Wohnbau : Zweckbindung der Wohnbauförderung: Branche sieht Wendepunkt für leistbaren Wohnbau

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Verbände und Interessenvertretungen werten den Vorstoß als überfälligen Schritt, um den geförderten Wohnbau zu stabilisieren und der anhaltenden Baukrise entgegenzuwirken.

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Die Wohnbauförderung wird in Österreich von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam aufgebracht. Seit Jahren kritisieren Branchenvertreter jedoch, dass diese Mittel nicht mehr durchgängig zweckgebunden für den Wohnbau eingesetzt werden. Die nun in Aussicht gestellte Rückkehr zu einer klaren Zweckbindung gilt daher als Signal an eine Branche, die mit massiven Einbrüchen im Neubau, steigenden Kosten und wachsendem Druck auf Beschäftigung und Standort konfrontiert ist.

Neubau unter Druck: Bauleistung auf historischem Tief

Besonders deutlich fällt die Unterstützung seitens der ARGE Eigenheim aus. Die Interessenvertretung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft verweist auf dramatische Kennzahlen: Die Neubautätigkeit der gemeinnützigen Bauvereinigungen ist seit mehreren Jahren rückläufig und dürfte 2025 einen Tiefpunkt erreichen.

Für das Jahr 2024 weist die ARGE Eigenheim ein Investitionsvolumen von rund 3,2 Mrd. Euro im Neubau aus. Gleichzeitig wurden lediglich 13.690 Wohnungen fertiggestellt – rund 17 Prozent weniger als im Zehnjahresdurchschnitt. Noch deutlicher fällt der Rückgang bei den Baubewilligungen aus, die mit 12.800 Einheiten um mehr als ein Fünftel unter dem langjährigen Schnitt liegen. Für 2025 werden nur noch rund 11.400 Fertigstellungen erwartet, was einem Minus von 32 Prozent gegenüber dem Zehnjahresdurchschnitt entspricht.

Auch im Verhältnis zur Haushaltsentwicklung zeigt sich die Schieflage: Während 2020 noch 4,6 neue GBV-Wohnungen pro 1.000 Haushalte errichtet wurden, sank dieser Wert bis 2024 auf 3,0. Für die ARGE Eigenheim ist klar: Ohne eine stabile, dauerhaft abgesicherte Finanzierung verliert der geförderte Wohnbau weiter an Substanz – mit direkten Folgen für das Angebot an leistbarem Wohnraum.

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Zweckbindung als strukturpolitischer Hebel

Vor diesem Hintergrund bewertet die ARGE Eigenheim die geplante Zweckbindung als zwingend notwendig. Bereits im Regierungsprogramm verankert, soll sie nun im Zuge des Finanzausgleichs mit den Ländern verbindlich umgesetzt werden. Aus Sicht der Branche kommt es dabei weniger auf die politische Symbolik als auf die konkrete Ausgestaltung an.

Gefordert werden eine klare gesetzliche Verankerung, eine ausreichende finanzielle Dotierung sowie die Rückkehr zu einem stabilen, revolvierenden Fördersystem. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die Wohnbauförderung ihre preisdämpfende Wirkung am Mietmarkt entfalten kann und zugleich Neubau, Sanierung, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung abgesichert werden.

Sanierung als Stabilisator – aber kein Ersatz für Neubau

Während der Neubau schwächelt, erweist sich die Sanierung als stabilisierender Faktor. Mit einem Volumen von rund 1,4 Mrd. Euro erreichte die Sanierung 2024 ein Rekordniveau. Rund 6.800 Wohnungen wurden thermisch saniert, mehr als 6.600 Heizsysteme auf klimafreundliche Technologien umgestellt.

Diese Investitionen sichern Beschäftigung in regionalen Betrieben, senken langfristig Energiekosten und leisten einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz. Branchenvertreter betonen jedoch, dass Sanierung den Neubau nicht ersetzen kann. Ohne zusätzliche Wohnungen verschärft sich der Druck auf den Wohnungsmarkt weiter – insbesondere in urbanen Ballungsräumen.

Arbeitsmarkt und Standort unter Zugzwang

Die Baukrise hat längst über den Wohnungsmarkt hinausreichende Folgen. Laut Angaben der Gewerkschaft Bau-Holz haben seit 2021 mehr als 17.500 Bauarbeiter krisenbedingt ihren Arbeitsplatz verloren. Die Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte Branchen – vom Baustoffhandel über das Baunebengewerbe bis hin zu Planung und Technik – sind dabei noch nicht eingerechnet.

Die Bauwirtschaft gilt als zentraler Konjunkturmotor und wichtiger Träger regionaler Wertschöpfung. Jeder weitere Rückgang im Neubau gefährdet Arbeitsplätze, schwächt regionale Strukturen und belastet den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt. Vor diesem Hintergrund wird die Wohnbauförderung zunehmend auch als arbeitsmarkt- und standortpolitisches Instrument diskutiert.

Breite Zustimmung aus der Wohnungswirtschaft

Auch der Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen begrüßt die Aussagen des Wohnbauministers ausdrücklich. Verbandsobmann Michael Gehbauer verweist darauf, dass die Menschen zu Recht erwarten, dass eingehobene Beiträge tatsächlich für jenen Zweck verwendet werden, für den sie vorgesehen sind. Die Wohnbauförderung müsse konsequent für die Schaffung von leistbarem Wohnraum eingesetzt werden – für Wohnungen mit langfristiger Sicherheit und generationenübergreifender Perspektive.

Aus Sicht des Verbandes ist die Wiedereinführung der Zweckbindung ein zentraler Schritt, um die Versorgung mit leistbarem Wohnraum nachhaltig abzusichern. Gemeinnützige Bauvereinigungen stellen in Österreich mit rund einer Million Wohnungen Wohnraum für mehr als zwei Millionen Menschen bereit und gelten europaweit als Referenzmodell.

Politische Signalwirkung – Umsetzung entscheidend

Unterstützung kommt auch aus wohnungspolitischen Organisationen wie dem Verein für Wohnbauförderung, der in der Zweckbindung einen wohnungspolitischen Meilenstein sieht. Gleichzeitig wird betont, wie wichtig ein eigenständiges Wohnbauministerium für die strategische Steuerung der Fördermittel sei.

Ob die Zweckbindung tatsächlich zur Trendwende im Wohnbau beiträgt, wird jedoch maßgeblich von ihrer konkreten Umsetzung abhängen. Die Branche fordert eine dauerhafte Lösung, die nicht von budgetären Spielräumen oder politischen Zyklen abhängig ist. Der nächste Finanzausgleich gilt dabei als entscheidender Hebel.