Bundeswettbewerbsbehörde deckt erneut Preisabsprachen in Österreich auf : UPDATE Baukartell: 1,7 Millionen Euro gegen Traunfellner

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Viele verschiedene Euro Geldscheine. Symbolfoto für Reichtum und Geldanlage.

Mit Pichler Bau wurde gegen eine zweite Firma ein - wenn auch wesentlich geringerer - Bußgeldantrag eingebracht.

- © Gina Sanders - stock.adobe.com

November 2024: Strafe Traunfellner

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Anton Traunfellner Ges.m.b.H. und die Traunfellner Beteiligungs-GmbH (gemeinsam iF „Traunfellner“) eingebracht.

Traunfellner war - entsprechend dem regionalen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens - als Nebenbeteiligte an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preiskoordinationen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Bauausschreibungen ausschließlich in Niederösterreich beteiligt.

Gegen Traunfellner wurde nunmehr aufgrund der Teilnahme als Nebenbeteiligte die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 1,7 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt.

Traunfellner hat außerhalb der Kronzeugenregelung mit der Bundeswettbewerbsbehörde zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Die BWB beantragte daher unter Beiziehung des Bundeskartellanwalts eine Reduktion der Geldbuße.

24.9.: Geldbuße von 1,25 Millionen Euro gegen Leithäusl

Leithäusl war zumindest im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preiskoordinationen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Tiefbausektor beteiligt. Betroffen waren Ausschreibungen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Leithäusl hat außerhalb der Kronzeugenregelung mit der Bundeswettbewerbsbehörde zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte daher unter Einbindung des Bundeskartellanwalts eine Reduktion der Geldbuße beantragt.

18.9.: 98.000 Euro Bußgeld gegen Baufirma Malaschofsky aus NÖ

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße von 98.000 Euro gegen die Baufirma Malaschofsky beantragt. Dem Unternehmen werden Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch mit Mitbewerbern vorgeworfen.

Laut den Wettbewerbshütern war Malaschofsky zumindest im Zeitraum von Februar 2003 bis Mai 2017 "unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preiskoordinationen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern beteiligt".
Die beantragte Geldbuße sei geringer ausgefallen, weil das Unternehmen außerhalb der Kronzeugenregelung zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen habe, so die Wettbewerbshüter.

5.9.2024: Leyrer + Graf muss 5,8 Millionen zahlen

Das Kartellgericht hat im Zusammenhang mit dem Baukartell über die niederösterreichische Baufirma Leyrer + Graf ein Bußgeld über 5,8 Mio. Euro verhängt. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) stellte im Dezember 2023 den entsprechenden Antrag auf die Verhängung dieser Strafe.

Der Vorwurf gegen das Unternehmen: Leyrer + Graf nahm zumindest von Jänner 2007 bis Mai 2017 an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und dem Informationsaustausch mit Wettbewerbern teil. Dies betraf sowohl öffentliche wie auch private Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau. Dies betraf Ausschreibungen in Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Oberösterreich und dem Burgenland.

Da das Unternehmen außerhalb des Kronzeugenprogramms mit der Bundeswettbewerbsbehörde kooperiert und wesentlich zur Aufklärung des Baukartells beigetragen hat, hat die Behörde eine geminderte Geldbuße beantragt.

WAS BISHER GESCHAH - 13.8.: Millionenstrafe gegen Bodner Bau rechtskräftig

Im Baukartell hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine weitere Geldbuße rechtskräftig verhängt.

Die Tiroler Hans Bodner Baugesellschaft aus Kufstein muss 1,05 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie zumindest von Ende 2010 bis Mitte Juli 2015 an Preisabsprachen und -koordinationen sowie Marktaufteilungen unmittelbar beteiligt war, teilte die BWB mit. Der Strafantrag war bereits im April bekannt geworden.

