Österreich : UVP-Gesetz: Umweltjuristen präsentieren Maßnahmenpaket zur Novelle

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ? Recht, Gesetz, Internet. Laptop im Büro mit Begriff auf dem Monitor. Paragraf und Waage.

Die Folgen für Bodenverbrauch und Klima sollen zentraler Bestandteil der UVP-Novelle werden.

- © MQ-Illustrations - stock.adobe.c

Im Zuge der anstehenden Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) haben der Umweltjurist Gregor Schamschula von der Umweltdachorganisation Ökobüro und der Rechtswissenschafter Nikolaus Handig von der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien am Freitag ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des im Jahr 1994 in Kraft getretenen Gesetzes vorgestellt. Eine ihrer Hauptforderungen ist die Erhöhung der Ressourcen für die zuständigen Behörden und Gerichte.

Ob Freizeitpark, Kraftwerk oder kommerzielle Tierhaltung, ab einer gewissen Größe eines derartigen Projektes kommt das UVP-Gesetz zu Anwendung. Hauptkritikpunkt der von einem solchen Verfahren Betroffenen ist meist die lange Dauer eines solchen Verfahrens und dort liegt auch der Ansatz der beiden Juristen. Die Umweltexperten haben auf Basis eigener Studien und einer Analyse von Rechnungshof-Berichten haben mehrere dieser Verfahrensbremsen identifiziert.

"Die größten Zeitfresser sind unvollständige Projektunterlagen sowie zu schlecht ausgestattete Behörden und Gerichte. Genau dort sollte auch die Politik ansetzen, um die Umweltverträglichkeitsprüfung noch effizienter zu machen", fasste Schamschula die Ergebnisse, die auf einem gemeinsam mit der BOKU durchgeführten Projekt zur Wirksamkeit von Umweltverfahren basieren, zusammen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, eine ordentliche Planung und gut ausgestattete Behörden - mit diesen drei Zutaten könnten die Umweltverfahren laut Handig zum einen wesentlich verbessert und zum anderen auch beschleunigt werden. Eine Analyse zahlreicher Bescheide für Großprojekte führte laut dem Juristen zu diesen Punkten.

Als aufschiebende Punkte wurden allfällige Änderungen des Projekts durch die Projektwerbenden selbst genannt, die oft neue und umfangreiche Erhebungen während des UVP-Verfahrens erfordern würden. Neben beschränkten Ressourcen, die zu einem Mangel an Sachverständigen führen, wurden fehlende rechtlich verbindliche strategische Umweltprüfungen (SUP) genannt, welche die späteren UVP-Verfahren entlasten könnten. Das betrifft laut den Juristen vor allem Defizite in der Energie- und Raumplanung. Bei den zahlreichen Projekten für die Energiewende fehle zudem der politische Rahmen, um diese auf eine naturverträgliche Weise umzusetzen. Überholte Materiengesetze und mangelnde Berücksichtigung europarechtlicher Richtlinien wurden insbesondere im Gewässer- und Artenschutz identifiziert.

Neben der Beschleunigung haben sich die beiden Experten auch mit der Verbesserung der Umweltverfahren auseinandergesetzt und warten hier mit mehreren Vorschlägen auf, die einen größeren Fokus auf die Klima- und Umweltschutzfolgen der Projekte legen. Dazu bräuchte es vor allem erst einmal eine quantitative Zunahme derartiger Verfahren, denn im internationalen Vergleich gebe es in Österreich zu hohe Schwellenwerte für die Einleitung einer UVP im EU-Vergleich. Die Fairness müsse mit einer besseren Rechtsgrundlage erhöht werden, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung soll erst bei rechtzeitigem Vorliegen aller Unterlagen möglich sein und es gelte die Auswahl von Sachverständigen zu verbessern.

Zudem sollten die Folgen für Bodenverbrauch und Klima zentraler Bestandteil der UVP sein, ebenso brauche es Ausschlusszonen für sensible Gebiete und Naturschutzkriterien für die Vergabe aller Subventionen. Abschließend würden sowohl eine umfassende Einbindung der Öffentlichkeit den Umweltschutz als auch die Qualität und Akzeptanz von Projekten stärken. Dazu würde auch eine vorgelagerte Strategische Umweltprüfung (SUP) beitragen, die jedoch rechtlich verbindlich gestaltet werden müsste.