Hat der Beklagte die Klagebeantwortung fristgerecht erstattet, lädt das Gericht in aller Regel zur mündlichen Streitverhandlung, die regelmäßig aus mehreren Verhandlungsterminen, im Gerichtsjargon "Tagsatzungen" genannt, besteht. Die mündliche Streitverhandlung wird regelmäßig mit einer sogenannten "vorbereitenden Tagsatzung" eingeleitet. Sie dient im Wesentlichen der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien mit dem Gericht, der Vornahme eines Vergleichsversuchs sowie, im Falle des Scheiterns dieser Vergleichsversuche, der Erörterung des weiteren Prozessprogramms. Vor Anberaumung der vorbereitenden Tagsatzung haben die Parteien die Möglichkeit, vorbereitende Schriftsätze einzubringen. Entweder, das Gericht sieht hierfür ausdrücklich bestimmte Fristen für gestaffelte, sohin von den Parteien hintereinander einzubringende Schriftsätze vor, oder steht es den Parteien schon von Gesetzes wegen her offen, bis spätestens eine Woche vor der vorbereitenden Tagsatzung einen solchen vorbereitenden Schriftsatz einzubringen. In den vorbereitenden Schriftsätzen können Tatsachen, Anträge und Beweismittel vorgebracht werden, die in der Klage oder der Klagebeantwortung noch nicht enthalten sind. Schriftsätze, die später als eine Woche vor der vorbereitenden Tagsatzung einlangen, sind grundsätzlich als unzulässig zurückzuweisen, können aber vom Gericht im Hinblick auf die Prozessökonomie (und zur Erleichterung der Protokollierung) zugelassen werden.
Das weitere Verfahren bis zur Fällung eines Urteils wird als Beweisverfahren bezeichnet und ist der zentrale Verfahrensabschnitt jedes zivilgerichtlichen Verfahrens. Es dient der Ermittlung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts durch die Aufnahme von Beweismitteln. Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) sieht grundsätzlich fünf klassische Beweismittel vor: Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Augenschein und Parteienvernehmung. Während Klagen, Klagebeantwortungen und Schriftsätze schriftlich eingebracht werden, wird die Beweisaufnahme durch das Gericht überwiegend unmittelbar in der mündlichen Streitverhandlung vorgenommen.