Harmonisierung, Kohärenz, Sicherheit und umfassende Erfüllung der Nachhaltigkeitsbemühungen des europäischen „green Deal“ werden von den Zielvorstellungen der neuen europäischen Bauproduktenverordnung umfangreich umgesetzt. Der Standpunkt des EU-Parlaments in der legislativen Entschließung vom 10. April bringt dennoch Entschärfungen für betroffene Unternehmen.