Österreich : UVP-Verfahren dauern im Schnitt 7,2 Monate
Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Klimaschutzministeriums in den vergangenen Monaten den aktuellen 8. UVP-Bericht erstellt. Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, dass ein Genehmigungsverfahren ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen bis zu Entscheidung im Mittel 7,2 Monate benötigt. Feststellungsverfahren ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, dauerte im Berichtszeitraum 2018-2021 2,6 Monate.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 2018 bis 2021 43 Verfahren eingebracht und davon 39 bereits entschieden. Der Großteil der Verfahren kommt aus den Bereichen Energiewirtschaft und Hochleistungsstrecken. Seit Beginn der UVP-Berichte im Jahr 2000 wurden rund 80 Prozent der Verfahren genehmigt, das sind knapp 500 Projekte, hieß es aus dem Ministerium.
Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) bezeichnete die UVP als "ganz wichtiges Instrument zum Schutz unserer Umwelt und der Natur", es funktioniere gut und rasch, wie die aktualen Zahlen beweisen würden. Erst im Vormonat drängten Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und E-Wirtschaft wieder auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die zahlreichen Projekte für die Energie- und Mobilitätswende.
Mit der aufgrund von laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren notwendigen UVP-Novelle, deren Finalisierung im September des Vorjahres angekündigt wurde, wolle man dieses Instrument weiter stärken. Es soll den "Schutz unseres Klimas und unserer wertvollen Böden ins Zentrum rücken und die Verfahrenseffizienz stärken", wurde die Klimaschutzministerin am Mittwoch zitiert.
Im Zusammenhang mit der geplanten UVP-Novelle wurde vom Klimaschutzministerium auch eine Arbeitsgruppe zu möglichen Verbesserungen der Verfahrenseffizienz eingerichtet. Die Ergebnisse der aus Praktikerinnen und Praktikern bestehenden Arbeitsgruppe sollen noch im Februar vorliegen und werden neben den Bereichen Klimaschutz und Bodenschutz in die Arbeiten einfließen.
Als "mehr als angemessen" bewertet Gregor Schamschula, Umweltjurist der Umweltorganisation Ökobüro, die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren. Insgesamt erwiesen sich diese als effizient, es gebe allerdings auch Verbesserungspotenzial: So könnten mit besserer Ausstattung der Behörden oder der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Verfahren noch effektiver abgewickelt werden, sagte Schamschula in einer Aussendung.
Kritik kam unterdessen von der Wirtschaftskammer. "Die positive Darstellung der raschen UVP-Verfahren, die zum heute vorgelegten UVP-Bericht des BMK kommuniziert wurde, kann die WKÖ nicht teilen. Der aktuelle UVP-Bericht des BMK weist die Dauern von Genehmigungsverfahren anhand von Medianen aus. Diese Darstellung ist aber, wie die WKÖ bereits mehrfach betonte, nur bedingt aussagekräftig", wurde Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ, in einer Aussendung zitiert. Etwaige Ausreißer werden somit nicht adäquat abgebildet, hieß es weiter. Die Verfahren seien zudem zu aufwendig und langwierig.