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14.6.: Rechtskräftige Geldbuße gegen Fröschl AG & Co KG

Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB hatte am 05.09.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von EUR 1,4 Mio gegen Fröschl beim Kartellgericht eingebracht. Dem Antrag wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Fröschl nahm im Zeitraum von zumindest Juni 2005 bis Februar 2016 an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Tirol unmittelbar teil. Aufgrund dieser unmittelbaren Teilnahme verhängte das Kartellgericht nunmehr eine Geldbuße in Höhe von EUR 1,4 Mio gegen Fröschl.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Fröschl kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße.

Geldbußenantrag gegen Pichler Bau GmbH


Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer voranschreitenden Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 29.05.2024 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Pichler Bau GmbH (iF „Pichler“) beim Kartellgericht eingebracht.

Pichler nahm - entsprechend ihrer regionalen Tätigkeitsschwerpunkte - unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Tiefbau in der Steiermark im Zeitraum von zumindest Juni 2013 bis Juli 2016 teil.

22.5.: Kärntner Baufirma muss zahlen

Die Kärntner Baufirma Steiner Bau muss eine Geldbuße von 1,3 Mio. Euro zahlen, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute, Mittwoch, mitteilte. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Kartellvergehen gingen über mehr als zehn Jahre. Nach Auffliegen der Absprachen kooperierte die Firma mit der BWB.

8.4.: Geldbuße in Höhe von EUR 1,1 Mio gegen Beyer/Mandlbauer

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte am 04.12.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von EUR 1,1 Mio. gegen die Konrad Beyer & Co Spezialbau GmbH sowie die Mandlbauer Bau GmbH (gemeinsam „Beyer/Mandlbauer“) beim Kartellgericht eingebracht.

Das Kartellgericht hat hierauf über Beyer/Mandlbauer wegen ihrer erfolgten Teilnahme an einer in Österreich einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau eine Geldbuße in Höhe von EUR 1,1 Mio. verhängt. Die Zuwiderhandlung erstreckte sich im Zeitraum von zumindest September 2004 bis April 2017 in der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland.

Der Beschluss ist nun rechtskräftig.

Beyer/Mandlbauer kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher eine geminderte Geldbuße.

Die Chronik der Ereignisse

Es war der 14. Juni 2016: Steuerfahnder beschlagnahmten im Kärntner Lavantal bei einer Baufirma einen roten Ordner, der nun nach fünf Jahren Ermittlungen zu den höchsten Kartellstrafen in der Geschichte Österreichs führte. Erledigt ist die Sache damit aber noch lange nicht, neben weiteren Kartellstrafen werden auch Strafprozesse erwartet. Die strafrechtlichen Ermittlungen führt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

> 13.9.2019: BWB "hat mit Baubranche noch einiges offen"

Das Material führte die Ermittler auch auf die Spur anderer Straftaten, etwa zu einer Bestechungsaffäre bei der Koralmbahn und zu von Baufirmen bezahlten Weihnachtsfeiern der örtlichen Polizeiinspektion.

> 6.6.2018: Hohe zweistellige Anzahl an Firmen verwickelt

Für die illegalen Absprachen bei der Auftragsvergabe gab es unter den Kartellmitgliedern ein ausgeklügeltes System. Die Baufirmen machten sich etwa aus, wer das günstigste Angebot legt, die anderen legten höhere Angebot oder nahmen an der Ausschreibung gar nicht teil. So wurden die Baukosten künstlich hochgehalten. Für die "unterlegenen" Baufirmen gab es im Gegenzug meist 0,5 bis 3,5 Prozent der Angebotssumme von dem Unternehmen, das den Auftrag erhielt sowie Subaufträge.

BWB-Chef Theodor Thanner sprach während der Ermittlungen von einem "langjährigen System von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren, an dem überwiegend marktführende österreichische Bauunternehmen beteiligt sind".

Während die BWB nun nach und nach Kartellstrafen beantragt, dauern die strafrechtlichen Ermittlungen noch an. Früheren Angaben zufolge ermittelt die WKStA gegen rund 240 Beschuldigte, darunter mindestens 60 Unternehmen.

