Baustoffrecycling : Neue Regeln für Gips auf der Baustelle

Kreislauf für Gips ist das Ziel
Ab dem 1. April 2025 müssen Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle auf Baustellen getrennt erfasst und trocken gelagert werden. Ziel dieser Maßnahme ist die bundesweite Einführung eines Recyclingkreislaufs für Gips in Österreich – mit einer potenziellen Rückführung von bis zu 100.000 Tonnen pro Jahr.
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Diese Verpflichtung betrifft sowohl Bauherren, die für die Bereitstellung der entsprechenden Flächen verantwortlich sind, als auch Bauunternehmen und Trockenbauer, die die Trennung vor Ort durchführen müssen. Die neuen Anforderungen sind daher bereits in der Planung und Ausschreibung von Bauprojekten zu berücksichtigen.
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Gesetzliche Grundlage: Recyclinggips-Verordnung
Die neue Regelung gilt für Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle, die bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallen sowie für Gipsabfälle, die für die Herstellung neuer Gipsplatten im Baubereich (Recyclinggips) verwendet werden.
Auf den Baustellen müssen Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle in folgende drei Gruppen getrennt werden:
1. Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsvliesplatten (inkl. imprägnierter Varianten).
2. Gipsfaserplatten.
3. Calciumsulfatestrich.
Falls eine Trennung vor Ort wirtschaftlich nicht möglich ist, muss die Separierung in einer Behandlungsanlage erfolgen.
Besondere Anforderungen bei Großprojekten
Bei Bauprojekten mit 750 Tonnen oder mehr anfallenden Baurestmassen sind auch nicht verwertbare Gipsplattenabfälle und Calciumsulfatestrichabfälle vor Ort zu trennen.
Zu den getrennt zu erfassenden Gipsabfällen gehören:
• Gipsplatten
• Gips-Wandbauplatten (ehemals „Gipsdielen“, Vollgipsplatten, Gipsbausteine)
• Gips-Feuerschutzplatten
• Gipsvliesplatten (Gipsplatten mit Vliesarmierung, Kennzeichnung „GM-…“)
• Imprägnierte Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und Gips-Feuerschutzplatten
• Gipsfaserplatten (Kennzeichnung „GF-…“)
Wichtig: Gipsputze sind für die Herstellung neuer Gipsplatten ungeeignet und müssen nicht vom Bauschutt getrennt werden.
Mit der neuen Recyclinggips-Verordnung wird Gips als wertvoller Rohstoff erstmals flächendeckend in den Kreislauf zurückgeführt. Die Einhaltung der Trennungspflicht ist entscheidend, um sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Potenziale des Gipsrecyclings zu nutzen.
Info-Material vom Baustoff Recycling Verband
Der BRV hat schon im Vorfeld zum Thema Gips vier Informationsmaterialien vorbereitet – diese können direkt über die Homepage des BRV (www.brv.at) bestellt werden:
• Infofolder f. Planer + Bauherren: „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“
• Infofolder f. Sammler + Behandler: „Verwertung von Gipsplatten und Gipsbauteilen aus dem Rückbau“
• Infofolder f. Trockenbauer und Bauherren: „Verwertung von Gipsplattenverschnitt“
• Baustellenplakat „Gipsplatten richtig entsorgen“