Steuerrecht : Der gläserne Steuerpflichtige

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Größtmögliche Transparenz

Für die OECD und viele ihrer Mitglieder ist mittlerweile längst klar, dass größtmögliche Transparenz im Kampf gegen Steuerhinterziehung und unerwünschte Steuergestaltung ein ganz wesentliches Mittel ist.

Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Instrumenten eingeführt, die mittlerweile zu einer wahren Datenflut bei den Finanzverwaltungen führen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Verwendung moderner Technologien, wie Analyseprogrammen mit künstlicher Intelligenz (zB durch das Predictive Analytics Competence Center (PACC) des österreichischen BMF), ist es möglich, diese Daten zweckmäßig auszuwerten und dadurch nicht bzw nicht korrekt besteuerte Tatbestände zu entdecken. Die gelieferten Daten dienen außerdem der Risikoeinschätzung im Hinblick auf zielgerichtete Steuerprüfungen.

Ganz maßgeblich am Kampf gegen steuerliche Intransparenz war und ist das von der OECD geschaffene „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes“ (Global Forum) beteiligt. Die Ursprünge reichen bis ins Jahr 2000 zurück. Heute zählt das Global Forum 165 Mitgliedsstaaten und kann beachtliche Erfolge vorweisen: über 100 Jurisdiktionen tauschen mittlerweile jährlich Informationen zu über 111 Millionen Finanzkonten mit einem Vermögen iHv EUR 11 Trilliarden aus. Mehr als EUR 114 Milliarden an zusätzlichen Einnahmen (Steuern, Zinsen, Bußgelder) wurden bisher durch Programme zur freiwilligen Offenlegung und Offshore-Steuerermittlungen generiert.

Internationaler Informationsaustausch

Der grenzüberschreitende Informationsaustausch ist eine der wesentlichsten Waffen des Fiskus gegen Steuerhinterziehung und unrechtmäßige Steuergestaltung. Dieser ermöglicht es den Staaten automatisch, spontan oder auf Anfrage Steuerdaten auszutauschen. Als rechtliche Basis dienen Doppelbesteuerungsabkommen, in innerstaatliches Recht umgesetzte EU-Richtlinien (zB EU-Meldepflichtgesetz), oder spezifische multilaterale und bilaterale Übereinkommen.

Der automatische Informationsaustausch nimmt dabei eine immer größere Bedeutung ein. Hier werden zu vordefinierten Themen oder Einkünften automatisch und regelmäßig Daten zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht. In der EU werden etwa Informationen zu bestimmten Einkünften, zu Finanzkonten, zu Country by Country Reporting (CbCR), zu grenzüberschreitenden Vorabbescheiden und Advanced Pricing Agreements (APA), über wirtschaftliche Eigentümer, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, oder Plattformeinkünfte automatisch und regelmäßig ausgetauscht. Ein Datenaustausch ist zudem zu Kryptowährungs- und E-Moneytransaktionen, Briefkastengesellschaften und zur globalen Mindestbesteuerung in Ausarbeitung. Zahlreiche dieser Informationen (zB zu Finanzkonten oder CbCR) werden auch mit vielen Staaten außerhalb der EU ausgetauscht.

In den vergangenen Jahren sind vor allem die Auswirkungen des automatischen Informationsaustausches zu bestimmten Einkünften in Praxis und Rechtsprechung zu spüren. Ausgetauscht werden Informationen zu Vergütungen aus nichtselbständiger Arbeit, Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukten, Ruhegehältern (Pensionen), Eigentum an unbeweglichem Vermögen und daraus erzielten Einkünften sowie zu Lizenzeinkünften. Wird zB ein österreichischer Bauarbeiter auf einer deutschen Baustelle eingesetzt und dort steuerpflichtig, meldet die deutsche Finanzverwaltung die dort erklärten Einkünfte und abgeführten Steuern automatisch an den Ansässigkeitsstaat. Das österreichische Finanzamt gleicht diese Informationen dann mit den im Rahmen der österreichischen Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung gemeldeten Einkünfte ab. Bei etwaigen Unstimmigkeiten kommt es zu entsprechenden Ergänzungsersuchen bzw abweichenden Veranlagungen. Besonders im Bereich nicht erklärter ausländischer Pensions- und Kapitaleinkünfte sind vermehrt Strafverfahren auf Basis der Daten aus dem Informationsaustausch zu beobachten. Manche Staaten haben umgekehrt damit begonnen, die Anrechnung ausländischer Steuern zu verweigern, wenn keine entsprechende Meldung über die tatsächlich durchgeführte Besteuerung im anderen Staat im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs erfolgt.

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Achtung bei Einkünften über Online-Plattformen

Steuerpflichtige, die ihre Waren oder Dienstleistungen auf digitalen Plattformen anbieten, sollten sich über den noch relativ neuen Informationsaustausch zu Plattformeinkünften bewusst sein, welcher mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 umgesetzt wurde. Plattformen wie zB Etsy, Airbnb, ebay, Uber, Amazon etc werden dadurch verpflichtet die Einkünfte ihrer „Verkäufer“ an eine Finanzverwaltung in der EU zu melden. Diese meldet die Daten anschließend an die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten der Einkünfteempfänger bzw im Fall von Vermietungseinkünften zusätzlich an den Belegenheitsstaat der Immobilie. Steuerpflichtige, die Einkünfte über Internetplattformen beziehen, sollten vor diesem Hintergrund ihre steuerlichen Verpflichtungen richtigstellen.

Folgen für Steuerpflichtige

Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass der Datenhunger der Finanzverwaltungen abnimmt. Für Steuerpflichtige bedeutet dies einen erhöhten Compliance-Aufwand und es verlangt von ihnen auch, ihre IT-Systeme konzernweit auf Vordermann zu bringen, um die notwendigen Daten verlässlich liefern und selbst auswerten zu können. Das mit der höheren Transparenz einhergehende Risiko darf nicht unterschätzt werden. Vor allem die Entwicklungsländer wollen mehr vom globalen Steuerkuchen. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten die Konzernsteuerquote zu optimieren weniger – etwa aufgrund der kommenden globalen Mindestbesteuerung.

Tipps und Tricks

* Unterschätzen Sie die Datenlage der Finanzverwaltung nicht! Die Möglichkeiten diese auszuwerten und zu verwenden werden laufend besser.

* Bedenken Sie den Austausch zwischen den Finanzverwaltungen wenn Sie Rulings oder Beschwerdeverfahren in mehreren Ländern zu einem zusammenhängenden Sachverhalt beantragen bzw führen. In jedem betroffenen Land eine andere, für Sie günstige Argumentation zu verwenden, um so zB eine Doppelnichtbesteuerung zu erreichen, wird durch den Informationsaustausch zunehmend verunmöglicht.

* Die große Menge an Daten ermöglicht es der Finanzverwaltung zunehmend, Prüfungen viel zielgerichteter zu planen und durchzuführen.

* Der Austausch zwischen den Finanzverwaltungen fordert von den Unternehmen einen ebenso intensiven, konzerninternen Austausch und eine einheitliche Vorgehensweise in Steuerangelegenheiten. Steuerrichtlinien, eine zentrale Steuerabteilung, ein internes Kontrollsystem (Steuer-IKS) und zeitgemäße IT- und Softwareinfrastruktur sind wesentliche Bausteine dafür.

* In der Praxis zeigt sich aktuell ein erheblicher Beratungsbedarf bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Dienstnehmereinsätzen. Der automatische Informationsaustausch macht Defizite in der korrekten steuerlichen Abwicklung vielfach sichtbar. Bei betroffenen Dienstnehmern kann dies zu erheblichem Frust führen.