Überfordert sind mitunter nicht nur die Branchenakteurinnen und -akteure, sondern eben auch die Behörden, wie man an den immer länger werdenden Bauverfahren sieht. Tut hier Deregulierung not?
Holzhaider: Speziell bei größeren Projekten in Städten sind wir zum Teil schon bei Verfahrensdauern von zwei bis drei Jahren. Ganz klar: Wir müssen schneller werden und da und dort vielleicht auch die Verfahren an sich vereinfachen.
Als Bauwerber empfiehlt es sich in der gegenwärtigen Situation vielleicht, eigene Gutachten über Ziviltechniker und Sachverständige beizubringen. Das kostet zwar etwas, rentiert sich aber womöglich über die verkürzte Verfahrensdauer.
Ein Kritikpunkt Ihrerseits sind die überschießenden Nachbarrechte bei Bauprojekten. Was ist der Anlass für diese Feststellung?
Holzhaider: Immer häufiger kommt es vor, dass Bauprojekte, die von den Behörden bereits durchgewunken wurden, von Nachbarn beeinsprucht werden. Das kann beträchtliche Verzögerungen von ein, zwei Jahren nach sich ziehen. In einem Fall sind wir sogar schon im dritten Jahr.
Demjenigen, der den Einspruch erhebt, kostet das nichts. Für das Projekt entsteht damit allerdings ein großer Schaden. Es muss möglich sein, das einzufordern. Ein Teil dieser Streitsumme sollte aus meiner Sicht schon bei der Einspruchserhebung hinterlegt werden.
Das ist natürlich ein juristisches Thema. Es kann aber nicht sein, dass zwei Monate vor Baubeginn ein Einspruch erhoben wird, der das gesamte Projekte zurückwirft. Den Schaden hat das Bauunternehmen, das unter Umständen schon einen Vorvertrag unterschrieben hat und nun in einem Umfeld der Teuerung die Preise über einen längeren Zeitraum halten muss.