Vergaberecht : Trend zu "Design to Cost" - Vorsicht vor Risikoverschiebung

Vergaberecht Genrebild SOLID

"Design-to-Cost"-Systeme sind nicht prinzipiell ungerecht und nachteilig für Auftragnehmer. Wo dies aber der Fall ist, sollte schon im laufenden Vergabeverfahren auf eine Änderung hingewirkt werden.

- © WEKA Industrie Medien GmbH / Johanna Kellermayr

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"Design-to-Cost"-Systeme sind nicht prinzipiell ungerecht und nachteilig für Auftragnehmer. Wo dies aber der Fall ist, sollte schon im laufenden Vergabeverfahren auf eine Änderung hingewirkt werden.

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