Preisabsprachen : Neues vom Baukartell: 1,1 Millionen Euro Geldbuße gegen Konrad Beyer und Mandlbauer

Viele verschiedene Euro Geldscheine. Symbolfoto für Reichtum und Geldanlage.
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6.12.: Rechtskräftiger Bescheid gegen Granit

Das bereits vor einigen Jahren aufgedeckte Baukartell hat nun auch für die steirische Granit-Gruppe Konsequenzen: Das Kartellgericht verhängte auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße von 9,8 Millionen Euro gegen die Bauunternehmen. Grund waren kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern. Der Bescheid sei rechtskräftig, teilte die BWB am Mittwoch mit.

Granit habe außerhalb der Kronzeugenregelung mit der BWB zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Die Geldbuße wurde daher reduziert.

4.12.: Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv 1,1 Mio gegen Konrad Beyer und Mandlbauer

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 04.12.2023 im Rahmen ihrer fortgesetzten Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Konrad Beyer & Co Spezialbau GmbH sowie die Mandlbauer Bau GmbH (iF Beyer/Mandlbauer) beim Kartellgericht eingebracht.

Beyer/Mandlbauer waren - entsprechend den regionalen Tätigkeitsschwerpunkten der Unternehmen - unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preiskoordinationen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Bauausschreibungen insbesondere in Kärnten und der Steiermark beteiligt.

Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Niederösterreich, Salzburg und im Burgenland betroffen. Beyer/Mandlbauer sind aufgrund des vergleichsweise kürzeren Zeitraums und ihres regionalen Tätigkeitsbereichs als Nebenbeteiligte am Gesamtdelikt zu qualifizieren.

Die kartellrechtswidrigen Handlungen von Beyer/Mandlbauer sind Teil einer Gesamtzuwiderhandlung, die sich auf das gesamte österreichische Bundesgebiet erstreckt. Die Vielzahl der abgestimmten Bauvorhaben betrifft österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere dem Straßenbau eine besondere Bedeutung zukam. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren bzw. auszuschalten, um sich gegenseitig bei der Auftragsvergabe zu unterstützen und dadurch Marktanteile zu sichern. Zahlreiche Unternehmen waren in unterschiedlichem Ausmaß an dem Kartell beteiligt. Gegen das Unternehmen Beyer/Mandlbauer wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 1,1 Mio. beantragt.

Beyer/Mandlbauer kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher unter Einbindung des Bundeskartellanwalts eine geminderte Geldbuße.

12.10.: Geldbuße gegen Granit wegen verbotener Durchführung eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 12.10.2023 einen Geldbußenantrag gegen die Granit Holding GmbH („Granit“) wegen verbotener Durchführung eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses ein. Das Unternehmen kooperierte mit der Bundeswettbewerbsbehörde sowie dem Bundeskartellanwalt und gab ein Anerkenntnis ab. Die Höhe der Geldbuße von EUR 28.000 wurde von Granit schließlich akzeptiert.

Gegenstand des Zusammenschlusses war die vollständige Übernahme der operativen Tätigkeit des Zielunternehmens, Stvarnik Bau-Gesellschaft m.b.H. („Stvarnik“). Granit meldete am 14.04.2023 nachträglich den gegenständlichen Zusammenschluss an. Auf Nachfrage der BWB wurde mitgeteilt, dass der Großteil der Mitarbeiter:innen des Zielunternehmens bereits am 01.04.2023 in ein von Granit zu 85% beherrschtes Unternehmen überführt wurden.

3.10.: Geldbußegegen Swietelsky wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 27.10.2022 beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer reduzierten Geldbuße gegen die Swietelsky AG sowie deren Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam „Swietelsky“) eingebracht .
Das Kartellgericht verhängte gegen Swietelsky eine Geldbuße in Höhe von 27,15 Millionen Euro wegen eines einheitlichen und fortgesetzten Verstoßes gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017.

Swietelsky war bereits im Sommer 2017 zeitnah zu den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hat in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen im Rahmen der Kronzeugenregelung kontinuierlich und umfassend kooperiert. Auch Swietelsky hat ein umfassendes Anerkenntnis abgegeben, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Bußgeldhöhe akzeptiert und die rechtliche Beurteilung der BWB unwidersprochen zur Kenntnis nimmt.

Kronzeuge Kostmann

Mit Beschluss vom 20.06.2023 stellte das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde einen Verstoß der Kostmann GesmbH (im Folgenden „Kostmann“) gegen das Kartellverbot fest. Aufgrund der frühzeitigen und umfassenden Kooperation von Kostmann im Rahmen der Kronzeugenregelung sah die BWB von der Verhängung einer Geldbuße ab. Der Beschluss des Kartellgerichts ist rechtskräftig.

Die BWB hatte am 21.02.2023 einen Feststellungsantrag gegen Kostmann beim Kartellgericht eingebracht, nachdem das Unternehmen bereits im Frühjahr 2017 mit einem Antrag auf Erlangung des Kronzeugenstatus an die BWB herangetreten war und im Rahmen der Kronzeugenregelung umfassend und vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hatte (siehe Pressemitteilung vom 22.02.2023). Kostmann war im Rahmen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung an wettbewerbswidrigen Absprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen sowie am Austausch wettbewerblich sensibler Informationen mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere des Straßenbaus, im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Mai 2017 beteiligt.

