierten.

Internationale Dimension und Entsendung

Gerade im Bauwesen ist die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften Realität. Unterschiedliche Lohnniveaus innerhalb Europas eröffnen Spielräume – legal wie missbräuchlich.

Die Gewerkschaft vida verwies auf drastische Lohngefälle im Transportsektor, doch ähnliche Konstellationen sind auch auf Baustellen zu beobachten: Unternehmen mit Sitz in osteuropäischen Staaten entsenden Beschäftigte zu deutlich niedrigeren Bruttolöhnen, wobei komplexe Konstruktionen aus Diäten, Zulagen und Spesen zum Einsatz kommen.

Für die Bauwirtschaft stellt sich damit eine doppelte Herausforderung: Einerseits muss sie europäische Dienstleistungsfreiheit respektieren, andererseits faire Wettbewerbsbedingungen sichern. Die Durchsetzung nationaler Mindeststandards bleibt zentral – insbesondere bei Großprojekten mit internationaler Beteiligung.

Fiskalische Relevanz in angespanntem Budgetumfeld

Das Finanzministerium verweist darauf, dass ein 2024 beschlossenes Betrugsbekämpfungspaket im laufenden Jahr zusätzliche Budgeteinnahmen von rund 270 Millionen Euro bringen soll. Angesichts der budgetären Lage Österreichs ist das kein Nebenaspekt.

Gerade die Bauwirtschaft ist in mehrfacher Hinsicht budgetrelevant: Sie ist selbst großer Empfänger öffentlicher Mittel – etwa im Infrastruktur- und Wohnbau – und zugleich bedeutender Steuer- und Abgabenleister. Jeder Euro, der durch Scheinfirmen verloren geht, fehlt potenziell für Investitionen in Infrastruktur, Sanierung oder Klimaschutz.

Wettbewerb und Reputation

Für seriöse Bauunternehmen ist Sozialbetrug nicht nur ein moralisches oder rechtliches Problem, sondern ein betriebswirtschaftliches. Dumpingangebote verzerren Ausschreibungen. Wer korrekt kalkuliert, gerät unter Druck.

Die Diskussion erinnert an frühere Debatten rund um das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das in der Branche intensiv diskutiert wurde. Schon damals war klar: Kontrollen allein reichen nicht, wenn die Strafen zu niedrig sind. Die Arbeiterkammer fordert nun höhere Sanktionen, da Unterentlohnung selbst im Fall einer Aufdeckung für manche Unternehmen noch wirtschaftlich sei.

Zwischen Kontrolle und Bürokratie

Die Wirtschaftskammer unterstützt zusätzliche Maßnahmen, warnt jedoch vor einer Generalverdächtigung. Wichtig sei ein konsequenter Vollzug auch gegenüber ausländischen Unternehmen. Gleichzeitig dürfe die Bürokratielast nicht weiter steigen.

Für Bauunternehmen bedeutet das einen Balanceakt: Compliance-Strukturen müssen ausgebaut, Subunternehmer sorgfältiger geprüft, Dokumentationen lückenlos geführt werden. Gleichzeitig steigen die administrativen Kosten.