2,8 Millionen Euro : Kartellstrafe gegen Strabag in Deutschland
Beteiligt seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strabag AG und der Firma Kemna Bau Andreae aus Pinneberg bei Hamburg. Sie sollen vereinbart haben, dass Kemna bei der Ausschreibung ein Abwehrangebot abgibt, um den Zuschlag an eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag zu ermöglichen. Dafür soll Kemna Ausgleichszahlungen erhalten haben.
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes handelt es sich hierbei um eine so genannte Submissionsabsprache. Solche unzulässigen Kartellabsprachen führten dazu, dass Vergabeverfahren nicht wie beabsichtigt zu einem Qualitäts- und Preiswettbewerb führten, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland wird der Schaden durch Submissionsabsprachen auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr geschätzt."
Anonymer Hinweis und Kronzeugenregelung
Das Verfahren gegen die Strabag AG sei durch einen anonymen Hinweis an das Bundeskartellamt ausgelöst worden, teilte die Bonner Behörde weiter mit. Das Verfahren gegen Kemna sei im Rahmen der Kronzeugenregelung eingestellt worden, weil das Unternehmen durch die Vorlage von Beweismitteln den Tatnachweis erst ermöglicht habe. Auch die Strabag AG habe während des Verfahrens mit dem Kartellamt kooperiert und schließlich der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Im September 2021 hatte es nach Angaben des Kartellamts eine Durchsuchung in dem Fall gegeben, der auf Anfang 2017 zurückgeht. Im Dezember desselben Jahres wurde die Strabag AG eine hundertprozentige Tochter des Wiener Baukonzerns Strabag SE, der bereits seit 1997 die Mehrheit an dem Kölner Traditionskonzern hält.