EU | Nachhaltigkeit : EU-Parlament stoppt „Omnibus I“ – Entbürokratisierung vorerst gescheitert

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Der "Omnibus" genannte Versuch der Entbürokratisierung ist vorerst gescheitert.

- © Serhii - stock.adobe.com

Keine Reduktion, keine Vereinheitlichung

Der erste große Versuch der Europäischen Union, die Regulierungsflut einzudämmen und bestehende Nachhaltigkeitsvorgaben zu entschlacken, ist gescheitert. Das Europäische Parlament hat die sogenannte „Omnibus I“-Verordnung abgelehnt, die als zentrales Entlastungspaket für Unternehmen gedacht war.

Mit dem Nein ist ein Vorhaben gescheitert, das nach jahrelangen Diskussionen erstmals eine systematische Reduktion von Berichtspflichten und eine Vereinheitlichung von Nachhaltigkeitsanforderungen vorsah – unter anderem in den Bereichen Corporate Sustainability Reporting (CSRD), Lieferkettenpflichten (CSDDD) und Green Deal-Umsetzung.

„Das erste große Entbürokratisierungsgesetz wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt“

Laut der Süddeutschen Zeitung „wurde das erste große Entbürokratisierungsgesetz, genannt Omnibus I, mit knapper Mehrheit abgelehnt“. Die Verordnung sollte mehrere bestehende Richtlinien und Vorschriften anpassen, um „den administrativen Aufwand für Unternehmen deutlich zu verringern“.

Der Vorstoß scheiterte an politischen Spannungen im EU-Parlament: „Die Spitzen der konservativen Fraktionen (EVP) und der Sozialdemokraten hatten einen Kompromiss ausgehandelt, doch viele Sozialdemokraten verweigerten offenbar die Gefolgschaft.“ Aus EVP-Kreisen hieß es, das Verhalten der Sozialdemokraten sei „unverantwortlich“.

Hintergrund: Was die Omnibus-Verordnung regeln sollte

Die „Omnibus I“-Verordnung war Teil der EU-Strategie zur „Better Regulation“ und sollte mehr Klarheit und weniger Bürokratie schaffen – ohne dabei Nachhaltigkeitsziele zu verwässern. Konkret ging es um technische Anpassungen und Vereinheitlichungen in mehreren Richtlinien:

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet seit 2024 große Unternehmen, detaillierte ESG-Daten (Environmental, Social, Governance) offenzulegen. Der Omnibus-Ansatz sollte Übergangsregeln, vereinfachte Standards und längere Fristen ermöglichen.
  • CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Diese Lieferkettenrichtlinie verpflichtet Unternehmen zur Kontrolle von Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Wertschöpfungsketten. Die Omnibus-Verordnung sah Klarstellungen und eine abgestufte Anwendung nach Unternehmensgröße vor.
  • Green Deal-Begleitmaßnahmen: Weitere Punkte betrafen Klimareporting, Energieeffizienz und Finanztransparenz. Ziel war, Redundanzen zwischen den EU-Verordnungen zu beseitigen.

Nach der Ablehnung bleibt die Rechtslage kompliziert: Verschiedene EU-Regelwerke greifen weiterhin parallel und teils widersprüchlich ineinander.

Folgen: Rechtsunsicherheit statt Entlastung

Das Portal How Green Works schreibt: „Die Vorschläge für die Anpassungen der Berichtspflichten unter der CSRD und für Änderungen an der CSDDD (Lieferkettenrichtlinie) hat das EU-Parlament am Dienstag abgelehnt.“

Damit ist klar: Unternehmen müssen weiterhin nach den bestehenden komplexen Vorgaben berichten. Die erhofften Vereinfachungen – etwa für Mittelbetriebe oder Baukonzerne mit mehreren Tochtergesellschaften – bleiben aus.

Das Europäische Parlament hat sich damit gegen den Kurs der EU-Kommission gestellt, die das Paket als „pragmatischen Schritt zur Entlastung der Realwirtschaft“ bezeichnet hatte.

Was das für Österreichs Bauwirtschaft bedeutet

1. Baukonzerne bleiben in der CSRD-Pflicht

Größere österreichische Bauunternehmen wie Strabag, Porr, Swietelsky oder Wienerberger fallen längst unter die CSRD-Berichtspflicht. Sie müssen umfangreiche Daten zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Lieferketten und Sozialstandards veröffentlichen.
Die abgelehnte Omnibus-Verordnung hätte unter anderem vereinfachte Berichtsstandards und Fristenanpassungen gebracht – etwa für Tochtergesellschaften in Nicht-EU-Staaten oder Joint Ventures.

Das Aus für „Omnibus I“ bedeutet: Diese Pflichten bleiben unverändert. Unternehmen müssen weiterhin nach ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) berichten – ein System, das selbst laut EU-Kommission „überaus komplex“ ist.