Aufgrund der Unternehmensgröße und des regionalen Tätigkeitsschwerpunktes von Kostmann war die direkte Beteiligung nicht in gleichem Ausmaß gegeben und erstreckte sich im Wesentlichen auf die Bundesländer Kärnten, Steiermark und Niederösterreich. In Einzelfällen waren mit Wien, Oberösterreich und dem Burgenland auch andere österreichische Bundesländer betroffen.

Kostmann war das erste der zahlreichen am Baukartell beteiligten Unternehmen, das unmittelbar nach den ersten Ermittlungsschritten an die BWB herangetreten ist. Die Kooperation beinhaltete für die BWB wesentliche Informationen zur Aufdeckung des Baukartells und zur Ausweitung der Ermittlungen (siehe dazu näher unter „Hintergrund“). Neben weiteren wesentlichen Informationen, die Kostmann im Rahmen der Kronzeugenregelung vorlegte, erklärte sich das Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit.

Es akzeptierte den von der BWB festgestellten Sachverhalt und bestritt die rechtliche Würdigung der BWB nicht. Darüber hinaus führte Kostmann ein zertifiziertes Compliance-System ein und setzte weitere Maßnahmen, um künftigen Kartellrechtsverstößen entgegenzuwirken.

11.9.: Geldbußen auch gegen Granit und Fröschl

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Zuge der weiteren Ermittlungen in der Baubranche am 5.9.2023 zwei weitere Anträge auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 9,8 Mio. gegen die Granit Holding GmbH sowie zwei weitere Tochtergesellschaften und in Höhe von EUR 1,4 Mio. gegen die Fröschl AG & Co KG sowie die Fröschl AG beim Kartellgericht eingebracht.
Granit war - entsprechend dem regionalen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens - insbesondere im östlichen Teil des Bundesgebietes, Fröschl im Rahmen ihres Tätigkeitsschwerpunktes in Tirol im Zeitraum von zumindest Juni 2005 bis Februar 2016 an der Gesamtzuwiderhandlung beteiligt.

Beide Unternehmen haben den von der BWB jeweils festgestellten Sachverhalt nach Zustellung der Beschwerdepunkte anerkannt. Granit und Fröschl haben außerhalb der Kronzeugenregelung mit der BWB zur vollständigen Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang umfassende Anerkenntnisse für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Dabei wurde auch die jeweilige Einrichtung eines umfassenden Compliance-Systems durch die beiden Unternehmen berücksichtigt.

Die BWB beantragte daher - unter Einbindung des Bundeskartellanwalts - reduzierte Geldbußen von jeweils EUR 9,8 Mio. für Granit und EUR 1,4 Mio. für Fröschl. Die Unternehmen haben die Höhe der Geldbußen als verhältnismäßig anerkannt.

11.7.2023: Geldbuße in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegen Pittel + Brausewetter rechtskräftig

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 21.02.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Pittel + Brausewetter GmbH ein. Mit Beschluss vom 09.05.2023 verhängte das Kartellgericht antragsgemäß eine Geldbuße in Höhe von EUR 4,81 Mio. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig.

Über Antrag der BWB (siehe Pressemitteilung vom 22.02.2023) wurde vom Kartellgericht nunmehr antragsgemäß über Pittel + Brausewetter wegen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellrecht in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße von EUR 4,81 Mio verhängt (GZ 26Kt 3/23w).

Pittel + Brausewetter hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Pittel + Brausewetter ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt. Die unter unmittelbarer Beteiligung von Pittel + Brausewetter betroffenen Projekte beziehen sich insbesondere auf die Bundesländer NÖ, Wien und das Burgenland.

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7.7.2023: BWB beantragte die Verhängung einer Geldbuße von 1,36 Mio Euro gegen Hitthaller + Trixl

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 07.07.2023 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. sowie deren Muttergesellschaft PHB GmbH (Hitthaller) beim Kartellgericht eingebracht.

Hitthaller war unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in der Steiermark beteiligt. Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland betroffen. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen wurde nunmehr gegen Hitthaller die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 1,36 Millionen beim Kartellgericht beantragt.

Die unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Hitthaller sind Teil einer das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, zu welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß beigetragen hatten. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle eingenommen hat.

Hitthaller hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Hitthaller ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt.

4.5.2023: Gebrüder Haider-Geldbuße wird mit EUR 3,51 Millionen fixiert und anerkannt

Ende Juni 2023 gab der OGH einem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde BWB statt, in dem der Kronzeugenstatus der Strabag SE angefochten wurde. Das Verfahren gegen Österreichs größten Baukonzern muss daher neu aufgerollt werden.

Im Oktober 2022 beantragte die BWB beim Kartellgericht die Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen die Gebrüder Haider Bauunternehmung Gesellschaft m.b.H., die Gebrüder Haider & Söhne GmbH, die Gebrüder Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH, die Haider - Steininger GmbH und die Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH (zusammen Gebrüder Haider).

