Steuertipps fürs Wohnen und Bauen : Wohn- und Baupaket 2024: was jede und jeder wissen sollte

Grafik Steuerrecht

Hier finden Sie kompakt und doch ausführlich, wie Sie aus dem Wohnbaupaket der Regierung am meisten für sich herausholen!

- © WIM

Wohnbaupaket mit mehreren Schwerpunkten

Die gestiegenen Finanzierungskosten und Immobilienpreise machen den Traum vom Eigenheim für viele Österreicher unerreichbar. Mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt, leistbarer Wohnraum geschaffen, der Zugang zu Eigentum erleichtert und Sanierungen angestoßen werden.

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Das mehr als zwei Milliarden schwere Entlastungspaket der Regierung verfolgt mehrere Schwerpunkte:

  • Unterstützung der Baukonjunktur und Erhöhung der Sanierungsquote,
  • Mehr und leistbaren Wohnraum schaffen,
  • Schaffung von Eigentum erleichtern,
  • Verbesserung der Qualität des vorhandenen Wohnraums.

Unterstützung der Baukonjunktur

Bereits mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Gebäude vorgesehen. Diese wird nun insoweit erweitert, als bei Neubauten mit Fertigstellung zwischen 1.1.2024 und 31.12.2025, die ökologische Standards erreichen („Klimaaktiv Bronze-Standard“), in den ersten drei Jahren ein Abschreibungssatz von 4,5% berücksichtigt werden kann.

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Zusätzlich können Herstellungsaufwendungen im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen künftig beschleunigt über fünfzehn Jahre abgeschrieben werden. Damit sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete „Nachverdichtungen“ steuerlich begünstigt werden. Wird die Energieeffizienz von vermieteten Gebäuden verbessert (z.B. Fenstertausch, Umstellung auf eine Wärmepumpe, Dämmung von Außenwänden), kann im Rahmen der Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte ein abzugsfähiger Zuschlag von 15% der entsprechenden Aufwendungen für die Jahre 2024 und 2025 abgezogen werden.

Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen ist die Erzielung eines Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum (z.B. 20 Jahre bei der „kleinen Vermietung“) in manchen Fällen nicht mehr realistisch. Um zu vermeiden, dass diese als Liebhaberei qualifiziert werden, wird der „absehbare Zeitraum“ bei der großen und kleinen Vermietung um je fünf Jahre verlängert. Eine Einstufung als Liebhaberei hat zur Folge, dass eine Vermietung nicht als Einkunftsquelle anerkannt werde. Verluste in den ersten Jahren der Vermietung können dann nicht geltend gemacht werden.

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Schaffung von leistbarem Wohnraum

Mittels Zweckzuschüssen in Höhe von einer Milliarde Euro erhofft sich der Bund die Schaffung von rund 10.000 neuer leistbarer Mietwohneinheiten sowie rund 10.000 zusätzliche leistbare Eigentumswohneinheiten. Zusätzlich sollen rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden, um deren laufende Energiekosten zu reduzieren. Durch Leerstands-, Zweitwohnsitz- oder ähnliche Abgaben sollen zudem Anreize geschaffen werden, aktuell nicht genutzte Wohnungen dem Markt zuzuführen.

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Schaffung von Eigentum erleichtern

Für die Neuanschaffung von Eigenheimen werden die Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für zwei Jahre abgeschafft. Dies gilt allerdings nur für Anschaffungskosten von bis zu EUR 500.000. Betragen die Anschaffungskosten mindestens EUR 2 Mio, entfällt die Begünstigung gänzlich.

Den Bundesländern werden zudem finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, damit diese niedrig verzinste Darlehen, mit einem Maximalzinssatz von 1,5% und bis zu EUR 200.000 Kreditsumme, für die Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung stellen können.

Qualität des vorhandenen Wohnraums verbessern

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Wohnraumschaffung für privaten Wohnraum im Inland werden durch einen Handwerkerbonus gefördert. Die tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen werden dadurch im Ausmaß von 20% bis zu einem Höchstsatz von EUR 2.000 gefördert. Der Handwerkerbonus gilt nur in der Förderperiode 2024 und 2025. Zusätzlich wird die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäuden für Vermieter:innen mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip gefördert.

Das Wichtigste in Kürze – Tipps und Tricks

  • Die Maßnahmen des Wohn- und Baupakets gelten ab 2024, wobei bei den einzelnen Maßnahmen gesonderte unterjährige Inkrafttretensbestimmungen zu beachten sind. So gilt etwa die Befreiung von den Nebengebühren nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Der Handwerkerbonus fördert ab 1. März 2024 erbrachte Handwerkerleistungen.
  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus 2024 startet am 15. Juli 2024. Pro Kalenderjahr und Förderwerber:in kann maximal ein Förderantrag gestellt werden! Es können jedoch mehrere Rechnungen in einem Antrag eingereicht werden.
  • Die bisherige beschleunigte Abschreibung von Gebäuden sah im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung höchstens das Dreifache, im folgenden Jahr höchstens das Doppelte des gewöhnlichen Abschreibungssatzes vor.
  • Die beschleunigte Abschreibung des Wohn- und Baupakets betrifft sowohl Gebäude im Betriebs- als auch im Privatvermögen.
  • Die Befreiung von den Nebengebühren gilt nur beim Erwerb für ein eigenes dringendes Wohnbedürfnis. Anlegerwohnungen sind folglich nicht befreit.
  • Eine Übertragung im Schenkungs- oder Erbweg ist von der Gebührenbefreiung übrigens nicht erfasst.