2. Keine Entlastung für Zulieferer und Bauprodukt-Hersteller

Die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bleibt ebenfalls in ihrer bisherigen Form bestehen. Für die Bauwirtschaft ist das besonders relevant: Bauprojekte haben meist vielschichtige Lieferketten, von Rohstoffabbau über Zementproduktion bis hin zu spezialisierten Subunternehmen.

Die abgelehnte Verordnung hätte hier vereinfachte Nachweispflichten für mittelgroße Unternehmen eingeführt. Nun bleibt es bei umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Gerade in der österreichischen Baustoffindustrie – etwa bei Holcim, Wienerberger, Murexin, Austrotherm oder Leube – bedeuten die fortbestehenden Pflichten einen hohen Verwaltungsaufwand, da Nachhaltigkeits- und Sozialstandards in internationalen Lieferketten unterschiedlich dokumentiert werden.

3. Verzögerte Investitionsentscheidungen

Viele Bauunternehmen hatten auf das Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung gewartet, um Investitionsentscheidungen an neue Berichtsnormen anzupassen. Nun herrscht Unsicherheit.
In Projekten mit ESG-Bewertungspflicht (z. B. bei EU-Taxonomie-konformen Bauprojekten oder Green Bonds) fehlt weiterhin Klarheit über Bewertungskriterien.

Die Zweigleisigkeit zwischen EU-Taxonomie, CSRD und nationalen ESG-Berichtspflichten erschwert Finanzierungsentscheidungen – insbesondere für langfristige Infrastrukturprojekte.

4. Wettbewerbsvorteile für internationale Anbieter

Während europäische Unternehmen detailliert berichten müssen, gelten viele dieser Pflichten für außereuropäische Anbieter nicht. Damit verschärft sich der Wettbewerbsdruck.
Österreichische und deutsche Baufirmen, die auf Auslandsmärkten tätig sind, müssen die hohen EU-Standards auch dort nachweisen – ein Aufwand, der international nicht immer anerkannt wird.

Die abgelehnte Omnibus-Verordnung hätte hier einen einheitlichen Berichtspflichtenrahmen schaffen sollen, der internationale Wettbewerbsverzerrungen abmildert.

Infobox: Was die Omnibus-Verordnung bedeutet hätte
Bereich Geplante Änderung Status nach Ablehnung
CSRD-Berichtspflichten Vereinfachte Offenlegung, längere Übergangsfristen bleibt unverändert komplex
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abgestufte Pflichten nach Unternehmensgröße bleibt vollumfänglich in Kraft
Taxonomie-Reporting Vereinheitlichung von ESG-Kriterien weiterhin Parallelregelungen
Bauwirtschaft Entlastung bei Nachweisen und Subunternehmerketten keine Entlastung, volle Dokumentationspflicht
KMU und Mittelstand vereinfachte Berichtsvorlagen geplant entfallen

Politische Dimension und Reaktionen

Das Scheitern der Omnibus-Verordnung hat in Brüssel für Irritationen gesorgt. Beobachter sprechen von einem „Signal der Blockade“. Die EU wollte zeigen, dass sie nach Jahren der Regulierungsflut auch entlasten kann – nun bleibt der Eindruck, dass selbst technische Entbürokratisierung politisch unlösbar geworden ist.

„Das war ein Pyrrhussieg der Regulierung“, heißt es aus Parlamentskreisen. Die Befürworter des Pakets argumentieren, dass das Nein vor allem ideologisch motiviert sei. Gegner warnten hingegen, die vorgeschlagenen Anpassungen könnten Nachhaltigkeitsziele „aufweichen“ oder gar zurückdrehen.

Im November soll über eine überarbeitete Fassung abgestimmt werden. Doch ob eine neue Mehrheit zustande kommt, ist ungewiss.

Österreichische Perspektive: Zwischen Anspruch und Realität

In Österreich hatte man auf eine Annahme gehofft. Wirtschaftsvertreter sprachen im Vorfeld von einem „notwendigen Modernisierungsschritt“. Die Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hatten wiederholt auf die „überbordende Berichtsbürokratie“ hingewiesen.

Bauinnungsmeister Robert Jägersberger kommentierte zuletzt, dass „die Dokumentationspflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei Lieferketten den eigentlichen Bauprozess längst überlagern“. Besonders kleinere Bauunternehmen fühlten sich durch die Vielzahl an Nachweisforderungen überfordert.

Nach der Ablehnung der Omnibus-Verordnung rechnet die Branche nicht mit kurzfristigen Entlastungen. Stattdessen dürften weitere EU-Vorgaben – etwa die Ausweitung der Taxonomie auf neue Sektoren – zusätzlichen Aufwand bringen.