Deutschland : Deutschland beschließt Verfahrensbeschleunigungen bei Infrastruktur
Das neue Gesetz umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche:
Zum einen die Änderungen des Raumordnungsgesetzes, mit denen die Aufstellung von Raumordnungsplänen und die Raumverträglichkeitsprüfung modernisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu gehören die Förderung der Digitalisierung sowie der Abbau von Redundanzen und Doppelprüfungen.
Zum anderen handelt es sich um die im parlamentarischen Verfahren ergänzten Ausführungsbestimmungen zur europäischen Notfallverordnung, für deren Umsetzung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.
Mit dieser Verordnung werden im Bereich der erneuerbaren Energien Spielräume bei der Durchführung von Umweltprüfungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren geschaffen.
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Die Ausführungsbestimmungen betreffen Änderungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, im Energiewirtschaftsgesetz, im Gesetz über den Flächenbedarf für Windenergieanlagen und im Windenergie-auf-See-Gesetz. Damit soll der Ausbau der Windenergie an Land und auf See sowie der Energienetze weiter beschleunigt werden.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau, dazu: „Das Raumordnungsgesetz ist die Mutter aller Planungen. Wir haben einen gigantischen Investitionsstau und großen Investitionsbedarf bei Schienen, Windparks und Gebäuden. Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes kann Deutschland endlich schneller werden, indem wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren. Prozesse werden weiter digitalisiert, zeitraubende Doppelprüfungen abgebaut und Genehmigungen beschleunigt. Zudem wird die Dauer von Raumordnungsverfahren künftig auf sechs Monate begrenzt. Wir müssen beim Planen und Bauen effizienter und schneller werden. Mit der Verkürzung und Verschlankung der Verfahren tragen wir unseren Teil dazu bei".
Schwerpunkte der Novelle sind unter anderem:
- Modernisierung der Planungsverfahren: Das Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wird weiter digitalisiert.
- Bürokratie abbauen: Bei der Aufstellung von Landes- und Regionalplänen werden mehrfache Öffentlichkeitsbeteiligungen reduziert, indem bei Änderungen bereits erörterter Pläne nur noch die neu und stärker Betroffenen beteiligt werden.
- Beschleunigung der Verfahren: Zeitliche Verzögerungen im Raumordnungsverfahren zur Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben dürfen künftig den Beginn des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr verzögern. Für das Raumordnungsverfahren soll es einen verbindlichen Zeitrahmen geben, so dass es spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen ist.