Oberösterreich : "Immer auf Augenhöhe unter den Projektbeteiligten"
Der Landesrechnungshof kommt zu folgendem Schluss: Das Land Oberösterreich sollte die Vergabeprozesse im Hochbau präzisieren, einheitlich regeln und bereits vorhandene Daten für ein Vergabecontrolling nutzen. Weitere Anregungen betreffen die Dokumentationspflichten und die Einhaltung der Zuständigkeiten, so der LRH in einer Aussendung.
Die Landesinnung Bau in Oberösterreich sieht einen Schlüssel für reibungslose Auftragsvergaben in der ganzheitlichen Ausbildung der Bauleiter. Dazu Innungsmeister Norbert Hartl: "Ein erfolgreiches Projekt ist immer von allen Projektparteien und der Projektumwelt abhängig. Wir plädieren ganz klar für eine kooperative Projektabwicklung, die niemanden bevor- oder benachteiligt. Das geht am einfachsten, wenn alle mit den gleichen Standards und unter Einhaltung der offiziellen Rahmenbedingungen agieren, wenn öffentliche Gelder im Spiel sind, gilt das einmal mehr. Das können wir zu einem großen Teil über fundierte Ausbildung sicherstellen, hier leisten die BAUAkademien einen großen Beitrag."
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Landesinnungsmeister OÖ Norbert Hartl
"Wir plädieren ganz klar für eine kooperative Projektabwicklung, die niemanden bevor- oder benachteiligt. Das geht am einfachsten, wenn alle mit den gleichen Standards und unter Einhaltung der offiziellen Rahmenbedingungen agieren. Das können wir zu einem großen Teil über fundierte Ausbildung sicherstellen, hier leisten die BAUAkademien einen großen Beitrag."
Kooperative Bauleitung
Dem stimmt Harald Kopececk, Geschäftsführer der BAUAkademie BWZ OÖ, zu: „Immerhin haben dieses Ausbildungsjahr über 50 Bauleiter:innen bei uns den Karrierelehrgang Bauleiter:in positiv abgeschlossen und sind bestens vorbereitet für die Abwicklung von komplexen Bauvorhaben – von der Vergabe bis zur kooperativen Projektabwicklung."
Die Teilnehmer des Bauleiterlehrgangs sind Mitarbeiter:innen und Vertreter:innen aller Projekbeteiligten, von der Auftraggeberseite, Architekten/Planer und natürlich auch von den ausführenden Bauunternehmen. "Aus diesem Grund schaffen wir unser Ausbildungsziel der ganzheitlichen, projekt- und gewerkübergreifenden als auch kooperativen Bauleitung. Wir vermitteln klar den Ansatz, dass nach den geltenden (Vergabe-) Regelungen und immer auf Augenhöhe unter den Projektbeteiligten gebaut werden soll und ein Projekt besonders erfolgreich ist, wenn alle Projektbeteiligten am Ende Gewinner und Partner sind!", so Kopececk weiter.
Der Wissenstransfer ist angesichts der Altersstruktur der Bauleiter:innen - 14 von 31 sind über 57 Jahre alt, neun über 60 - für den LRH eine Herausforderung für das Land OÖ: "Auftragsvergaben sind ein wesentlicher Bestandteil eines Bauprojekts; sie erfordern viel Know-how", rät Hoscher dem Land, personelle Maßnahmen zu ergreifen, um das vorhandene Fachwissen zu halten bzw. auszubauen.
Lesen Sie hier auch unseren großen Bericht zum Thema Fachkräfte am Bau.
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Harald Kopececk, Geschäftsführer der BAUAkademie BWZ OÖ
"Wir vermitteln klar den Ansatz, dass nach den geltenden (Vergabe-) Regelungen und immer auf Augenhöhe unter den Projektbeteiligten gebaut werden soll und ein Projekt besonders erfolgreich ist, wenn alle Projektbeteiligten am Ende Gewinner und Partner sind!"
Zurück zur Prüfung des Landesrechnungshofes: Die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes sollte besser dokumentiert werden, da dieser Wert für die Wahl des Vergabeverfahrens entscheidungsrelevant ist. "Erfahrungsgemäß sind geschätzte Auftragswerte mit Ungenauigkeiten behaftet. Bei Auftragswerten, die nur knapp unter dem Schwellenwert liegen, sollte daher das nächsthöhere Vergabeverfahren gewählt werden", meint LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Damit könnte ein aufhebbarer Vergaberechtsverstoß vermieden werden.
Die Angebotsprüfung sollte risikoorientiert erweitert werden. So könnten vor allem Auffälligkeiten im Bieterverhalten erkannt werden. Wichtig sei auch, die Zuständigkeiten im Vergabeverfahren zu beachten.
"Wir haben im Bereich der Berufsschule eine Beauftragung durch den Nutzer und nicht durch die Bauleitung festgestellt, die erst nach Fälligkeit der Rechnung dokumentiert wurde", sagt Hoscher. Die zuständige Bauleitung musste den gesamten Beschaffungsvorgang nachträglich erfassen. Die Vorgangsweise bei Vertragsänderungen, etwa bei der Beauftragung von Zusatzleistungen, soll angepasst werden, um den Bekanntmachungspflichten gemäß Bundesvergabegesetz 2018 zu entsprechen.