Steuerrecht : Entlastungen und neue Verpflichtungen

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Die neue schwarz-rot-pinke Bundesregierung hat ihr Regierungsprogramm vorgestellt. Auch im Steuerbereich stehen zahlreiche Änderungen an, die Unternehmen direkt betreffen. Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen sich auf Entlastungen, aber auch neue Verpflichtungen einstellen. 

Besteuerung von Vermögen?

  • Die gute Nachricht vorweg. Eine klassische Erbschafts- oder Vermögenssteuer ist nicht vorgesehen. Auch wenn die SPÖ nun doch in der Regierung sitzt und sogar den Finanzminister stellt, finden sich im Regierungsprogramm keine Aussagen zur Einführung einer Erbschafts- oder Vermögenssteuer. Auch Finanzminister Marterbauer hat schon medial erklärt, dass dies im Rahmen der derzeitigen Regierungskoalition nicht geplant sei.  
  • Aber in gewissen Bereichen ist mit Mehrbelastungen zu rechnen. So wird es unter anderem bei Privatstiftungen zu höheren Belastungen kommen. Die Stiftungseingangssteuer soll von derzeit 2,5 % auf 3,5 %, die Zwischensteuer von 25 % auf 27,5 % steigen. 
  • Daneben soll der Vorsteuerabzug für „Luxusimmobilien“ gestrichen werden. Unter dem Schlagwort „Luxusimmobilien“ läuft seit Jahren die Diskussion über die steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen juristischen Personen und deren Gesellschaftern oder Begünstigten.  
  • Festgehalten wird auch am derzeitigen Höchststeuersatz von 55% für Einkommen größer einer Million. Der Steuersatz wurde bereits bis 2029 verlängert. 

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Steuerliche Entlastungen und Anreize

 

  • Um Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer regulären Altersrente arbeiten, zu entlasten, soll ab dem 1.1.2026 ein neues steuerliches Modell eingeführt werden. Das Zuverdiensteinkommen im Rahmen der echten Alterspension soll mit einem Pauschalsteuersatz von 25% endbesteuert werden (Abzugsteuer). Zudem sollen die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Zuverdiensteinkommen befreit werden (Arbeitgeber zahlt halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung). Mit diesem Modell möchte man die Berufstätigkeit von Pensionistinnen und Pensionisten attraktiver gestalten.  
  • Die steuerliche Begünstigung für Überstunden und Zuschläge könnte ab 2027 erweitert werden, sofern es die budgetären Rahmenbedingungen zulassen. Dies würde Arbeitnehmer finanziell entlasten und einen Anreiz für Mehrarbeit schaffen. Die endgültige Umsetzung hängt jedoch von der wirtschaftlichen Lage und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. 
  • Die Regierung möchte die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken und ausbauen, indem sie die Lohnnebenkosten und weiteren betrieblichen Kosten schrittweise senkt. Die erste Senkung ist bis 2027 geplant. Eine weitere stufenweise Entlastung ist dann im Rahmen der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds vorgesehen.  
  • Der steuerliche Freibetrag für sonstige Bezüge soll angehoben werden (derzeit EUR 620). Das bedeutet, dass Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer für ihr 13. und 14. Monatsgehalt weniger Steuern zahlen müssen. In welchem Ausmaß die Anhebung erfolgt, ist derzeit noch unklar.   
  • Die Höhe der Steuerbefreiungen für Arbeitgeberzuwendungen, wie etwa Betriebsveranstaltungen und steuerfreie Mitarbeitergutscheine, soll evaluiert werden. Daneben ist auch eine Anhebung des jährlichen Freibetrags für Zuwendungen zur privaten Vorsorge vorgesehen, sofern es die budgetären Möglichkeiten erlauben. Für solche Zukunftssicherungszuwendungen (z.B. Prämienzahlungen für Lebensversicherungen bzw. zusätzliche Krankenversicherungen) besteht derzeit ein Freibetrag von EUR 300. 
  • Österreich ist das Land der Familienunternehmen und hier gibt es für die Nachfolgeplanung auf die nächste Generation positive Nachrichten: Der steuerliche Veräußerungsfreibetrag soll ab 2027 von 7.300 EUR deutlich auf 45.000 EUR steigen, und das Berufsverbot für die Nutzung des Hälftesteuersatzes soll entfallen. 
  • Bereits aus den Corona-Jahren und von der Inflationswelle sind die steuerlichen „Sonderprämien“ bekannt. So soll in den Jahren 2025 und 2026 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 EUR für Mitarbeiter eingeführt werden. Durch die steuerfreie Mitarbeiterprämie sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Mitarbeiter zu belohnen, ohne mit zusätzlichen Abgaben belastet zu werden.  
  • Die Regierung plant weiters, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme attraktiver zu gestalten, um Unternehmen Anreize zu bieten, ihre Mitarbeiter stärker am Unternehmenserfolg zu beteiligen. 
  • Die Forschungsprämie leistet einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität des Standortes und unterstützt Unternehmen die im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig sind. Die Bundesregierung bekennt sich zur bestehenden Forschungsprämie kündigt aber auch eine Evaluierung dieser an. 

