Sanktionen I Strabag-Klage in Kaliningrad : Antrag von Raiffeisen abgelehnt

Download von www.picturedesk.com am 10.04.2018 (09:26). MOSCOW, RUSSIA - SEPTEMBER 21, 2017: Rusal President and Management Board Member Oleg Deripaska ahead of a meeting of Russian President Vladimr Putin with Russian businessmen at the Moscow Kremlin. Sergei Savostyanov/TASS - 20170921_PD4610

Oleg Deripaska ist seit 2022 auf der Russland-Sanktionsliste der EU.

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Details der aktuellen Entscheidung vom Freitag wurden im offiziellen russischen Gerichtsregister nicht veröffentlicht: Die Rasperia Trading Limited hatte am 19. August 2024 gleichzeitig mit ihrer Klage gegen Hans-Peter Haselsteiner und dessen Familien-Privatstiftung, die Uniqa Insurance Group AG sowie drei weitere Uniqa-Gesellschaften, die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, eine ihrer Tochtergesellschaften sowie die Strabag selbst und die Raiffeisenbank Russland auch den Antrag eingebracht, die Causa unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.
Rasperia fordert im Zusammenhang mit Strabag-Aktien, die sie nach EU-Sanktionen für wertlos hält, laut Strabag 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz, den sie bei der russischen RBI-Tochter eintreiben will. Eine mündliche Verhandlung ist für den 16. Oktober anberaumt.

Der mit EU-Sanktionen belegte Unternehmer Oleg Deripaska, dem der russische Strabag-Anteilseigner in der Vergangenheit zugerechnet wurde, will mit Rasperia nichts mehr zu tun haben: Deripaska sei kein Anteilseigner des Unternehmens mit Sitz in Kaliningrad und wisse auch nicht, wie er mit den Anteilseignern in Kontakt treten könne, erklärte eine Deripaska-Sprecherin gegenüber der APA. Die RBI selbst hatte die einstweilige Verfügung gegen ihre Tochterbank Anfang September in einer Ad-hoc-Mitteilung öffentlich gemacht. Die Entscheidung erschwere den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der Tochterbank veräußern will, und werde unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen, hieß es damals. Das operative Geschäft der Raiffeisenbank Russland sei davon aber nicht betroffen, ergänzte gleichzeitig ein Sprecher der Bank.

2023: Verweis auf Sanktionsbestimmungen

Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klage des mit dem sanktionierten russischen Oligarchen Deripaska verbundenen Strabag-Aktionärs Rasperia gegen einen Ausschluss von der Hauptversammlung abschlägig beschieden.

Die Anfechtungsklage bezog sich auf den Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der Strabag im Juni 2022. Die Gesellschaft des russischen Geschäftsmanns Oleg Deripaska wurde zur Teilnahme und damit zur Ausübung des Stimmrechts nicht zugelassen.

Zur Begründung wurde laut Strabag-Aussendung vom Gericht auf Sanktionsbestimmungen der EU verwiesen.

Haselsteiner "von Anfang an völlig überzeugt"

Deripaska wurde im April 2022 auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt. Der Wiener Baukonzern hat daraufhin die Aktien von Rasperia eingefroren und untersagt seither die Ausübung der Aktionärsrechte.

Der Russe ist über seine Firma MKAO Rasperia mit 27,8 Prozent an der Strabag beteiligt. Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom vergangenen Freitag soll der Anteil unter die Sperrminorität von 25 Prozent gedrückt werden.

"Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass wir im Einklang mit dem geltenden Sanktionsregime handeln: Asset Freeze bedeutet, dass nicht nur der Dividendenanspruch eingefroren ist, sondern auch das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Wir freuen uns, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde", kommentiert Strabag-Konzernchef Klemens Haselsteiner die Entscheidung des Gerichts.

Klemens Haselsteiner
Strabag-CEO Klemens Haselsteiner - © Strabag SE