Preisabsprachen 2017 : Baukartell: Strabag-Verfahren wird neu aufgerollt
Erfolg mit Anfechtung des Kronzeugenstatus
Das Baukartellverfahren gegen den österreichischen Branchenprimus Strabag muss trotz der bereits verhängten Millionenstrafe nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) komplett neu aufgerollt werden.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte den Kronzeugenstatus der Strabag beim OGH angefochten und damit Erfolg gehabt. Das Kartellobergericht habe dem Kartellgericht erster Instanz die Fortsetzung des Verfahrens gegen Strabag aufgetragen, teilte die BWB mit.
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Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte "aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel" eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Bescheids vom 21. Oktober 2021, mit dem gegen zwei Gesellschaften der Strabag-Gruppe eine Geldbuße in Höhe von 45,37 Mio. Euro verhängt worden war, beim Kartellgericht "im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflicht der Strabag als Kronzeugin" beantragt.
Beschluss des Kartellgerichts aufgehoben
Mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 wies das Kartellgericht den von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gestellten Abänderungsantrag ab. Dagegen hatten die Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Bundeskartellanwalt am 22. November 2022 Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben.
Der OGH hat nun mit Beschluss vom 25. Mai 2023 den Rekursen "vollinhaltlich Folge gegeben", den Beschluss des Kartellgerichts vom 20. Oktober 2022 "ersatzlos aufgehoben" und dem Kartellgericht "die Fortsetzung des Verfahrens über den Abänderungsantrag unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen", teilte die BWB am Donnerstag mit.