Regierungsprogramm : Zweckwidmung der Wohnbauförderung kommt wieder

2008 wurde die Zweckbindung der Wohnbauförderung in Österreich abgeschafft, jetzt kommt sie wieder.
- © Thomas Aumann - stock.adobe.comAuf Seite 59 des am 27.2.2025 präsentierten Regierungsprogramms der Dreierkoalition ÖVP-SPÖ-NEOS in Österreich findet sich ein kurzer Punkt, der die Herzen vieler mit dem Bau in Österreich beschäftigten Menschen höher schlagen lässt: die langjährige Forderung von vielerlei Seiten nach Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung soll erfüllt werden.
Weitere den Bau betreffende Punkte im Regierungsprogramm:
- Vereinfachung von Vorschriften und Regelungen für das Bauen
- Durchforstung von Baustandards mit dem Ziel der Vereinfachung unter Beibehaltung der Schutzstandards
- Praxisnahe Darstellung von Begriffen wie "Regeln der Technik" und "Stand der Technik"
- Vereinfachung und Beschleunigung von Bauverfahren
- Digitalisierungsoffensive ("Digitaler Bauakt")
- Prüfung der Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen
- Schaffung von Vielfalt im Gebäudesektor durch Ermöglichung innovativer und neuer Baukonzepte
Sanierung und Dekarbonisierung
- Vorantreiben einer Sanierungs- und Dekarbonisierungsoffensive
- Zeitgerechte Überführung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie in das nationale Recht
- Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), insbesondere um die Sanierung von Bestandsimmobilien zu erleichtern
Bodenpolitik
- Vorrang von Flächenrecycling vor Neuwidmung
- Aufnahme von Gesprächen mit den zuständigen Gebietskörperschaften, um – im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden – die Neuversiegelung einzudämmen, Baulandüberhänge zu reduzieren und Entsiegelungsmaßnahmen zu forcieren
- Entwicklung von Modellen, damit Gemeinden bei der Finanzierung von Grundstücksbevorratungen und Baulandmobilisierung zielgerichtet und effizient unterstützt werden
- Schaffung einer bundesweiten und objektiv vergleichbaren Begriffsdefinition von „Bodenversiegelung“, „Bodeninanspruchnahme“ und „Bodenverbrauch“
Dazu kommen einige Punkte betreffs das Wohnungseigentumsgesetz und das Mietrechtsgesetz.
Abschaffung der Zweckbindung 2008: Hintergründe und Folgen
Bis 2008 waren die Mittel aus der Wohnbauförderung zweckgebunden und mussten für den Wohnbau eingesetzt werden. Mit der Abschaffung dieser Zweckbindung erhielten die Bundesländer die Freiheit, die Wohnbauförderung auch für andere budgetäre Zwecke zu verwenden. Die Folge: Ein erheblicher Teil der Gelder floss in andere Bereiche, anstatt gezielt in die Schaffung von leistbarem Wohnraum.
Laut Schätzungen wurden in den vergangenen Jahren Milliardenbeträge zweckentfremdet, was sich massiv auf den Wohnungsmarkt auswirkte.
Forderungen nach Wiedereinführung der Zweckbindung
Seit der Abschaffung der Zweckbindung forderten zahlreiche Akteure aus der Bauwirtschaft, der Immobilienbranche und der Sozialpolitik eine Rückkehr zu einer zweckgebundenen Verwendung der Mittel. Insbesondere die Bauinnung, die Arbeiterkammer und die Sozialpartner drängten darauf, dass die Mittel wieder ausschließlich für den Wohnbau verwendet werden.
Auswirkungen auf die Bauwirtschaft
Die Abschaffung der Zweckbindung hatte direkte Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Besonders der gemeinnützige Wohnbau, der traditionell von Fördermitteln abhängig ist, hat mit sinkenden Fertigstellungszahlen zu kämpfen. Dies führte nicht nur zu einem Defizit an leistbarem Wohnraum, sondern auch zu wirtschaftlichen Problemen in der Baubranche.