Der Prokurist der kleinen Baufirma, der den roten Ordner verstecken wollte, ist seither Kronzeuge. Er habe bei den Absprachen trotz eines "unguten Gefühls" mitgemacht. "Das hat aus meiner Sicht die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass wir überhaupt regelmäßig zu Aufträgen kamen, um zumindest unsere Stammmannschaft und die angeschafften Geräte und Maschinen auslasten zu können", zitierte "Der Standard" 2019 aus dem Einvernahmeprotokoll. (APA)

2.4.: Geldbuße gegen Bodner beantragt

Der Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG. und Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam iF „Bodner“) wurde beim Kartellgericht eingebracht.
Bodner war - entsprechend ihren regionalen Tätigkeitsschwerpunkten - unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preiskoordinationen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hochbaubereich in Tirol beteiligt.

Bodner hat mit der Bundeswettbewerbsbehörde außerhalb der Kronzeugenregelung zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang für das Verfahren vor dem Kartellgericht ein umfassendes Anerkenntnis abgegeben. Die BWB beantragte daher eine Reduktion der Geldbuße.

19.3., Nachmittag: Prozess zu Ende

Die sieben Unternehmer wurden jeweils zu Geldstrafen von 4.800 bis 75.000 Euro verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Diversion. Die fünf beteiligten Firmen müssen Verbandsgeldbußen von bis zu 29.200 Euro zahlen.

Dass die Angeklagten weder finanziell profitiert noch die Auftraggeber geschädigt hätten, sei bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt worden, erklärte Richterin Birgit Falb. Aus ihrer Sicht handelt es sich um "moderate Strafen", die je nach Einkommen variieren - von 4.800 über 28.800 und 36.000 bis zu 75.000 Euro. Einem Angeklagten, dem weniger als zehn Fälle zur Last gelegt wurden, wurde eine Diversion gewährt. Bei den anderen sei dies wegen der Vielzahl der Fälle und aus generalpräventiven Gründen nicht möglich gewesen, so Falb. Der Verlust des Gewerbes wird in allen Fällen innerhalb einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Die Verbandsgeldbußen für die fünf Unternehmen bewegen sich zwischen 3.000 und 29.200 Euro. Auch diese seien moderat, "weil ich den Problemen, die Sie derzeit in der Baubranche haben, Rechnung tragen will", betonte Falb.

Während in Eisenstadt der Prozesstag zum kleineren Kartellaspekt zu Ende ging, war für das gesamte große Baukartell in Österreich die Rede von einem Gesamtschaden zwischen 10 und 17 Milliarden Euro für den Kartellzeitraum 2002 bis 2017. Ein von Rechtsanwalt Michael Brand in Auftrag gegebenes Gutachten werde noch vor Ostern die genaue Schadenssumme darstellen. Nach den Feiertagen würden die ersten Schadenersatzklagen eingebracht, kündigte der Anwalt und Kartellrechtsexperte gegenüber dem ORF-Radio "Ö1" an.

Die Schätzung der extrem hohen Schadenssumme beruhe auf internationalen Studien, wonach sich Kartelle für die Beteiligten nur dann lohnen, wenn der Umsatz der Unternehmen um 15 bis 20 Prozent steigt. Bei insgesamt rund 40 beteiligten Unternehmen kommt man auf die Summe von 10 bis 17 Milliarden Euro. "Das halte ich für durchaus realistisch", so Brand. "Sie haben einen Kartellzeitraum von 2002 bis '17, alle großen österreichischen Baufirmen waren beteiligt."

19.3., Vormittag: Prozess in Eisenstadt

Angeklagt sind acht Unternehmer, die in unterschiedlichen Konstellationen bei insgesamt 83 Vergabeverfahren wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben sollen. Konkret sollen sie zugunsten der Teerag-Asdag höhere Angebote abgegeben haben. Vor Gericht zeigten sie sich geständig, plädierten aber auf Diversion. Bisher wurden Strafen in Höhe von 180 Millionen Euro verhängt.

