Arbeitssicherheit : Sicherer Umgang mit PU-Bauschaumdosen
Laut Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dürfen nach dem 24. August 2023 Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt oder der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Und hier setzt das Ausbildungsangebot der AUVA an.
Auswirkung auf Atemwege und Haut
Isocyanate sind reaktive Verbindungen, die mit Alkoholen zu langkettigen Verbindungen polymerisieren und auf diese Weise stabile Strukturen bilden (in Lacken, Klebstoffen, Kunststoffen, Schäumen). Die Endprodukte sind unter dem Namen Polyurethane (PU) bekannt. Im Baubereich kommen die PU-Schäume für Montage und Dichtungszwecke zum Einsatz. Die Spraydosen enthalten die Prepolymere von Diphenylmethandiisocyanat (MDI).
Im Vordergrund steht bei Isocyanaten die sensibilisierende (allergisierende) Wirkung auf die Atemwege („Isocyanat-Asthma“) und auf die Haut. Isocyanat-Asthma kann durch hohe Expositionen beim Einatmen entstehen. Durch massiven Hautkontakt kann auch eine Sensibilisierung des Immunsystems hervorgerufen werden, wodurch in weiterer Folge beim Einatmen von Isocyanaten ebenfalls Asthma ausgelöst werden kann.
Der Hautkontakt verursacht mitunter allergische Hautekzeme. Alle Diisocyanate wirken stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute, es kann zu Reizungen, Entzündungen oder allergischen Symptomen kommen. Eine einmalige Spitzenexposition ist vermutlich schädlicher als geringfügige längerfristige Grenzwertüberschreitungen. Die allergisierende Wirkung kann jedoch bereits bei Konzentrationen weit unter den Grenzwerten eintreten.
Das Isocyanat-Asthma und eine isocyanatbedingte Kontaktallergie können eine Berufskrankheit begründen.
Verdacht auf Auslösung von Krebs
Bestimmte Diisocyanate stehen im Verdacht, dass sie Krebs auslösend sein könnten. MDI und das Toluoldiisocyanat TDI sind daher in der Stoffliste der Grenzwerteverordnung mit dem Hinweis „Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial“ angeführt. Gemische, die mehr als 1 % MDI oder TDI enthalten, sind auf dem Kennzeichnungsetikett mit dem Sicherheitshinweis H351 „Kann vermutlich Krebs erzeugen“ gekennzeichnet.
Die ab August geltende Beschränkung wurde eingebracht, um die Anzahl der durch den Kontakt mit Diisocyanaten verursachten Erkrankungen zu reduzieren und die Hersteller zu niedrigeren Konzentrationen an freien Diisocyanatgruppen in den Produkten zu motivieren.