Sanktionen I Strabag-Klage in Kaliningrad : Raiffeisen fordert Transparenz vor Gericht
Entscheidung am 30. Oktober
Der auf Wirtschaftsprozesse spezialisierte Moskauer Anwalt Andrej Timtschuk begründete den Antrag der RBI-Tochter gegenüber der Tageszeitung "Wedomosti" damit, dass maximale Transparenz über die Vorgänge im Gerichtssaal hergestellt werden müsse. Der bisherige Ausschluss der Öffentlichkeit geht auf einen Antrag der Rasperia Trading Limited zurück, dem eine Richterin bereits Anfang September stattgegeben hatte.
Der Kläger habe seinen Antrag damit begründet, dass dem Gericht Dokumente mit dem Stempel "Geschäftsgeheimnis" vorgelegt worden seien, berichtete "Wedomosti". Die gleichen Dokumente seien zuvor anderen Personen ohne Stempel und ohne Hinweis auf ein Geschäftsgeheimnis vorgelegt worden, berichtete Timtschuk. Über den Antrag der Raiffeisenbank Russland werde das Gericht bei der nächsten Verhandlung am 30. Oktober entscheiden.
Mit welchen Argumenten genau Rasperia die einstweilige Verfügung gegen die Raiffeisenbank Russland beantragt und erwirkt hat, die einen Verkauf der Bank derzeit verbietet, ist noch unklar. Ein Sprecher der RBI, der Muttergesellschaft der Raiffeisenbank Russland, widersprach am Donnerstag jedenfalls der Darstellung von "Vedomosti", die die Klage in Zusammenhang mit der unter dem Druck von US-Sanktionen gescheiterten Übernahme von Rasperias Strabag-Aktien durch die Raiffeisenbank International (RBI) im Mai 2024 brachte. Rasperia wurde in der Vergangenheit von dem vom Westen sanktionierten russischen Oligarchen Oleg Deripaska kontrolliert, der nun nichts mehr mit dem Unternehmen zu tun haben will.
16.9.2024: Antrag von Raiffeisen abgelehnt
Ein Handelsgericht im russischen Kaliningrad hat am Freitag den Antrag der Raiffeisenbank Russland auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. Hintergrund ist eine Klage des russischen Strabag-Aktionärs Rasperia Trading Limited gegen den Baukonzern, dessen österreichische Kernaktionäre sowie die Raiffeisenbank Russland. Laut einstweiliger Verfügung vom 5. September dürfen Anteile an der RBI-Tochter nicht verkauft werden, die RBI hatte dagegen rechtliche Schritte angekündigt.
Details der aktuellen Entscheidung vom Freitag wurden im offiziellen russischen Gerichtsregister nicht veröffentlicht: Die Rasperia Trading Limited hatte am 19. August 2024 gleichzeitig mit ihrer Klage gegen Hans-Peter Haselsteiner und dessen Familien-Privatstiftung, die Uniqa Insurance Group AG sowie drei weitere Uniqa-Gesellschaften, die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, eine ihrer Tochtergesellschaften sowie die Strabag selbst und die Raiffeisenbank Russland auch den Antrag eingebracht, die Causa unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.
Rasperia fordert im Zusammenhang mit Strabag-Aktien, die sie nach EU-Sanktionen für wertlos hält, laut Strabag 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz, den sie bei der russischen RBI-Tochter eintreiben will. Eine mündliche Verhandlung ist für den 16. Oktober anberaumt.
Der mit EU-Sanktionen belegte Unternehmer Oleg Deripaska, dem der russische Strabag-Anteilseigner in der Vergangenheit zugerechnet wurde, will mit Rasperia nichts mehr zu tun haben: Deripaska sei kein Anteilseigner des Unternehmens mit Sitz in Kaliningrad und wisse auch nicht, wie er mit den Anteilseignern in Kontakt treten könne, erklärte eine Deripaska-Sprecherin gegenüber der APA. Die RBI selbst hatte die einstweilige Verfügung gegen ihre Tochterbank Anfang September in einer Ad-hoc-Mitteilung öffentlich gemacht. Die Entscheidung erschwere den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der Tochterbank veräußern will, und werde unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen, hieß es damals. Das operative Geschäft der Raiffeisenbank Russland sei davon aber nicht betroffen, ergänzte gleichzeitig ein Sprecher der Bank.
2023: Verweis auf Sanktionsbestimmungen
Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage des mit dem sanktionierten russischen Oligarchen Deripaska verbundenen Strabag-Aktionärs Rasperia gegen einen Ausschluss von der Hauptversammlung abschlägig beschieden.
Die Anfechtungsklage bezog sich auf den Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der Strabag im Juni 2022. Die Gesellschaft des russischen Geschäftsmanns Oleg Deripaska wurde zur Teilnahme und damit zur Ausübung des Stimmrechts nicht zugelassen.
Zur Begründung wurde laut Strabag-Aussendung vom Gericht auf Sanktionsbestimmungen der EU verwiesen.
Haselsteiner "von Anfang an völlig überzeugt"
Deripaska wurde im April 2022 auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt. Der Wiener Baukonzern hat daraufhin die Aktien von Rasperia eingefroren und untersagt seither die Ausübung der Aktionärsrechte.
Der Russe ist über seine Firma MKAO Rasperia mit 27,8 Prozent an der Strabag beteiligt. Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom vergangenen Freitag soll der Anteil unter die Sperrminorität von 25 Prozent gedrückt werden.
"Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass wir im Einklang mit dem geltenden Sanktionsregime handeln: Asset Freeze bedeutet, dass nicht nur der Dividendenanspruch eingefroren ist, sondern auch das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Wir freuen uns, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde", kommentiert Strabag-Konzernchef Klemens Haselsteiner die Entscheidung des Gerichts.