Bauland in Österreich : Neue Regeln bei Flächenwidmungen

Bauland

Umwidmungen können nun mit Auflagen verbunden werden

- © Fotolia

Bei Flächenwidmungen kommt es zu einer Änderung. Die Länder werden mit einer am Mittwoch gegen die Stimmen von FPÖ und NEOS im Nationalrat beschlossenen Verfassungsnovelle die Möglichkeit bekommen, für Umwidmungen in Bauland Gegenleistungen im öffentliche Interesse einfordern zu können.

>> Nie mehr eine wichtige Neuigkeit aus der Baubranche verpassen? Abonnieren Sie unseren viel gelesenen Newsletter! Hier geht’s zur Anmeldung!

Konkret werden sie ausdrücklich dazu ermächtigt, in Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen zu beschließen, die "zur Verfolgung öffentlicher Interessen das Zustandekommen eines zivilrechtlichen Vertrages als eine Voraussetzung für hoheitliches Handeln vorsehen".

>> Lesen Sie dazu auch: Bodenverbrauch: Ordnung im Begriffswirrwar und überraschende Konsequenzen

Vereinfacht zusammengefasst bedeutet dies, dass beispielsweise die Umwidmung in Bauland mit bestimmten Auflagen wie der Errichtung eines Radwegs oder eines Spielplatzes gekoppelt werden kann. Die FPÖ sieht durch die Regeln die Rechte der Grundeigentümer, aber auch der Bürgermeister eingeschränkt, die NEOS brachten rechtliche Bedenken vor.