Sonder-Köprerschaftssteuer : Steuerschlupfloch zu

Wirtschaftsbetrug wird ein weiterer Riegel vorgeschoben.

Der Entwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 beinhaltet eine Sonder-Körperschaftssteuer mit 25 Prozent, die die zahlende Körperschaft entrichten muss, wenn der Provisionsempfänger nicht namhaft gemacht wird.

Diese Regelung soll ab der Veranlagung 2011 gelten. Für Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderstichtag abweichenden Wirtschaftsjahr gilt die Steuerverschärfung rückwirkend bis ins Jahr 2010.

Steuertipp von Martin Senk und Christoph J. Heimerl, HS-Steuerberatung Wien