Die acht Männer, von denen zwei mittlerweile im Ruhestand sind, sollen sich vom Mitbewerber fertig kalkulierte Alternativangebote zuschicken lassen und diese im Vergabeverfahren abgegeben haben. Dies habe auch ein bereits verurteilter Vertreter des Mitbewerbers ausgesagt, erklärte die Staatsanwältin. Hätte man nicht immer wieder zum Schein mitgeboten, wäre man zu weiteren Ausschreibungen nicht mehr eingeladen worden, argumentiert ein Anwalt von zwei Angeklagten jetzt im Prozess laut ORF-Radiobericht.

Die Chefin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf-Borsch, erinnerte daran, dass es bereits in den 1990er-Jahren strafrechtliche Ermittlungen wegen Bauabsprachen und entsprechende Verurteilungen gegeben habe. "Dann ist leider nichts passiert." 2016 wurde der Fall in Kärnten bekannt und Ermittlungen eingeleitet. Kostmann sei als einziges Unternehmen ungeschoren davongekommen, die beiden anderen Kronzeugen Strabag und Swietelsky hätten trotzdem hohe Strafen bezahlt, so Harsdorf-Borsch.

Geschädigte waren vor allem die öffentliche Hand - also Gemeinden, Länder und weitere öffentliche Auftraggeber aber auch manch Private. Ist so etwas in Zukunft ausgeschlossen? "Ich hoffe schon, dass wir nicht wieder in fünf Jahren vor einem ähnlich gelagerten Kartell stehen", so die BWB-Generaldirektorin auf diese Frage im Ö1-Radio.

>> Auch im Burgenland ist ein Baukartell aufgeflogen. Hier lesen Sie mehr!

26.2.: BWB beantragt die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 1,25 Mio gegen Leithäusl

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 26.02.2024 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Leithäusl beim Kartellgericht eingebracht.

Die kartellrechtswidrigen Handlungen der Leithäusl Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden „Leithäusl“) sind Teil eines Gesamtverstoßes, der sich auf das gesamte österreichische Bundesgebiet erstreckt und an dem die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß beteiligt waren. Die Vielzahl der abgestimmten Bauvorhaben betraf österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei dem Straßenbau eine besondere Bedeutung zukam. Ziel der Absprachen war es, den Wettbewerb zu minimieren bzw. auszuschalten, um sich gegenseitig zu Aufträgen zu verhelfen und damit Marktanteile zu sichern.

Leithäusl war an der Gesamtzuwiderhandlung in Niederösterreich, Wien und der Steiermark im Tiefbau zumindest von Juli 2002 bis Oktober 2017 unmittelbar beteiligt.

Leithäusl kooperierte mit der Bundeswettbewerbsbehörde außerhalb der Kronzeugenregelung zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und legte in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher beim Kartellgericht unter Beiziehung des Bundeskartellanwalts eine Reduktion der Geldbuße um 1,25 Millionen Euro.

13.2.2024: 3,5 Mio. Buße gegen Gebrüder Haider

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) arbeitet das Baukartell von 2017 weiter Stück für Stück auf - nun folgt die nächste Sanktion. Das Kartellgericht verhängte auf Antrag der BWB eine Geldbuße von 3,51 Millionen Euro gegen das Bauunternehmen Gebrüder Haider, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit.

Die Behörde ermittelt seit 2017 wegen umfangreicher Kartellverstöße in der Baubranche. Porr musste bereits 62 Millionen, Strabag 45 Millionen und Swietelsky 27,15 Millionen Euro zahlen.

Der Bescheid ist laut BWB rechtskräftig. Konkret werden den drei Unternehmen Gebrüder Haider Bauunternehmung Gesellschaft m.b.H., Gebrüder Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH und Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH (gemeinsam "Gebrüder Haider") kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs vorgeworfen. Die Kartellverstöße betreffen den Untersuchungszeitraum April 2010 bis Oktober 2017 bzw. Juli 2002 bis Oktober 2017.

17.1.2024: Millionenstrafe für Hitthaller + Trixl verhängt

Das steirische Bauunternehmen Hitthaller + Trixl bzw. dessen Muttergesellschaft PHB GmbH (Hitthaller) bekommt nun die Folgen eines 2017 aufgedeckten Baukartells zu spüren. Das Kartellgericht verhängte eine Geldbuße in Höhe von 1,36 Millionen Euro, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit.

