Konjunktur | Wohnbau : Wohnbaupaket: 84 Millionen Euro für Tirol

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Das Wohnbaupaket wurde am 20.3. vom Nationalrat teilweise beschlossen.

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Von den 84 Millionen Euro seien 15 Millionen Euro für eine "Sanierungsoffensive" - also thermische Sanierungsmaßnahmen für Mietwohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger - vorgesehen.
Darüber hinaus gewähre das Land eine "zusätzliche Zinsbeihilfe" in Höhe von 1,5 Prozent bis 2028. Die geförderte Kreditsumme müsse mindestens 50.000 Euro und dürfe höchstens 200.000 Euro betragen. Bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro ergebe das zusätzlich zur Wohnbauförderung einen Zinszuschuss von 3.000 Euro pro Jahr, rechnete Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) vor. Rund drei Millionen Euro seien dafür vorgesehen.

Der Großteil der Mittel fließe mit 66 Millionen Euro in den Bau zusätzlicher leistbarer Wohnungen, teilte Landeshauptmann-Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) mit. Damit könnten 37.000 m2 zusätzliche geförderte Wohnfläche oder rund 530 Wohnungen errichtet werden.
Die Hälfte davon sei für Eigentums- und Mietkaufmodelle vorgesehen, die andere Hälfte für Mietwohnungen, so der Wohnbaulandesrat.
Schon bisher sei man im Bereich "leistbares Wohnen" sehr aktiv gewesen, betonte Dornauer und verwies unter anderem auf ein Wohnpaket der Landesregierung aus dem Vorjahr. Man werde auch weiterhin alles daran setzen, dass sich die Tirolerinnen und Tiroler ihre Heimat leisten können", versprach der SPÖ-Landesparteivorsitzende.

Nicht alle Bundesländer für Zinszuschüsse aus Wohnbaupaket

Mit den Zuschüssen wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, günstige Wohnbaudarlehen für Häuselbauer und künftige Wohnungseigentümer bereitzustellen. Doch nicht alle Bundesländer sehen dies positiv. Die Zinsbelastung der Länder wird dabei mit 1,5 Prozent pro Jahr gedeckelt, wofür der Bund insgesamt 500 Mio. Euro bereitstellt.

Ob der Zinszuschuss des Bundes von den Ländern in Anspruch genommen wird, hänge vor allem von den dort bereits bestehenden Förderungen ab, schlussfolgert Wifo-Wohnbauexperte Michael Klien im ORF-Radio-Interview. Für die Kreditnehmenden spiele dies aber ohnehin nur eine untergeordnete Rolle, sofern die Länder ihre Förderungen aus den eigenen Systemen bedienten, so Klien.

Aus Kärnten heißt es dazu, dass neben der fehlenden Sicherheit durch die begrenzte Laufzeit der Konditionen auch der für das Land zur Verfügung stehende Betrag mit 31,5 Mio. Euro zu gering sei, berichtet das Ö1-"Mittagsjournal" im ORF-Radio. Das entspreche nur der Hälfte der Förderungen, die das Land ohnehin ausschütte. In Vorarlberg werde das Wohnbaupaket grundsätzlich begrüßt, das Land komme aber mit eigenen Unterstützungsangeboten für Eigenheimkäufer aus. Anders die Steiermark: Dort sei zuletzt ein Darlehenssystem mit gestaffelten Zinssätzen zwischen 0,5 und 1,5 Prozent präsentiert worden. In Oberösterreich wiederum werde der Zinssatz für Eigenheimkäufer ebenso heruntergeschraubt, was nach Angaben des Landes auch über 2028 hinaus ermöglicht werden soll.

Das Paket sieht unter anderem vor, dass die Länder zusätzliche Darlehen (etwa über die Bundesfinanzierungsagentur) für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Millionen Euro aufnehmen können.
Die effektive Zinsbelastung der Länder soll durch Zuschüsse des Bundes bis 2028 auf 1,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in Höhe von maximal 200.000 Euro (und einer Förderungsdauer von mindestens 25 Jahren) mit einem Zinssatz von maximal 1,5 Prozent.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hat es in letzter Minute noch Änderungen gegeben: Nach einem Abänderungsantrag müssen die Länder die geförderten Kredite nicht wie ursprünglich vorgesehen zwingend bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen. Sie können auch über Banken in den Ländern aufgenommen werden. Der Bund soll die Zinsdifferenz zahlen, so dass der Zinssatz auf 1,5 Prozent gedrückt wird.

Ökologisches Bauen und Sanieren

Weiters soll durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ökologisches Bauen und Sanieren sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme gefördert werden. So sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Kesseltausch befristet auf zwei Jahre steuerlich begünstigt werden.
Dies betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung. Darüber hinaus sollen Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden, beschleunigt steuerlich geltend gemacht werden können, um eine ökologisch orientierte Nachverdichtung zu fördern. Darüber hinaus kann für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und bestimmte ökologische Standards erfüllen, für die Dauer von drei Jahren der dreifache Abschreibungssatz (Abschreibung für Abnutzung) in Anspruch genommen werden.

Beschlossen wurde auch eine Ermächtigung des Finanzministers, die Meidlinger Kaserne um 47,7 Millionen Euro an die Bundesimmobiliengesellschaft zu verkaufen. Diese soll in weiterer Folge zum "Sicherheitszentrum Meidling" umgebaut werden.