Hinweisgeberschutzgesetz : HinweisgeberInnenschutzgesetz: die Umsetzung des Whistleblower-Gesetzes in der Unternehmenspraxis

Hier finden Sie nicht nur wichtige Hinweise, sondenr auch die Anmeldemöglichkeit für ein Fach-Webinar zum Hinweisgeberinnenschutzgesetz.
- © Nuthawut - stock.adobe.comAm 18. Dezember ist es zu spät
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG, BgBl I 2023/6) repräsentiert einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Gesetzgebung, indem es die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937/EU in nationales Recht überführt. Diese Richtlinie schützt Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht aufdecken, und ist ein wesentliches Werkzeug zur Stärkung von Transparenz und Verantwortung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Das HSchG erweitert den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie und bezieht nationale Rechtsbereiche mit ein, einschließlich der Korruptionsbekämpfung.
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden einen anonymen Meldeweg etablieren. Dieser Weg soll es ermöglichen, Verstöße gegen das Unionsrecht oder die im HSchG genannten nationalen Gesetze zu melden. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ist diese Anforderung bereits seit August 2023 in Kraft.
Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus bietet das HSchG eine wertvolle Chance, die Unternehmenskultur positiv zu gestalten. In einer Atmosphäre des Vertrauens und der Sicherheit werden Mitarbeiter ermutigt, Missstände ohne Angst vor Vergeltung zu melden. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern fördert auch eine Kultur der Offenheit und Integrität im Unternehmen.
Zentrale Bedeutung effizienter Meldesysteme im Rahmen des HSchG
Im Zentrum des HSchG steht der Schutz von hinweisgebenden Personen durch gut strukturierte Meldesysteme. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass Mitarbeiter, die Unregelmäßigkeiten oder Verstöße in der Unternehmensführung melden, vor jeglichen Sanktionen oder Benachteiligungen geschützt sind.
Die Verfügbarkeit solcher Meldesysteme ist eine signifikante Neuerung und fordert Unternehmen heraus, wirksame und vertrauenswürdige Meldestrukturen zu etablieren. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei, sondern fördert auch eine Kultur der Offenheit und Transparenz in der Unternehmenswelt.
Ein effektives Meldesystem gliedert sich in drei Phasen, die Hinweisgebende in folgender Reihenfolge durchlaufen sollten:
- Interner Meldekanal: Anonymität, Vertraulichkeit und Schutz vor Sanktionen sind hier gewährleistet. Die Rechtsvertretung des Unternehmens nimmt die Meldung entgegen und leitet die erforderlichen Schritte ein.
- Externer Meldekanal: Bei ausbleibender Reaktion der Rechtsvertretung erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde.
- Öffentliche Offenlegung: Wenn die internen und externen Kanäle nicht greifen und ein öffentliches Interesse besteht, wird der Fall öffentlich gemacht.
Dieses gestufte System gewährleistet, dass Hinweisgebende zuerst unternehmensinterne und -externe Wege beschreiten, bevor sie an die Öffentlichkeit treten. Es ist außerdem von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen zeitnah auf solche Meldungen reagieren und die Hinweisgebenden vor jeglichen negativen Konsequenzen schützen.
Die Implementierung effektiver Meldesysteme gemäß dem HSchG ist jedoch mehr als eine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Es minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und schützt das Unternehmen vor Reputationsschäden.
Lösungen zur Implementierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes
Das INDUSTRIEMAGAZIN bietet in Zusammenarbeit mit inndata Datentechnik GmbH ein kostenloses Webinar an, das die praktische Umsetzung des HSchG und die Implementierung von Meldesystemen behandelt. Das Webinar „HinweisgeberInnenschutzgesetz kompakt: Ein praktischer Leitfaden für Unternehmen“ bietet einen Überblick über die Gesetzeslage und Lösungsansätze für eine effiziente Anwendung. Experten wie Otto Handle von inndata und Rechtsanwalt Fabian Bösch von GPK geben Einblicke in die technischen und rechtlichen Aspekte des HSchG. Florian Althaler, Geschäftsführer von Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH, wird über seine Erfahrungen bei der Implementierung des Meldesystems in seinem Unternehmen berichten.
„Der sog. Hinweisgeber muss durch das sog. Meldesystem vor Sanktionen oder Nachteilen geschützt werden, wenn er (oder sie) derartige Missstände der Unternehmensleitung zur Kenntnis bringt. Gemeinsam mit der renommierten Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Pegger Kofler & Partner haben wir für unsere langjährigen Kunden und Partner ein Modell ausgearbeitet, mit dem Ihre Mitgliedsbetriebe sehr kostengünstig und effizient zu einer Lösung dieser Problematik kommen.“ Otto Handle, Geschäftsführer, inndata Datentechnik GmbH
HinweisgeberInnenschutzgesetz praxisorientiert umsetzen
Neben der Teilnahme am informativen Webinar legen wir Ihnen das bald veröffentlichte Whitepaper "Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes" ans Herz. Dieser detaillierte Leitfaden punktet mit umfangreichen Informationen und praktischen Schritten zur Eingliederung wirksamer Meldesysteme in den betrieblichen Alltag.
Das Whitepaper stellt dar, wie die Implementierung solcher Meldesysteme nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beiträgt, sondern auch aktiv eine Kultur der Ethik und Integrität im Unternehmen fördert. Es enthält nützliche Ratschläge, um das Vertrauen der Belegschaft zu stärken und Ihr Unternehmen vor möglichen Gefahren zu schützen. Durch die korrekte Anwendung der im Whitepaper beschriebenen Methoden können Sie Meldungen zu potenziellen Missständen effizient klären, bevor sie öffentlich werden.
Dieser Leitfaden bietet Ihnen essenzielle Einsichten, um die Herausforderungen, die das HSchG mit sich bringt, erfolgreich zu bewältigen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten bestmöglich zu nutzen.
Compliance, Transparenz und Vertrauen dank Whistleblower-Gesetz stärken
Die Implementierung des HSchG eröffnet die Gelegenheit, durch die Etablierung eines effizienten Meldesystems und die Befolgung seiner Vorgaben, die Integrität und das Vertrauen innerhalb Ihres Unternehmens zu festigen. Dies trägt dazu bei, Ihr Unternehmen als eine transparente und ethisch verantwortungsvolle Einrichtung zu etablieren.
Greifen Sie auf die wertvollen Informationen und Materialien zurück, die das INDUSTRIEMAGAZIN in Kooperation mit inndata und den Experten von GPK und ABAU bereitstellt, um aktuelle Trends und bewährte Methoden im Bereich des HinweisgeberInnenschutzes zu erkunden. Das in Kürze stattfindende Webinar sowie das angekündigte Whitepaper "Von der Richtlinie zur Praxis: Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes" sind essenzielle Instrumente, die Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen effektiv auf die mit dem HSchG verbundenen Herausforderungen und Möglichkeiten vorzubereiten.
Durch eine proaktive Herangehensweise und die frühzeitige Anpassung an das HSchG gewährleisten Sie nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen, sondern leisten auch einen Beitrag zu einer faireren und transparenteren Geschäftswelt.