Wohnbau : Vergabe von Immo-Krediten wird erleichtert
Nach der KIM-VO muss der Eigenmittelanteil bei der Kreditaufnahme mindestens 20 Prozent betragen. Darüber hinaus darf die Laufzeit von Wohnbaudarlehen 35 Jahre nicht überschreiten und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens betragen. Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung, die allerdings aufgrund administrativer Hürden bisher nicht voll ausgeschöpft wurden.
Allein im vergangenen Jahr beliefen sich diese nicht genutzten Ausnahmekontingente in der österreichischen Bankenlandschaft nach Berechnungen des FMSG auf rund eine Milliarde Euro. Die beschlossenen Änderungen sollen dies nun ändern. Die Ausnahmekontingente sollen grundsätzlich die Kreditaufnahme auch für Haushalte ermöglichen, die nicht alle Kriterien der Verordnung erfüllen. "Die nachhaltige Kreditaufnahme nach den Kriterien der KIM-VO soll aber der Regelfall bleiben", hielt das FMSG fest.
Erleichterungen bei der Finanzierung von Wohneigentum
Neben dem Abbau von Hemmnissen sieht das FMSG künftig ein für alle Banken einheitliches Ausnahmekontingent von 20 Prozent der Neukreditvergabe vor. Kennzahlenspezifische Ausnahmekontingente werden abgeschafft.
Das FMSG besteht seit 2014 und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrates, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zusammen.
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) zeigte sich erfreut über die Ergebnisse des Treffens. "Die geplante Erhöhung und Vereinfachung der Ausnahmekontingente wird sowohl für die Betroffenen als auch für die Kreditinstitute Erleichterungen bei der Finanzierung von Wohneigentum bringen", so Brunner, der sich weiterhin dafür einsetzen will, "dass die Schaffung von Wohneigentum nicht zusätzlich zu den Faktoren Zinsen und Baukosten durch FMA-Regelungen erheblich erschwert wird".