Digitaler Produktpass : Neue EU-Ökodesignverordnung veröffentlicht - gültig ab Mitte Juli 2024

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Der neue Digitale Produktpass ist ein wesentlicher Baustein in der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union.

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Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien analog Bauproduktenverordnung

Die ESPR regelt künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie führt 16 Ökodesignanforderungen ein.

Der neue digitale Produktpass (DPP) fungiert hier als Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien. Für das Bauwesen bestehen gleichlautende Regelungen in der neuen Bauproduktenverordnung, wobei die zusätzlich erforderliche Kombination aus DOP und DOC (Declaration of Performance and Conformity) in der Bauproduktenverordnung eine Spezialität für Bauprodukte darstellt. Die Reihenfolge der Produktesektoren, welche die ESPR zu erfüllen haben, wird von der Kommission in einer eigenen Priorisierungsliste festgelegt, beginnend mit großen Batteriespeichern (ab 2027, siehe Batterieverordnung). Baustoffe folgen ab 2028.

>> Hier zum Originaltext der europäischen Verordnung!

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Verbesserung von Produktaspekten im Fokus

Sämtliche Vorbereitungsarbeiten, welche aufgrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomieverordnung von Baustoffherstellern bereits durchgeführt werden, z.b. auch die Erstellung von EPD-Dokumenten nach EN 15804:A2 werden in der Umsetzung der Ökodesignverordnung ebenfalls nützlich sein. Sie werden zum integrierten Teil der Daten im DPP.

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Die ESPR ist eine Rahmenverordnung, welche durch produktgruppenspezifische delegierte Rechtsakte ergänzt wird. In diesen werden dann die konkreten Anforderungen der jeweiligen Produktgruppe festgelegt.

Es handelt sich nicht nur um Informations-, sondern auch um Leistungsanforderungen, die der Verbesserung von Produktaspekten dienen, welche für die ökologische Nachhaltigkeit relevant sind, wie z. B. Funktionsbeständigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit sowie CO2 - und Umweltfußabdruck. Die Ökodesign-Anforderungen sollten transparent, objektiv und verhältnismäßig sein und mit den internationalen Handelsregeln im Einklang stehen.

„Economic Operators“ – also Unternehmen welche Produkte erstmalig in der EU auf den Markt bringen wollen (Importeure, Produzenten, Händler, welche Eigenmarkenprodukte auf den Markt bringen) – sind gefordert durch entsprechendes Produktdesign die Dauerhafte Nutzbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Kreislauffähigkeit der Produkte sicher zu stellen und sollten sich frühzeitig die notwendigen Ressourcen für die entsprechenden Dokumentations- und Zertifizierungsmaßnahmen sowohl hausintern als auch extern (notrifizierte Prüfstellen) sichern.