Frömmel zur Novelle : Gesetz sollte wirkliche Schwindelfirmen treffen

Das Sozialministerium hat einen Entwurf in Begutachtung geschickt, der wesentliche Änderungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings bringen soll. Hier die Meldung zu diesem Thema auf SOLIDbau.at.

"Tatsächlich ist Lohn- und Sozialdumping auf Österreichs Baustellen ein Thema, zumeist sind aber österreichische Firmen nicht dafür verantwortlich", meint Bau-Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel fest.

SOLIDbau.at zu diesem Thema:

(1) In Begutachtung - Eckdaten zum neuen Gesetz gegen Lohndumping

(2) Zentrale Details zum Gesetz, Schieflagen in der BUAK-Statistik, zu geringe Abschreckung derzeit - Meinung Bundesbauinnungsmeister Frömmel

(3) Kontrolle gegenüber ausländischen Anbietern werde verbessert, meint WKÖ-Chef Leitl

(4) Billigstbieter-Prinzip: Bauwirtschaft schlägt Alarm

(5) Bestbieter-Prinzip: Neue Regeln in Kärnten

Kontrollen der BUAK: Schieflage in der Statistik

Die Statistik der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), die die Einhaltung der Mindestlöhne im Baubereich kontrolliert, sieht so aus: In den letzten drei Jahren wurden 11.350 Baustellenkontrollen durchgeführt. Bei inländischen Firmen waren lediglich 0,75 Prozent der kontrollierten Arbeiter vom Verdacht der Unterentlohnung betroffen - bei den ausländischen waren es 27 Prozent. "Allein diese Zahlen zeigen, dass primär bei ausländischen Firmen Handlungsbedarf besteht", meint Bundesinnungsmeister Frömmel. "Viele der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind zu begrüßen, insbesondere die Regelungen, die die tatsächliche Durchführung des Strafverfahrens und die erfolgreiche Vollstreckung der Strafen im Ausland sicherstellen sollen. Aber mit der Verankerung des Entgeltsbegriffs geht der Gesetzgeber einen Schritt zu weit."Wichtige Details zu den Bestimmungen Derzeit ist nur die Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestlohns strafbar, in den Prüfungsumfang nicht einbezogen sind andere Entgeltbestandteile, insbesondere Erschwerniszulagen. Mit der nur für den Baubereich geplanten Ausdehnung auf den Entgeltbegriff soll sich das ändern. Damit kann jede der 44 Zulagen, die theoretisch laut Bau-Kollektivvertrag zustehen könnte und nicht minutiös abgerechnet wird, eine Strafe nach sich ziehen. Es ist nicht einmal sichergestellt, dass jener Arbeitgeber, der die Zulage in ausreichender Höhe, aber unter einem anderen Titel verrechnet, nicht belangt wird.Abschreckungseffekt oft sehr gering Jene unseriösen Arbeitgeber, die bisher ihren Arbeitern Stundenlöhne von acht Euro oder weniger zahlen, wird das aber nicht abschrecken, weil ihr Verhalten schon derzeit klar gesetzwidrig ist. Zum Vergleich: Der KV-Mindeststundenlohn eines Baufacharbeiters beträgt aktuell 13,17 Euro. "Es geht überhaupt nicht darum, dubiose Arbeitgeber zu schützen, die sich nicht an die Spielregeln halten wollen. Es ist aber sehr wohl legitim, jene ehrlichen Arbeitgeber zu schützen, die vielleicht einmal eine Detailbestimmung des Kollektivvertrags nicht ganz richtig ausgelegt haben. Von den strittigen Interpretationen will ich gar nicht reden", so Frömmel.Der Bundesinnungsmeister verweist auch darauf, dass in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen von der Branche initiiert und mitgetragen wurden, die dem Ziel der Sozialbetrugsbekämpfung dienen, so etwa die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, die Auftraggeberhaftung für SV-Beiträge bzw. Lohnsteuer oder die Schaffung einer Baustellendatenbank bei der BUAK. "Zu liberale Handhabung"Eine Hauptursache des Übels liegt Frömmel zufolge auch in der liberalen Handhabung der Dienstleistungsfreiheit. Wenn man keinen strengeren Maßstab und schärfere Kontrollen beim Arbeiten über die Grenze bzw. bei der Niederlassung anlege, dürfe man sich über illegale Praktiken und Unterentlohnung nicht wundern.Dazu meint der Bauinnungschef: "Es ist auch nicht einzusehen, warum der gesamten Baubranche und damit auch allen seriösen Baufirmen eine Ausweitung des Prüfungsumfanges zumutbar sein soll, nicht aber den übrigen Branchen, bei denen auch in Zukunft nur der Grundlohn kontrolliert wird. Anstatt sich in Detailregelungen über Zulagen zu verlieren, wäre es wesentlich effizienter, den Fokus der Kontrollen dort zu setzen, wo wirklich Missbrauch im großen Stil stattfindet. Die Statistiken zeigen klar, wo der Schwerpunkt der Kontrollen liegen müsste." (ots/pm)