Nachhaltigkeit und Politik : EU: keine Sanierungspflicht für Wohngebäude

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Diese Art von Sanierung wird nur in nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden notwendig sein.

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Bis 2050 alle Gebäude emissionsfrei

Die neue unter den Mitgliedsstaaten abgestimmte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat zum Ziel, dass bis 2030 alle neuen und bis 2050 sämtliche Gebäude in der EU Nullemissionsgebäude sein sollen.

Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude, wie sie eine Zeit lang im Raum gestanden ist, wird es jedoch nicht geben.

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Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken.

Neubau im öffentlichen Eigentum muss Ziele früher erreichen

Für Nichtwohngebäude wird es allerdings eine Sanierungspflicht geben.

Die neue Regelung sieht im Detail vor, dass bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz (Referenzjahr 2020) saniert werden müssen. Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Für Neubauten der öffentlichen Hand soll dies bereits ab 2028 gelten.

Die nationalen Sanierungspläne sollen auch einen Fahrplan für die Außerbetriebnahme von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2040 enthalten. Die neuen Vorschriften sollen auch für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur sorgen, darunter mehr Ladestationen für Elektroautos in oder neben Gebäuden sowie Abstellplätze für Fahrräder.

Die Richtlinie wird jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Klarer Fahrplan erforderlich

"Die EU-Gebäuderichtlinie ist eine Riesenchance für Österreich, weil wir mit einer Modernisierung des Gebäudebestands Arbeitsplätze schaffen und klimaschädliche Treibhausgasemissionen einsparen können", sagte Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von Global 2000 in einer Aussendung.

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"Das geht allerdings nur, wenn sie jetzt von den Bundes- und den Landesregierungen auch auf bestmögliche Art und Weise umgesetzt wird. Es gilt nun als erstes, einen klaren Fahrplan zu erarbeiten wie der Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebereich gelingt und eine Anlaufstelle für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger einzurichten."