Das Unternehmen habe sich an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen sowie Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern beteiligt, hieß es zur Begründung.

19.12.: Leyrer + Graf "Nebenbeteiligter" mit 5,8 Mio.

Leyrer + Graf habe - entsprechend des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts - unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in Niederösterreich im Zeitraum von zumindest Jänner 2007 bis Mai 2017 teilgenommen.

Vereinzelt wären auch Bauvorhaben in Oberösterreich, Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland betroffen.

Aufgrund des vergleichsweise kürzeren Zeitraums sowie des regionalen Tätigkeitsbereichs sei Leyrer + Graf als Nebenbeteiligte der Gesamtzuwiderhandlung zu betrachten.

6.12.: Rechtskräftiger Bescheid gegen Granit

Das bereits vor einigen Jahren aufgedeckte Baukartell hat nun auch für die steirische Granit-Gruppe Konsequenzen: Das Kartellgericht verhängte auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße von 9,8 Millionen Euro gegen die Bauunternehmen. Grund waren kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern. Der Bescheid sei rechtskräftig, teilte die BWB am Mittwoch mit.

Granit habe außerhalb der Kronzeugenregelung mit der BWB zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Die Geldbuße wurde daher reduziert.

4.12.: Antrag auf Verhängung einer Geldbuße iHv 1,1 Mio gegen Konrad Beyer und Mandlbauer

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 04.12.2023 im Rahmen ihrer fortgesetzten Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Konrad Beyer & Co Spezialbau GmbH sowie die Mandlbauer Bau GmbH (iF Beyer/Mandlbauer) beim Kartellgericht eingebracht.

Beyer/Mandlbauer waren - entsprechend den regionalen Tätigkeitsschwerpunkten der Unternehmen - unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen bzw. Preiskoordinationen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Bauausschreibungen insbesondere in Kärnten und der Steiermark beteiligt.

Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Niederösterreich, Salzburg und im Burgenland betroffen. Beyer/Mandlbauer sind aufgrund des vergleichsweise kürzeren Zeitraums und ihres regionalen Tätigkeitsbereichs als Nebenbeteiligte am Gesamtdelikt zu qualifizieren.

Die kartellrechtswidrigen Handlungen von Beyer/Mandlbauer sind Teil einer Gesamtzuwiderhandlung, die sich auf das gesamte österreichische Bundesgebiet erstreckt. Die Vielzahl der abgestimmten Bauvorhaben betrifft österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere dem Straßenbau eine besondere Bedeutung zukam. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren bzw. auszuschalten, um sich gegenseitig bei der Auftragsvergabe zu unterstützen und dadurch Marktanteile zu sichern. Zahlreiche Unternehmen waren in unterschiedlichem Ausmaß an dem Kartell beteiligt. Gegen das Unternehmen Beyer/Mandlbauer wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 1,1 Mio. beantragt.

Beyer/Mandlbauer kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB beantragte daher unter Einbindung des Bundeskartellanwalts eine geminderte Geldbuße.

12.10.: Geldbuße gegen Granit wegen verbotener Durchführung eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 12.10.2023 einen Geldbußenantrag gegen die Granit Holding GmbH („Granit“) wegen verbotener Durchführung eines anmeldebedürftigen Zusammenschlusses ein. Das Unternehmen kooperierte mit der Bundeswettbewerbsbehörde sowie dem Bundeskartellanwalt und gab ein Anerkenntnis ab. Die Höhe der Geldbuße von EUR 28.000 wurde von Granit schließlich akzeptiert.

Gegenstand des Zusammenschlusses war die vollständige Übernahme der operativen Tätigkeit des Zielunternehmens, Stvarnik Bau-Gesellschaft m.b.H. („Stvarnik“). Granit meldete am 14.04.2023 nachträglich den gegenständlichen Zusammenschluss an. Auf Nachfrage der BWB wurde mitgeteilt, dass der Großteil der Mitarbeiter:innen des Zielunternehmens bereits am 01.04.2023 in ein von Granit zu 85% beherrschtes Unternehmen überführt wurden.

