Ab 1. April dürfen Gipsplatten nicht mehr in die Bauschuttmulde, sondern müssen getrennt erfasst und in der Folge verwertet werden. Das wirkt sich bis hin zur Ausschreibung von Bauvorhaben aus.
Mit der neuen ÖNORM B 3141 könnte die Recycling-Quote am Bau binnen weniger Jahre verdoppelt werden – selbst, wenn nur ein Drittel des...
Baustoffrecyclingverband-Geschäftsführer Martin Car vergleicht die deutschen mit den österreichischen Aktivitäten und sieht die...
Bodenverwertung, Gipsplattenrecycling und die zukünftigen CEN-Vorgaben zum Thema Kreislaufwirtschaft ("Circular Economy") waren bei der...
Juristisch, logistisch und wirtschaftlich werden die Karten nach einem bahnbrechenden EuGH-Urteil neu gemischt: Welche Folgen die...