Sanktionen : Deripaska-Klage gegen Strabag abgewiesen

Oleg Deripaska ist seit 2022 auf der Russland-Sanktionsliste der EU.
- © Sergei Savostyanov / Tass / picturedesk.comVerweis auf Sanktionsbestimmungen
Die Anfechtungsklage bezog sich auf den Ausschluss von der ordentlichen Hauptversammlung der Strabag im Juni 2022. Die Gesellschaft des russischen Geschäftsmanns Oleg Deripaska wurde zur Teilnahme und damit zur Ausübung des Stimmrechts nicht zugelassen.
Zur Begründung wurde laut Strabag-Aussendung vom Gericht auf Sanktionsbestimmungen der EU verwiesen.
Haselsteiner "von Anfang an völlig überzeugt"
Deripaska wurde im April 2022 auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt. Der Wiener Baukonzern hat daraufhin die Aktien von Rasperia eingefroren und untersagt seither die Ausübung der Aktionärsrechte.
Der Russe ist über seine Firma MKAO Rasperia mit 27,8 Prozent an der Strabag beteiligt. Mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom vergangenen Freitag soll der Anteil unter die Sperrminorität von 25 Prozent gedrückt werden.
"Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass wir im Einklang mit dem geltenden Sanktionsregime handeln: Asset Freeze bedeutet, dass nicht nur der Dividendenanspruch eingefroren ist, sondern auch das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung. Wir freuen uns, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde", kommentiert Strabag-Konzernchef Klemens Haselsteiner die Entscheidung des Gerichts.