3.10.: Geldbußegegen Swietelsky wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am 27.10.2022 beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer reduzierten Geldbuße gegen die Swietelsky AG sowie deren Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam „Swietelsky“) eingebracht .
Das Kartellgericht verhängte gegen Swietelsky eine Geldbuße in Höhe von 27,15 Millionen Euro wegen eines einheitlichen und fortgesetzten Verstoßes gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017.

Swietelsky war bereits im Sommer 2017 zeitnah zu den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hat in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen im Rahmen der Kronzeugenregelung kontinuierlich und umfassend kooperiert. Auch Swietelsky hat ein umfassendes Anerkenntnis abgegeben, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Bußgeldhöhe akzeptiert und die rechtliche Beurteilung der BWB unwidersprochen zur Kenntnis nimmt.

Kronzeuge Kostmann

Mit Beschluss vom 20.06.2023 stellte das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde einen Verstoß der Kostmann GesmbH (im Folgenden „Kostmann“) gegen das Kartellverbot fest. Aufgrund der frühzeitigen und umfassenden Kooperation von Kostmann im Rahmen der Kronzeugenregelung sah die BWB von der Verhängung einer Geldbuße ab. Der Beschluss des Kartellgerichts ist rechtskräftig.

Die BWB hatte am 21.02.2023 einen Feststellungsantrag gegen Kostmann beim Kartellgericht eingebracht, nachdem das Unternehmen bereits im Frühjahr 2017 mit einem Antrag auf Erlangung des Kronzeugenstatus an die BWB herangetreten war und im Rahmen der Kronzeugenregelung umfassend und vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt hatte (siehe Pressemitteilung vom 22.02.2023). Kostmann war im Rahmen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung an wettbewerbswidrigen Absprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen sowie am Austausch wettbewerblich sensibler Informationen mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere des Straßenbaus, im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Mai 2017 beteiligt.

Aufgrund der Unternehmensgröße und des regionalen Tätigkeitsschwerpunktes von Kostmann war die direkte Beteiligung nicht in gleichem Ausmaß gegeben und erstreckte sich im Wesentlichen auf die Bundesländer Kärnten, Steiermark und Niederösterreich. In Einzelfällen waren mit Wien, Oberösterreich und dem Burgenland auch andere österreichische Bundesländer betroffen.

Kostmann war das erste der zahlreichen am Baukartell beteiligten Unternehmen, das unmittelbar nach den ersten Ermittlungsschritten an die BWB herangetreten ist. Die Kooperation beinhaltete für die BWB wesentliche Informationen zur Aufdeckung des Baukartells und zur Ausweitung der Ermittlungen (siehe dazu näher unter „Hintergrund“). Neben weiteren wesentlichen Informationen, die Kostmann im Rahmen der Kronzeugenregelung vorlegte, erklärte sich das Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit.

Es akzeptierte den von der BWB festgestellten Sachverhalt und bestritt die rechtliche Würdigung der BWB nicht. Darüber hinaus führte Kostmann ein zertifiziertes Compliance-System ein und setzte weitere Maßnahmen, um künftigen Kartellrechtsverstößen entgegenzuwirken.

11.9.: Geldbußen auch gegen Granit und Fröschl

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Zuge der weiteren Ermittlungen in der Baubranche am 5.9.2023 zwei weitere Anträge auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 9,8 Mio. gegen die Granit Holding GmbH sowie zwei weitere Tochtergesellschaften und in Höhe von EUR 1,4 Mio. gegen die Fröschl AG & Co KG sowie die Fröschl AG beim Kartellgericht eingebracht.
Granit war - entsprechend dem regionalen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens - insbesondere im östlichen Teil des Bundesgebietes, Fröschl im Rahmen ihres Tätigkeitsschwerpunktes in Tirol im Zeitraum von zumindest Juni 2005 bis Februar 2016 an der Gesamtzuwiderhandlung beteiligt.

