Don't: Mit am schwersten zu beantworten sind Fragen nach fehlenden Angebotsbestandteilen (natürlich vorausgesetzt, dass der AG dies zurecht hinterfragt). Ein unvollständiges Angebot führt grundsätzlich zum Ausscheiden. Die Kunst liegt hier im geschickten Umgang mit der Lücke. Erklärungen, dass etwaige Leistungen nicht kalkuliert wurden, sollten daher tunlichst vermieden werden. Gleiches gilt für Antworten, welche die Unvollständigkeit des Angebots gleichermaßen einräumen, etwa "unter Berücksichtigung der Leistung XXX beträgt der neue Angebotspreis n + x".
Do: Als Erklärungsversuch könnte jedoch unter Umständen ins Treffen geführt werden, dass die fehlende Leistung bzw. die fehlende Ware sehr wohl angeboten wurde, nur eben kostenlos (wenn diese Argumentation auf Basis des Angebots darstellbar ist); diese Argumentation wird aber auch nur bei kleinsten Teilen verfangen können (etwa für Leistungen/Waren, die typischerweise nicht in Rechnung gestellt werden, sondern eher zu Werbezwecken oder aus Marketing-Gründen gratis mitgegeben werden) oder wenn Synergien mit anderen Aufträgen (Stichwort Gegenfuhren) oder Baustellen nachvollziehbar dargestellt werden können (in diese Richtung sollte nur in Notfällen argumentiert werden).
Ein anderer Erklärungsversuch könnte sein, dass die fehlende Leistung bzw. Ware bewusst nicht aufgenommen wurde, weil diese Leistung/Ware aus Sicht des Bieters nicht erforderlich ist, um das Ausschreibungsziel zu erreichen. Hierbei wird man zusätzlich aber argumentieren müssen, dass ein technisches Abänderungsangebot vorliegt. Aber Achtung: Abänderungsangebote ("das kleine Alternativangebot") werden in Ausschreibungsunterlagen oftmals untersagt.