Konjunktur | Wohnbau : Mehrheit im Nationalrat für Wohnbaupaket

Wohnbau Wohnungsbau

Das Wohnbaupaket wurde am 20.3. vom Nationalrat teilweise beschlossen.

- © Fotolia

Das Paket sieht unter anderem vor, dass die Länder zusätzliche Darlehen (etwa über die Bundesfinanzierungsagentur) für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Millionen Euro aufnehmen können.
Die effektive Zinsbelastung der Länder soll durch Zuschüsse des Bundes bis 2028 auf 1,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in Höhe von maximal 200.000 Euro (und einer Förderungsdauer von mindestens 25 Jahren) mit einem Zinssatz von maximal 1,5 Prozent.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hat es in letzter Minute noch Änderungen gegeben: Nach einem Abänderungsantrag müssen die Länder die geförderten Kredite nicht wie ursprünglich vorgesehen zwingend bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen. Sie können auch über Banken in den Ländern aufgenommen werden. Der Bund soll die Zinsdifferenz zahlen, so dass der Zinssatz auf 1,5 Prozent gedrückt wird.

Ökologisches Bauen und Sanieren

Weiters soll durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes ökologisches Bauen und Sanieren sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme gefördert werden. So sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Kesseltausch befristet auf zwei Jahre steuerlich begünstigt werden.
Dies betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung. Darüber hinaus sollen Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden, beschleunigt steuerlich geltend gemacht werden können, um eine ökologisch orientierte Nachverdichtung zu fördern. Darüber hinaus kann für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und bestimmte ökologische Standards erfüllen, für die Dauer von drei Jahren der dreifache Abschreibungssatz (Abschreibung für Abnutzung) in Anspruch genommen werden.

Beschlossen wurde auch eine Ermächtigung des Finanzministers, die Meidlinger Kaserne um 47,7 Millionen Euro an die Bundesimmobiliengesellschaft zu verkaufen. Diese soll in weiterer Folge zum "Sicherheitszentrum Meidling" umgebaut werden.