Beide Unternehmen haben den von der BWB jeweils festgestellten Sachverhalt nach Zustellung der Beschwerdepunkte anerkannt. Granit und Fröschl haben außerhalb der Kronzeugenregelung mit der BWB zur vollständigen Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts kooperiert und in diesem Zusammenhang umfassende Anerkenntnisse für das Verfahren vor dem Kartellgericht abgegeben. Dabei wurde auch die jeweilige Einrichtung eines umfassenden Compliance-Systems durch die beiden Unternehmen berücksichtigt.

Die BWB beantragte daher - unter Einbindung des Bundeskartellanwalts - reduzierte Geldbußen von jeweils EUR 9,8 Mio. für Granit und EUR 1,4 Mio. für Fröschl. Die Unternehmen haben die Höhe der Geldbußen als verhältnismäßig anerkannt.

11.7.2023: Geldbuße in Höhe von 4,81 Mio. Euro gegen Pittel + Brausewetter rechtskräftig

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 21.02.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Pittel + Brausewetter GmbH ein. Mit Beschluss vom 09.05.2023 verhängte das Kartellgericht antragsgemäß eine Geldbuße in Höhe von EUR 4,81 Mio. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig.

Über Antrag der BWB (siehe Pressemitteilung vom 22.02.2023) wurde vom Kartellgericht nunmehr antragsgemäß über Pittel + Brausewetter wegen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellrecht in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße von EUR 4,81 Mio verhängt (GZ 26Kt 3/23w).

Pittel + Brausewetter hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Pittel + Brausewetter ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt. Die unter unmittelbarer Beteiligung von Pittel + Brausewetter betroffenen Projekte beziehen sich insbesondere auf die Bundesländer NÖ, Wien und das Burgenland.

7.7.2023: BWB beantragte die Verhängung einer Geldbuße von 1,36 Mio Euro gegen Hitthaller + Trixl

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 07.07.2023 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. sowie deren Muttergesellschaft PHB GmbH (Hitthaller) beim Kartellgericht eingebracht.

Hitthaller war unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in der Steiermark beteiligt. Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland betroffen. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen wurde nunmehr gegen Hitthaller die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 1,36 Millionen beim Kartellgericht beantragt.

Die unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Hitthaller sind Teil einer das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, zu welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß beigetragen hatten. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle eingenommen hat.

Hitthaller hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Hitthaller ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt.

4.5.2023: Gebrüder Haider-Geldbuße wird mit EUR 3,51 Millionen fixiert und anerkannt

Ende Juni 2023 gab der OGH einem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde BWB statt, in dem der Kronzeugenstatus der Strabag SE angefochten wurde. Das Verfahren gegen Österreichs größten Baukonzern muss daher neu aufgerollt werden.

Im Oktober 2022 beantragte die BWB beim Kartellgericht die Verhängung einer angemessenen Geldbuße gegen die Gebrüder Haider Bauunternehmung Gesellschaft m.b.H., die Gebrüder Haider & Söhne GmbH, die Gebrüder Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH, die Haider - Steininger GmbH und die Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH (zusammen Gebrüder Haider).

Im April 2023 haben die Gebrüder Haider eine Geldbuße in Höhe von EUR 3,51 Mio. anerkannt und den Sachverhalt außer Streit gestellt. Am 4. Mai wurde der konkretisierte Bußgeldantrag gegen drei operativ im Baubereich tätige Gesellschaften der Gebrüder Haider eingebracht.

Die drei Gesellschaften der Gebrüder Haider waren an dem 2017 aufgedeckten Kartell beteiligt, bei dem es um Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern bei öffentlichen Bauausschreibungen ging.

Betroffen von den Kartellabsprachen waren vor allem Straßenbauprojekte im Zusammenhang mit Asphaltmischanlagen und vereinzelt auch Hochbauprojekte. Räumlich sind die Bundesländer Niederösterreich, Kärnten und Steiermark sowie vereinzelt weitere Bundesländer betroffen.