Hinweisgeberschutzgesetz : HinweisgeberInnenschutzgesetz: die Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes in der Unternehmenspraxis

Business whistleblower the misconduct inside person to illegally disclose information to public concept, businessman blowing the whistle out load while pointing signal to tell other people.

Hier finden Sie nicht nur wichtige Hinweise, sondenr auch die Anmeldemöglichkeit für ein Fach-Webinar zum Hinweisgeberinnenschutzgesetz.

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EU-Whistleblower-Richtlinie als nationales Recht

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG, BgBl I 2023/6) repräsentiert einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Gesetzgebung, indem es die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937/EU in nationales Recht überführt. Diese Richtlinie schützt Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht aufdecken, und ist ein wesentliches Werkzeug zur Stärkung von Transparenz und Verantwortung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Das HSchG erweitert den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie und bezieht nationale Rechtsbereiche mit ein, einschließlich der Korruptionsbekämpfung.

Bis zum 17. Dezember 2023 mussten alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden einen anonymen Meldeweg etablieren. Dieser Weg soll es ermöglichen, Verstöße gegen das Unionsrecht oder die im HSchG genannten nationalen Gesetze zu melden. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ist diese Anforderung bereits seit August 2023 in Kraft.

Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus bietet das HSchG eine wertvolle Chance, die Unternehmenskultur positiv zu gestalten. In einer Atmosphäre des Vertrauens und der Sicherheit werden Mitarbeiter ermutigt, Missstände ohne Angst vor Vergeltung zu melden. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern fördert auch eine Kultur der Offenheit und Integrität im Unternehmen.

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Zentrale Bedeutung effizienter Meldesysteme im Rahmen des HSchG

Im Zentrum des HSchG steht der Schutz von hinweisgebenden Personen durch gut strukturierte Meldesysteme. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass Mitarbeiter, die Unregelmäßigkeiten oder Verstöße in der Unternehmensführung melden, vor jeglichen Sanktionen oder Benachteiligungen geschützt sind.

Die Verfügbarkeit solcher Meldesysteme ist eine signifikante Neuerung und fordert Unternehmen heraus, wirksame und vertrauenswürdige Meldestrukturen zu etablieren. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei, sondern fördert auch eine Kultur der Offenheit und Transparenz in der Unternehmenswelt.

Ein effektives Meldesystem gliedert sich in drei Phasen, die Hinweisgebende in folgender Reihenfolge durchlaufen sollten:

  1. Interner Meldekanal: Anonymität, Vertraulichkeit und Schutz vor Sanktionen sind hier gewährleistet. Die Rechtsvertretung des Unternehmens nimmt die Meldung entgegen und leitet die erforderlichen Schritte ein.
  2. Externer Meldekanal: Bei ausbleibender Reaktion der Rechtsvertretung erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde.
  3. Öffentliche Offenlegung: Wenn die internen und externen Kanäle nicht greifen und ein öffentliches Interesse besteht, wird der Fall öffentlich gemacht.

Dieses gestufte System gewährleistet, dass Hinweisgebende zuerst unternehmensinterne und -externe Wege beschreiten, bevor sie an die Öffentlichkeit treten. Es ist außerdem von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen zeitnah auf solche Meldungen reagieren und die Hinweisgebenden vor jeglichen negativen Konsequenzen schützen.

Die Implementierung effektiver Meldesysteme gemäß dem HSchG ist jedoch mehr als eine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Es minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und schützt das Unternehmen vor Reputationsschäden.

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Lösungen zur Implementierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes

Ein kürzlich vom INDUSTRIEMAGAZIN in Zusammenarbeit mit inndata Datentechnik GmbH organisiertes Webinar bot frische Einblicke in das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), ein Schlüsselelement für Compliance und ethisches Unternehmensverhalten. Fachexperten, darunter Otto Handle von inndata und der Jurist Fabian Bösch von GPK, diskutierten über die Umsetzung des HSchG in der Praxis, mit einem Fokus auf die Entwicklung vertrauenswürdiger Meldesysteme.

Florian Althaler von Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH teilte wertvolle Praxiserfahrungen bei der Implementierung des HSchG in seinem Unternehmen. Er betonte, dass das Gesetz nicht nur rechtliche Pflichten mit sich bringt, sondern auch Möglichkeiten zur positiven Beeinflussung der Unternehmenskultur in der Bauindustrie bietet.

Wahrung von Anonymität und Vertraulichkeit

Das Webinar legte besonderen Wert auf die Wahrung der Anonymität und Vertraulichkeit in Hinweisgebersystemen. Die Experten betonten die Notwendigkeit, die Identität der Hinweisgeber zu schützen, insbesondere bei Meldungen mit strafrechtlicher Relevanz. Technologische Lösungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung von Anonymität und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

„Der sogenannte Hinweisgeber muss durch das sog. Meldesystem vor Sanktionen oder Nachteilen geschützt werden, wenn er (oder sie) derartige Missstände der Unternehmensleitung zur Kenntnis bringt. Gemeinsam mit der renommierten Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Pegger Kofler & Partner haben wir für unsere langjährigen Kunden und Partner ein Modell ausgearbeitet, mit dem Ihre Mitgliedsbetriebe sehr kostengünstig und effizient zu einer Lösung dieser Problematik kommen.“ Otto Handle, Geschäftsführer, inndata Datentechnik GmbH.

