Der EuGH sah in diesem konkreten Fall keine „Entledigungsabsicht“, womit das erste Ziel bereits erreicht war: Die Verwendung für die Geländegestaltung in einem Park anstatt der kostenpflichtigen Entsorgung in einer weiter entfernt liegenden Deponie war damit möglich. Doch überraschenderweise, so David Suchanek, ging der EUGH sogar noch zwei Schritte weiter. Denn Aushub wurde als „Nebenprodukt“ der Bauproduktion bestätigt. Der Clou dabei: Die Definition von Nebenprodukten stammt aus der Welt der Industrie und beschreibt die stets in gleicher Menge und gleicher Qualität anfallenden Stoffe aus genormten, gleichförmigen Prozessen. Damit wird beispielsweise Salzsäure als Nebenprodukt der Sodaproduktion, Sägespäne als Nebenprodukt der Holzverarbeitung oder Melasse als Nebenprodukt der Zuckerherstellung einfacher weiterverabeit- und handelbar. Nun gleicht bekanntlich keine Baustelle der anderen. „Bau als industriellen Prozess zu sehen, das ist schon schräg“, sagte dazu Christian Holzer, Leiter der Sektion „Umwelt und Kreislaufwirtschaft“ im BMK im Rahmen der Podiumsdiskussion – nicht ohne hinzuzufügen, dass das EuGH-Urteil selbstverständlich zu respektieren und eine entsprechende Verordnung seines Ministeriums bereits in Vorbereitung sei. Erwartet wird diese bis Ende des Jahres.
Die zweite Überraschung des EuGH-Spruches ist, dass das „Abfallende“ laut den europäischen Höchstrichtern insgesamt leichter erreichbar ist. War das Abfallende bisher an die Übergabe an einen befugten Entsorger oder Recycler geknüpft, so kann nun laut EuGH das Abfallende durch einfache Qualitätskontrolle erreicht werden. Es muss also lediglich nachgewiesen und dokumentiert werden, dass es sich bei dem Aushub um kein kontaminiertes oder sonstwie behandlungspflichtiges Material handelt, sondern um schlichte Erde – und schon ist die „Wiederverwertung“ möglich. Das ist für Sektionschef Holzer „sogar noch schräger“: Denn der Ausdruck „Wiederverwertung“ impliziert für ihn ja geradezu, dass der Aushub schon einmal für einen konkreten Zweck verwendet worden ist. Und das ist bei Erde, die einem Bauvorhaben weichen muss, ja definitiv nicht der Fall.