Wohnbau | Finanzierung : Darlehen aus Baukonjunkturpaket noch nicht überall umgesetzt

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Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Wohnbaupaket variiert zwischen den Bundesländern.

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Die österreichischen Bundesländer setzen auf unterschiedliche Strategien zur Förderung des Wohnbaus, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren und leistbaren Wohnraum zu schaffen. Die aktuellen Maßnahmen bieten Bauunternehmen, Bauträgern und Investoren neue Chancen, beeinflussen jedoch auch Kaufentscheidungen und Projektfinanzierungen. Allerdings variieren die Maßnahmen zwischen den Bundesländern - hier ein Überblick von Westen nach Osten:

Vorarlberg: Bewährte Förderungen, aber Unsicherheiten durch das Regierungspaket

In Vorarlberg bestehen weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten durch die Wohnbauförderung des Landes. Ergänzend dazu bieten einige Raiffeisenbanken einen Jungfamilienbonus, der zusätzliche finanzielle Erleichterungen schafft. Allerdings hat das von der Bundesregierung beschlossene Wohnbaupaket für Unsicherheit gesorgt, was zu Verzögerungen bei Kaufentscheidungen geführt hat.

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Tirol: Zinszuschüsse als stark nachgefragtes Finanzierungsinstrument

Tirol setzt auf gezielte Zinszuschüsse, um den Zugang zu Immobilienfinanzierungen zu erleichtern. Private Haushalte, die einen Bankkredit zur Schaffung von Wohnraum aufnehmen, erhalten einen Zuschuss von 1,5 % auf Kreditsummen zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Dies entspricht einer maximalen monatlichen Entlastung von 250 Euro. Die Maßnahme ist ausschließlich in Kombination mit der Wohnbauförderung des Landes erhältlich und erfährt eine hohe Nachfrage.

Salzburg: Neue Wohnbauförderung mit erweiterten Zuschüssen

Mit der Einführung der neuen Wohnbauförderung ab 1. Jänner 2025 stärkt Salzburg gezielt den Erwerb von Eigenheimen. Fördermittel von bis zu 80.000 Euro stehen für den Kauf zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein Annuitätenzuschuss von bis zu 500 Euro monatlich eingeführt, um die Finanzierungslasten weiter zu reduzieren. Diese Maßnahmen dürften insbesondere den Neubausektor sowie Bauträger von geförderten Wohnprojekten stärken.

Oberösterreich: Zinssenkung für Landesdarlehen verbessert Finanzierungsbedingungen

Oberösterreich behält das bestehende Modell der Wohnbauförderung bei, setzt jedoch mit einer Senkung des Zinssatzes für Landesdarlehen auf 1,5 % für die ersten 20 Jahre einen wesentlichen Impuls. Die Darlehenshöhe beginnt bei 75.000 Euro, kann aber durch Zuschläge – etwa für Kinder oder ökologisches Bauen – erhöht werden. Diese Anpassung verbessert die Planbarkeit für Bauherren und Projektentwickler.

Steiermark: Erfolgreiche Umsetzung der Wohnbauoffensive des Bundes

Seit 1. September 2024 ist die Steiermark Vorreiter bei der Umsetzung der Wohnbauoffensive des Bundes. Die Maßnahmen zeigen bereits deutliche Effekte: Im letzten Quartal 2024 hat sich die Zahl der genehmigten Eigenheimförderungen im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Die Förderstrategie basiert auf zwei Schienen: Ein Direktdarlehen mit fixen Zinssätzen von bis zu 200.000 Euro für Neubauten oder den Erwerb von Bestandsimmobilien mit verpflichtender energetischer Sanierung innerhalb von drei Jahren. Ergänzend wird Jungfamilien ein Direktzuschuss von bis zu 10.000 Euro gewährt.

Kärnten: Abwartende Haltung hinsichtlich der Wohnbaupaket-Umsetzung

In Kärnten wurden bislang keine konkreten Schritte zur Umsetzung des Wohnbaupakets unternommen. Die Landesregierung beobachtet die Entwicklungen in anderen Bundesländern, um mögliche Anpassungen in der eigenen Förderpolitik vorzunehmen. Die Unsicherheit über zukünftige Maßnahmen könnte kurzfristig zu Verzögerungen bei geplanten Bauvorhaben und Investitionen führen.

Niederösterreich: Erweiterte Eigenheimförderung durch Baukonjunkturpaket

Am 2. Juli 2024 wurde in Niederösterreich die Eigenheimförderung im Rahmen des Baukonjunkturpaketes beschlossen. Neben dem Landesdarlehen wird ein zusätzlicher Einmalzuschuss in Höhe von 5 % eines Bankdarlehens bis zu 200.000 Euro gewährt. Das Land investiert mehr als das Doppelte der Bundesmittel in die Wohnbauförderung, wodurch die Attraktivität dieser Maßnahme für private Bauherren und Investoren erheblich gesteigert wird.

Wien: Keine Eigentumsförderung im Rahmen des Konjunkturpakets

In Wien sind derzeit keine speziellen Förderungen für den Erwerb von Eigentum im Rahmen des Baukonjunkturpakets vorgesehen. Die Stadt setzt weiterhin auf den geförderten Mietwohnungsbau und kommunale Wohnbauprogramme, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren.

Burgenland: Bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnbaupakets

Im Burgenland wurden bislang keine konkreten Schritte zur Umsetzung des Baukonjunkturpakets unternommen. Die Landesregierung beobachtet derzeit die Entwicklungen in anderen Bundesländern, bevor sie über eigene Förderstrategien entscheidet.

Fazit: Chancen für die Bauwirtschaft durch differenzierte Förderstrategien

Die unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer zur Wohnbauförderung bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Bauwirtschaft. Während einige Bundesländer bereits gezielte Anreize zur Stärkung der Baukonjunktur geschaffen haben, herrscht in anderen Regionen noch Unsicherheit über die konkrete Umsetzung des Regierungspakets. Für Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche bleibt es entscheidend, die regionalen Förderbedingungen genau zu analysieren, um ihre Projekte optimal an die Finanzierungsmöglichkeiten anzupassen.

Quelle: Raiffeisen Immobilien

Wohnbaupaket 2024: Impulse für die Bauwirtschaft in Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat im Jahr 2024 ein umfassendes Wohnbaupaket geschnürt, um die Baukonjunktur zu beleben, leistbaren Wohnraum zu schaffen und ökologische Sanierungen zu fördern. Dieses Paket bietet der Bauwirtschaft zahlreiche Chancen und setzt wichtige Impulse für zukünftige Projekte.

Finanzielle Unterstützung für den Wohnbau

Kern des Pakets ist ein Zweckzuschuss des Bundes an die Länder in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Jahre 2024 bis 2026. Diese Mittel sind für die Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen vorgesehen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel, wobei 780 Millionen Euro für den Neubau und 220 Millionen Euro für die Sanierung von Wohnraum vorgesehen sind.

Steuerliche Anreize und Gebührenbefreiungen

Zur Förderung ökologischer Neubauten und Sanierungen wurden steuerliche Anreize geschaffen. So können bestimmte Sanierungsmaßnahmen beschleunigt steuerlich abgesetzt werden. Für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden und bestimmten ökologischen Standards entsprechen, kann drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz angewendet werden, was einer jährlichen Abschreibung von 4,5 % entspricht. Zudem entfallen temporär die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro, sofern die Immobilie selbst genutzt wird und ein dringendes Wohnbedürfnis besteht.