Im April 2023 haben die Gebrüder Haider eine Geldbuße in Höhe von EUR 3,51 Mio. anerkannt und den Sachverhalt außer Streit gestellt. Am 4. Mai wurde der konkretisierte Bußgeldantrag gegen drei operativ im Baubereich tätige Gesellschaften der Gebrüder Haider eingebracht.

Die drei Gesellschaften der Gebrüder Haider waren an dem 2017 aufgedeckten Kartell beteiligt, bei dem es um Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern bei öffentlichen Bauausschreibungen ging.

Betroffen von den Kartellabsprachen waren vor allem Straßenbauprojekte im Zusammenhang mit Asphaltmischanlagen und vereinzelt auch Hochbauprojekte. Räumlich sind die Bundesländer Niederösterreich, Kärnten und Steiermark sowie vereinzelt weitere Bundesländer betroffen.

Bisherige Geldstrafen

Im Zusammenhang mit dem Baukartell wurden bereits gegen einige Bauunternehmen in Österreich Geldstrafen verhängt. Die höchste Geldbuße bekam dabei die Porr (62,35 Mio. Euro), gefolgt von Strabag (45,37 Mio. Euro), Habau (26,33 Mio. Euro) und Pittel + Brausewetter (4,8 Mio. Euro).

Die Chronik der Ereignisse

Es war der 14. Juni 2016: Steuerfahnder beschlagnahmten im Kärntner Lavantal bei einer Baufirma einen roten Ordner, der nun nach fünf Jahren Ermittlungen zu den höchsten Kartellstrafen in der Geschichte Österreichs führte. Erledigt ist die Sache damit aber noch lange nicht, neben weiteren Kartellstrafen werden auch Strafprozesse erwartet. Die strafrechtlichen Ermittlungen führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

> 30.9.2021: Porr einigt sich mit BWB über Bußgeld

Als die Steuerfahndung Klagenfurt bei der Baufirma anklopfte, versuchte ein Mitarbeiter noch den besagten roten Ordner beiseitezuschaffen, was aber misslang. Die Beamten stellten den Ordner im Auto des für die Auftragsakquise zuständigen Managers sicher, wie es in einem Bericht der Ermittler einem Bericht der Tageszeitung "Der Standard" zufolge hieß.

> 14.7.2021: Millionen-Bußgeld für Strabag in Baukartell-Sache

In dem Ordner waren detaillierte Aufzeichnungen zu Preisabsprachen heimischer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu finden - bei den betroffenen Bauprojekten ging es um Schulen, Pensionistenheime oder Radwege.

> 20.11.2020: BWB stellt Bußgeldanträge gegen vier Firmen

Zig Hausdurchsuchungen später, durchgeführt von WKStA, Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK), kam das wahre Ausmaß des Skandals ans Licht. Seit 2002 bis zum Auffliegen 2017 sollen über 45 Firmen an den Absprachen beteiligt gewesen sein, bei bis zu 800 Bauprojekten. 70.000 Seiten an Schriftstücken und Daten im Umfang von 57 Terabyte wurden beschlagnahmt.

> 13.9.2019: BWB "hat mit Baubranche noch einiges offen"

Das Material führte die Ermittler auch auf die Spur anderer Straftaten, etwa zu einer Bestechungsaffäre bei der Koralmbahn und zu von Baufirmen bezahlten Weihnachtsfeiern der örtlichen Polizeiinspektion.

> 6.6.2018: Hohe zweistellige Anzahl an Firmen verwickelt

Für die illegalen Absprachen bei der Auftragsvergabe gab es unter den Kartellmitgliedern ein ausgeklügeltes System. Die Baufirmen machten sich etwa aus, wer das günstigste Angebot legt, die anderen legten höhere Angebot oder nahmen an der Ausschreibung gar nicht teil. So wurden die Baukosten künstlich hochgehalten. Für die "unterlegenen" Baufirmen gab es im Gegenzug meist 0,5 bis 3,5 Prozent der Angebotssumme von dem Unternehmen, das den Auftrag erhielt sowie Subaufträge.

BWB-Chef Theodor Thanner sprach während der Ermittlungen von einem "langjährigen System von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren, an dem überwiegend marktführende österreichische Bauunternehmen beteiligt sind".

Während die BWB nun nach und nach Kartellstrafen beantragt, dauern die strafrechtlichen Ermittlungen noch an. Früheren Angaben zufolge ermittelt die WKStA gegen rund 240 Beschuldigte, darunter mindestens 60 Unternehmen.

Der Prokurist der kleinen Baufirma, der den roten Ordner verstecken wollte, ist seither Kronzeuge. Er habe bei den Absprachen trotz eines "unguten Gefühls" mitgemacht. "Das hat aus meiner Sicht die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass wir überhaupt regelmäßig zu Aufträgen kamen, um zumindest unsere Stammmannschaft und die angeschafften Geräte und Maschinen auslasten zu können", zitierte "Der Standard" 2019 aus dem Einvernahmeprotokoll. (APA)