Österreich : Kein UVP-Verfahren für Luegbrücke auf A 13 notwendig

Luegbrücke Brücke Asfinag

So soll das zunächst nötige Provisorium vor der Generalerneuerung aussehen.

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Seit heute liegt die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vor, dass für die geplante und notwendige Generalerneuerung der Luegbrücke an der Brennerautobahn kein UVP-Verfahren notwendig ist. Somit wurden alle bisherigen Expertisen diesbezüglich sowie der Bescheid des zuständigen Ministeriums erneut bestätigt. „Die Erkenntnis bestätigt unsere eigene Fachmeinung, aber auch jene von externen Fachleuten. Die Generalerneuerung der Luegbrücke erfolgt nachweislich aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Aufrechterhaltung des möglichst flüssigen Verkehrs auf der Brennerautobahn und auch im Sinne der Anrainerinnen und Anrainer. Jetzt gilt es, die nächsten Schritte möglichst rasch zu setzen“, erklärt Asfinag-Geschäftsführer Alexander Walcher.

Mit der aktuell vorliegenden Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts können nunmehr die nächsten Verfahren nach Bundesstraßengesetz, Materienverfahren, etc. eingeleitet werden. Mit diesem Entscheid ist der Weg für diese weiteren Schritte frei – die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden hat damit höchste Priorität.

Die Asfinag arbeitet jetzt intensiv an der Generalerneuerung der Brücke weiter und betont gleichzeitig, weiterhin den Dialog mit der Gemeinde bei allen notwendigen Schritten im Sinne einer gemeinschaftlichen Umsetzung zu suchen.