Rechtliche Aspekte des HSchG

Rechtsanwalt Fabian Bösch ging auf die rechtlichen Grundlagen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes ein. Er unterstrich die Bedeutung des Gesetzes für den Schutz von Personen, die Missstände melden, und die Verpflichtung von Unternehmen, sichere und vertrauliche Meldekanäle einzurichten. Diese Kanäle müssen Anonymität sicherstellen und effektive Untersuchungen ermöglichen.

Bösch wies auf die Konsequenzen hin, die Unternehmen bei Nichtbeachtung des Gesetzes drohen, darunter hohe Geldstrafen und Schäden für das Ansehen. Er empfahl regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung für den Hinweisgeberschutz und eine kontinuierliche Anpassung der Systeme an die rechtlichen Anforderungen.

Know-how aus der Bauindustrie: Einführung eines Meldesystems

Florian Althaler gab Einblicke in die Herausforderungen und Erfolge bei der Einführung des Meldesystems in seinem Unternehmen. Er betonte, wie wichtig es ist, eine offene Unternehmenskultur zu etablieren, in der sich Mitarbeiter sicher fühlen, Missstände zu melden. Die Einführung erforderte klare Kommunikation und Schulungen, um das Verständnis und Bewusstsein für das System zu stärken.

Althaler hob die Vorteile des Systems hervor, darunter eine erhöhte Transparenz und eine stärkere Compliance-Kultur. Er betonte, dass das Meldesystem nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeiter in die Unternehmensführung stärkt. Seine Erfahrungen bieten wertvolle Einblicke für andere Unternehmen, die ein ähnliches System einführen möchten.

Einfluss auf die Unternehmenskultur

Das Webinar verdeutlichte, dass das HSchG weit über eine rechtliche Verpflichtung hinausgeht und eine Gelegenheit bietet, die Unternehmenskultur zu verbessern. Ein effektives Meldesystem fördert eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens.

Effiziente Implementierung von Meldesystemen

In der Diskussion über die praktische Einführung von Meldesystemen in Unternehmen betonten die Fachleute die Notwendigkeit eines unkomplizierten und transparenten Meldeverfahrens. Ein benutzerfreundliches System ist entscheidend, um Mitarbeitenden das Melden von Unregelmäßigkeiten zu erleichtern und eine effektive Nutzung zu gewährleisten.

HinweisgeberInnenschutzgesetz praxisorientiert umsetzen

Im Anschluss an das aufschlussreiche Webinar empfehlen wir unser speziell entwickeltes Whitepaper „Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes". Es bietet eine umfassende Ergänzung für Fachleute, die sich mit der Realisierung des HSchG befassen.

Das Whitepaper vertieft die im Webinar vorgestellten Themen und liefert detaillierte Einblicke sowie handlungsorientierte Anweisungen zur Etablierung von Meldesystemen in Unternehmen. Es untersucht, wie diese Systeme nicht nur rechtlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch eine ethisch orientierte Unternehmenskultur fördern. Praktische Ratschläge und bewährte Methoden unterstützen dabei, das Vertrauen der Belegschaft zu stärken und das Unternehmen präventiv abzusichern.

Besonders hervorzuheben sind die im Whitepaper enthaltenen Best-Practice-Beispiele und die Fallstudie von ABAU, die realistische Lösungsansätze und Erfahrungsberichte bieten. Diese Teile des Whitepapers ermöglichen es, die vorgestellten Konzepte direkt in die Praxis umzusetzen und die umfassenden Vorteile eines gut strukturierten Meldesystems zu nutzen.

Wir laden Sie herzlich ein, das Whitepaper herunterzuladen und sich eingehend mit der Umsetzung des HSchG auseinanderzusetzen, um Ihr Unternehmen in den Bereichen Compliance und ethische Transparenz zu stärken.

Laden Sie sich das kostenlose Whitepaper herunter: Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes.

Compliance, Transparenz und Vertrauen dank Whistleblower-Gesetz stärken

Die Implementierung des HSchG eröffnet die Gelegenheit, durch die Etablierung eines effizienten Meldesystems und die Befolgung seiner Vorgaben, die Integrität und das Vertrauen innerhalb Ihres Unternehmens zu festigen. Dies trägt dazu bei, Ihr Unternehmen als eine transparente und ethisch verantwortungsvolle Einrichtung zu etablieren.

Greifen Sie auf die wertvollen Informationen und Materialien zurück, die das INDUSTRIEMAGAZIN in Kooperation mit inndata und den Experten von GPK und ABAU bereitstellt, um aktuelle Trends und bewährte Methoden im Bereich des HinweisgeberInnenschutzes zu erkunden. Die Inhalte aus dem Webinar sowie das neue Whitepaper "Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes" sind essenzielle Instrumente, die Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen effektiv auf die mit dem HSchG verbundenen Herausforderungen und Möglichkeiten vorzubereiten.

Durch eine proaktive Herangehensweise und die frühzeitige Anpassung an das HSchG gewährleisten Sie nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen, sondern leisten auch einen Beitrag zu einer faireren und transparenteren Geschäftswelt.