Flächenwidmung : Oberösterreich plant Teillegalisierung von Grünlandbauten
Gesetzesnovelle geplant
Der oberösterreichische Landesrechnungshof hat im Vorjahr 100 Verdachtsfälle für Bauten im Grünland identifiziert und dem Land eine systematische Aufarbeitung und Vorsorgemaßnahmen für die Zukunft empfohlen. Nun planen der für den Wohnbau zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und der für Raumordnung zuständige Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) eine Gesetzesnovelle, die es den Eigentümern ermöglichen soll, in ihren Häusern zu bleiben.
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Der Landesrechnungshof hat anhand der Daten des Digitalen Rauminformationssystems Oberösterreich und des Gebäude- und Wohnungsregisters nach Widmungsverstößen gesucht. Dabei stießen die Prüfer auf 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden, in denen Häuser zumindest teilweise im Grünland errichtet wurden.
Zu große Abweichungen von Einreichplänen
Allein in einer Innviertler Gemeinde sind insgesamt 27 Verdachtsfälle ans Licht gekommen, was mittlerweile sogar sie Staatsanwaltschaft Ried beschäftigt.
Für ein Wohnhaus samt Nebengebäuden - Doppelgarage, Poolhaus etc. - hat der aktuelle Bürgermeister 2021 einen Abbruchbescheid erlassen.
Die Eigentümer blitzten mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ab. Man sei vom Einreichplan so weit abgewichen, dass nun ein anderes Projekt vorliege als jenes, das bewilligt worden war, befand dieses.
Der Fall könnte exemplarisch sein, denn derzeit ist eine nachträgliche Widmung laut Land rechtlich nicht möglich - die Folgen sind Benützungsuntersagungen und Abbruchbescheide.
Haimbuchner und Achleitner sehen sich daher in der Zwickmühle, dass einerseits Existenzen von oft lange zurückliegenden Fehlern bedroht werden und andererseits Gesetzesbrüche nicht ohne Sanktionen bleiben können.
Haimbuchner hat daher beim Verfassungsrichter Andreas Hauer ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sehe die Möglichkeit einer verfassungskonformen Regelung, um bei Überbauungen nachträglich umzuwidmen.
Keine Generalamnestie
Daher werde nun ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet, kündigten Achleitner und Haimbuchner in einer Pressekonferenz an. Eine "Generalamnestie" werde es aber nicht geben, betonte Haimbuchner, denn es mache einen "signifikanten Unterschied", ob es sich um ein Wohnhaus oder um eine Jagdhütte handle. Die neue Regelung werde daher keine Gebäude umfassen, die nicht Wohn- oder Geschäftszwecken dienen, und auch nicht solche, die zur Gänze ohne Baubewilligung im Grünland errichtet wurden. Es brauche auch Sanktionen, wenn etwas widerrechtlich gebaut worden ist.
Damit eine Regelung verfassungskonform sei, werde es notwendig sein, den Widmungswerbern einen "empfindlichen finanziellen Ausgleich aufzuerlegen".