Dämmungsverband fordert rechtliche Konsequenzen : Problemfall nicht-zertifizierte Mineralwolle
Erhebliche Herausforderung für die Baubranche
Die Zunahme von Dämmstoffen aus Mineralwolle, die nicht den geforderten Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Bauproduktenverordnung entsprechen, stellt eine erhebliche Herausforderung für die österreichische Baubranche dar. Diese Produkte verfügen zudem über keines der Zertifikate nach den EUCEB- oder RAL-Kriterien.
Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) fordert nun rechtliche Konsequenzen für Hersteller und Importeure, die sich vorsätzlich über die normativen Vorgaben hinwegsetzen.
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Häufig ist den Auftraggebern und Bauherrschaften nicht bewusst, welche Folgen der Einsatz nicht-zertifizierter Mineralwolleprodukte hat, in manchen Fällen wurden sie schlichtweg auch nicht über deren Verwendung informiert.
In beiden Fällen bleibt das Ergebnis das gleiche: Wer sich für sie entscheidet, erhält oft nicht die Produkteigenschaften, für die er bezahlt. So belegen beispielsweise externe Untersuchungen von akkreditierten Prüfanstalten an mehreren Proben von nicht-zertifizierter Mineralwolle deutliche Qualitätsmängel. Die Wärmeleitfähigkeit dieser Produkte entsprach fast nie den deklarierten Werten, was bedeutet, dass die Dämmleistung erheblich beeinträchtigt ist. Darüber hinaus fehlen ihnen häufig wichtige Angaben zu ihrer Verwendbarkeit sowie zu einschlägigen Normen.
Probleme auch bei Arbeitsschutz und Entsorgung
Udo Klamminger, FMI-Vorstandsvorsitzender: „Für Projekte jeder Art, sei es im freien oder sozialen Wohnbau oder bei Gewerbeimmobilien, können diese Dämmstoffe erhebliche Risiken bergen. Unzureichende Dämmwerte und unklare Produkteigenschaften können nicht nur Bauverzögerungen und zusätzliche Kosten für Austausch und Überprüfung nach sich ziehen, sondern auch den Wert der Immobilie mindern. Außerdem können Produkte, die nicht den deklarierten Werten entsprechen, zu fehlerhaften Energieausweisen führen!“
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Der Experte weist darüber hinaus auf die enorm hohen Entsorgungskosten für nicht- zertifizierte Mineralwolle hin, da deren umweltgerechte Entsorgung aufwändige Maßnahmen erfordert.
Auch aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist der Einsatz nicht-zertifizierter Mineralwolleprodukte problematisch, da das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die Verwendung zertifizierter Mineralwolle vorsieht. Es gilt ein Substitutionsgebot, wonach zertifizierte Alternativen zu verwenden sind, sofern daraus kein unvertretbarer Mehraufwand entsteht. Klamminger: „Eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums kam daher auch zum Ergebnis, dass bei Mineralwolleprodukten zertifizierte Produkte zu verwenden sind. Zertifizierte Mineralwolleprodukte mit RAL- oder EUCEB-Gütezeichen bieten in jeder Hinsicht die notwendige Sicherheit für alle am Bau Beteiligten und auch für die spätere Nutzung, Bewohnerinnen und Bewohner.“