Strabag vs. Deripaska : Vorkaufsrechtsklage gegen Rasperia eingereicht
Das Gericht hat nun insbesondere folgende Fragen zu klären:
- Geltung der Vorkaufsrechte über die Beendigung des Syndikatsvertrages von 2007 hinaus
- Eintritt des Vorkaufsfalles durch Change of Control
- Übertragung der Aktien unter der Voraussetzung einer sanktionskonformen Umsetzungsmöglichkeit
„Wir haben uns seit Kriegsbeginn klar positioniert und entschiedene Schritte unternommen, um uns von dem sanktionierten Aktionär zu distanzieren. Mit der im März dieses Jahres abgeschlossenen Kapitalmaßnahme ist es uns gelungen, den Anteil unter die wichtige Schwelle von 25 Prozent zu drücken. Die Tatsache, dass ein Aktionär der Strabag nach wie vor sanktioniert ist, und die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Veräußerung an Iliadis stellen jedoch ein permanentes Risiko für unser Unternehmen dar. Der Verkauf der Rasperia von Valtoura an Iliadis in Russland eröffnet uns nun die Chance, uns endgültig vom sanktionierten Aktionär zu trennen. Daher treiben wir diesen Prozess mit allen Mitteln voran“, sagt Klemens Haselsteiner, CEO der Strabag SE.
18.9.2024: Rechtswirksamkeit
Die in der 19. ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen zur Reduzierung des Anteils der MKAO „Rasperia Trading Limited“ (kurz Rasperia) von rund 27,8 % auf rund 24,1 % sind nunmehr endgültig rechtswirksam.
Nachdem bereits das Oberlandesgericht Graz die Berufung zurückgewiesen hatte, hat Rasperia nun doch nicht den Obersten Gerichtshof angerufen. Damit ist das Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit den in der 19. ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen rechtskräftig beendet.
Die Abwicklungsmodalitäten, insbesondere zur Einlösung der noch nicht eingereichten Wertrechte aus der Barausschüttung und zur Zusammenführung der unter der temporären ISIN AT0000A36HJ5 „STRABAG SE - Kapitalerh. 2024" geführten neuen Aktien in die reguläre ISIN AT000000STR1 werden gesondert bekannt gegeben.
Die Anfechtungsklagen von Rasperia gegen die Beschlüsse der beiden Hauptversammlungen 2022 sind weiterhin bei Gericht anhängig.
Juli 2024: Rasperia nun auf EU-Sanktionsliste
Die Rasperia Trading Limited des russischen Investors Oleg Deripaska, Großaktionärin des Baukonzerns Strabag, wurde von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt.
"Hintergrund der Sanktionierung ist die Umgehungstransaktion im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Strabag", heißt es in einer Mitteilung der Strabag SE. Die RBI hatte versucht, über eine russische Gesellschaft die Anteile an der Strabag von Deripaska zu übernehmen, was auf Druck aus den USA nicht zustande gekommen war.
Sanktionen wurden laut Strabag auch gegen die Rasperia-Muttergesellschaft Iliadis verhängt, an die die Strabag-Aktien übertragen wurden. Die nun von der EU sanktionierten Personen und Einrichtungen waren zuvor - Mitte Mai - auch von den Vereinigten Staaten von Amerika auf die dortige Sanktionsliste gesetzt worden.
Die Strabag selber und ihre Tochterfirmen seien nicht sanktioniert, betont das Unternehmen. Die Aktien Deripaskas, der 24,1 Prozent an der Strabag hält, und alle damit verbundenen Rechte sind schon länger eingefroren. "Die Aufnahme von Rasperia auf die EU-Sanktionsliste führt nicht zu Änderungen bei STRABAG SE selbst oder unserem Umgang mit dem von Rasperia gehaltenen Aktienpaket", so das Unternehmen.
Die Strabag sei entschlossen, alle geltenden Sanktionen zu respektieren und einzuhalten. "Wir sehen uns in unserer Position gestärkt, dass sämtliche Rechte aus den Aktien eingefroren bleiben".