Österreich : Rohbericht des Rechnungshofes stellt Mängel bei UVP-Verfahren in der Steiermark fest
Die Abteilung Umwelt und Raumordnung des Landes Steiermark wurde vom Bundesrechnungshof geprüft und ein Rohbericht fertiggestellt. Darin werden Mängel bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) festgestellt, berichtet die "Kronen Zeitung" am Samstag. Projektwerber hätten in mindestens drei Fällen Teile ihrer Gutachten selbst verfasst, Gutachter hätten ihre Honorare nicht mit der Behörde, sondern mit den Projektwerbern abgerechnet.
Eine Überprüfung der Korrektheit der Honorarnoten oder einer möglichen Befangenheit der Gutachter durch die Behörde sei nicht erfolgt. Außerdem sollen UVP-Verfahren in der Steiermark besonders lange gedauert haben, hieß es in dem Medienbericht. Seitens des Rechnungshofes wurde zum Inhalt des zitierten Berichts kein Kommentar abgegeben. Ich kann bestätigen, dass der Rechnungshof einen Rohbericht fertiggestellt und den betroffenen Stellen zur Stellungnahme übermittelt hat", sagte RH-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage.
Die zuständige Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) teilte am Samstag in einer Aussendung mit, die Umweltabteilung sei inzwischen umstrukturiert worden, mehr als 20 neue Mitarbeiter seien aufgenommen worden, es gebe nun ein eigenes UVP-Referat. Die Kritik des Rechnungshofes beziehe sich auf die Zeit davor. Am 19. Dezember 2022 habe der Rechnungshof sie, Lackner, sowie die Landesamtsdirektion und die Personalabteilung mündlich darüber informiert, dass ein Mitarbeiter "im Zuge von Bescheiderstellungen Inhalte mit Konsenswerbern abgestimmt" habe. Die Vorwürfe hätten sich mittlerweile erhärtet. Gegen den Betroffenen sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Noch im Sommer hatte Lackner bekannt gegeben, dass eine Überprüfung durch die Interne Revision des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung "keine gravierenden Missstände" ergeben habe, lediglich eine "Optimierung des Risikomanagementsystems" sowie organisatorische Verbesserungen seien notwendig.
2021 wurden Vorwürfe laut, dass UVPs für zahlreiche Großprojekte wie Windparks oder Kraftwerke jahrelang nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Projektbetreiber selbst, so der Verdacht, und nicht die Behörden hätten die positiven Bescheide für die Projekte verfasst. Die Ermittlungsbehörden prüfen auch, ob Gutachter, die im Rahmen von UVP-Verfahren negative Bescheide erstellt haben, durch Gefälligkeitsgutachter" ersetzt wurden.