Lohnverhandlungen abgeschlossen : 2,7 Prozent plus für Beschäftigte am Bau

Laut Bau- und Holzarbeitergewerkschaft GBH sind die Einstiegslöhne im Baugewerbe die höchsten in Österreich.
- © industrieblick - FotoliaLohnsteigerung als Signal für die Branche
Ab dem 1. Mai erhalten knapp 100.000 Arbeiter und Arbeiterinnen am Bau eine Lohnerhöhung von 2,7 Prozent. Dies wurde in der aktuellen Frühjahrslohnrunde zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern vereinbart. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) betont, dass mit dieser Einigung eine Nulllohnrunde verhindert werden konnte. Der neue kollektivvertragliche Mindesteinstiegslohn beträgt nun 2.786,58 Euro, während der Facharbeiter-Einstiegslohn auf 3.271,35 Euro steigt.
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Ein Facharbeiter profitiert somit von einer Lohnerhöhung von 1.280 Euro pro Jahr, ohne Zulagen, Prämien und Taggelder. Die bestehenden Überzahlungen bleiben weiterhin bestehen. Laut GBH sind die Einstiegslöhne im Baugewerbe die höchsten in Österreich. GBH- und FSG-Chef Josef Muchitsch (SPÖ) bezeichnete den Abschluss als wichtigen Erfolg und als Signal für die Bau-Sozialpartnerschaft, insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wie steigende Kosten, sinkende Beschäftigung und eine dreijährige Rezession im Bausektor. Die Lohnsteigerung soll dazu beitragen, den Bau-Sektor als wichtigen Konjunkturmotor zu erhalten und Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Jägersberger und Krammer zufrieden
Auch Bundesinnungsmeister Robert Jägersberger und der Bauindustrie-Vorsitzende Peter Krammer zeigen sich zufrieden. Jägersberger: „Die Kostenentwicklung am Bau war in den letzten Jahren sehr fordernd und stellt die Branche vor große Herausforderungen. Umso wichtiger war es, gemeinsam mit den Sozialpartnern einen für beide Seiten vertretbaren KV-Abschluss für die nächsten beiden Jahre zu schaffen. Ich bedanke mich bei allen Verhandlern.“
Fachverbandsobmann Peter Krammer: „Mit dem KV-Abschluss wurde angesichts der angespannten Marktsituation versucht, einen beiderseits vertretbaren Kompromiss zu finden. Das wechselseitige Verständnis der Verhandlungspartner hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen. Der Abschluss ist auch ein deutliches Signal für eine funktionierende Bau-Sozialpartnerschaft.“
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Die Mindestlohnerhöhungen treten mit 1. Mai 2025 bzw. 1. Mai 2026 in Kraft. Für die Ist-Löhne wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart. Das bedeutet, dass individuell gewährte Überzahlungen über den KV-Mindestlohn hinaus betragsmäßig unverändert erhalten bleiben.
Weiters einigten sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung der Taggelder zur Abgeltung der Teuerung. Die pauschale Fahrtkostenvergütung von bisher 10 Cent je Kilometer wurde auf 12 Cent angepasst. Diese Vergütung gebührt, wenn der Arbeitgeber weder eine Transportmöglichkeit für die Anfahrt auf die Baustelle zur Verfügung stellt noch die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel übernimmt.
Internationale Perspektiven auf Bauarbeiterlöhne
Die Löhne für Bauarbeiter variieren international erheblich und spiegeln die wirtschaftlichen Bedingungen sowie die Arbeitsmarktpolitik der einzelnen Länder wider. Ein Vergleich der gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union zeigt deutliche Unterschiede:
- Luxemburg: Mit einem Mindestlohn von 14,86 € pro Stunde liegt Luxemburg an der Spitze der EU-Länder.
- Niederlande: Hier beträgt der Mindestlohn 13,27 € pro Stunde.
- Irland: Arbeitnehmer erhalten einen Mindestlohn von 12,70 € pro Stunde.
- Deutschland: Der Mindestlohn liegt bei 12,41 € pro Stunde.
- Belgien: Mit 12,09 € pro Stunde liegt Belgien ebenfalls im oberen Bereich.
Am unteren Ende des Spektrums befinden sich Länder wie Bulgarien mit einem Mindestlohn von 2,85 € pro Stunde und Rumänien mit 3,99 € pro Stunde.
Österreich hingegen verfügt über keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen werden Löhne und Gehälter überwiegend durch Kollektivverträge festgelegt, die in der Regel höhere Lohnniveaus als gesetzliche Mindestlöhne garantieren. So beträgt der kollektivvertragliche Mindesteinstiegslohn für Bauarbeiter in Österreich ab 1. Mai 2025 2.786,58 € pro Monat, was einem Stundenlohn von etwa 16,10 € entspricht.