PKW

 

  • Nach über 25 Jahren soll auch die Luxustangente, welche die steuerlich abzugsfähigen Kosten für PKW regelt, steigen. Ab 2027 soll diese für PKW auf 55.000 EUR angehoben werden, in der Folge – sofern es die budgetäre Situation zulässt – dann auf 65.000 EUR steigen.  
  • Daneben sollen Klein-Lkw (Zulassungsklasse N1) ab Juli 2025 von der NoVA befreit werden, womit sich hier ein Aufschieben von geplanten Investitionen noch lohnen kann.  
  • Teurer wird jedoch das E-Auto. Hier wurde bereits rückwirkend die motorbezogene Versicherungssteuer auf E-Autos ausgeweitet. 
  • Die derzeitige Heimfahrerregelung für Klein-LKWs wie z.B. Montage-Fahrzeuge soll überarbeitet und eine praktikable Regelung geschaffen werden.  

 

Vereinfachungen, Modernisierung und internationale Anpassungen 

 

  • Ein Schwerpunkt soll auf der Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes, der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung einsetzen liegen und damit das Steuersystem auch effizienter werden. Für Unternehmen könnte es hier ua zu einer Entlastung im Bereich der Lohnverrechnung kommen. Denn diese soll vereinfacht werden.  
  • Es ist geplant, die FASTER-Initiative der Europäischen Union in nationales Recht zu übernehmen. Dies wird die Rückerstattung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Veranlagungen vereinfachen und beschleunigen. 
  • Die Regierung setzt sich zudem auf internationaler Ebene für Vereinfachungen beim grenzüberschreitenden Homeoffice und Remote-Working ein. Ziel ist die Schaffung klarer steuerlicher Rahmenbedingungen, um Doppelbesteuerung und Unsicherheiten für Arbeitnehmer und Unternehmen zu verringern. 
  • Aus unserer Sicht wäre es wohl sinnvoller wäre die bestehenden Prämienmodelle entsprechend zu attraktiveren und auch über die Höhe sollte man sich noch Gedanken machen. 
  • Auch als Konsument kann sich künftig über eine bürokratische Erleichterung freuen: Die Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen bis 35 EUR soll abgeschafft, die Registrierkassenregelungen vereinfacht und das Wareneingangsbuch gelockert werden.  
  • Medial diskutiert wurde auch bereits die Abschaffung der Bildungskarenz. Ab dem 1. April 2025 wird die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form abgeschafft. Wichtig: für Unternehmen und deren Mitarbeiter für bereits vereinbarte Bildungskarenzen sind Übergangsvorschriften vorgesehen. Ein neues Modell mit strengeren Regeln ist ab 2026 geplant. Künftig sollen sich auch die Arbeitgeber an den Kosten der Bildungsmaßnahmen beteiligten müssen. 

 

Fazit: Licht und Schatten für Unternehmen

Die steuerlichen Vorhaben der neuen Regierung sind ein Mix aus Erleichterungen, neuen Belastungen und Vereinfachungen. Während Unternehmen von der Senkung der Lohnnebenkosten, Steuerbegünstigungen für Betriebsübergaben und digitalen Erleichterungen profitieren, stehen wohl im Sinne der budgetären Situation auch höhere Abgaben unter anderem für Stiftungen und Immobilien an. 

 Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten, erste Gesetzesentwürfe sind noch vor dem Sommer zu erwarten. Unternehmen sollten sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen und rechtzeitig steuerliche Optimierungsstrategien prüfen.