Arbeiten bei Hitze : Regierung setzt Schutzverordnung ab 2026 um
Die Bundesregierung will laut ihrem Regierungsprogramm Menschen besser vor Hitze am Arbeitsplatz schützen - vor allem wenn diese im Freien arbeiten.
- © Naru - stock.adobe.comKonkret verpflichtet die Verordnung Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen zu setzen, sobald die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung ab Stufe 2 (ab 30 Grad) ausgibt. Ab dann darf auch das Arbeitsinspektorat kontrollieren – „ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gesundheit und Sicherheit“, betont Dorottya Kickinger, ÖGB-Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz. Dazu kommt die verpflichtende Ausstattung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit einer Kühlung bzw. Klimatisierung.
Die Hitzeschutzverordnung soll noch im Sommer 2025 in Begutachtung gehen. Inkrafttreten soll das Gesetz dann am 1. Jänner 2026 mit entsprechender Zeit für Nachrüstung und Erstellung der Hitzeschutzpläne für die warme Jahreszeit des Jahres 2026.
An einer entsprechenden Verordnung werde „unter Hochdruck” gearbeitet, sagte eine Sprecherin der für den Bereich hauptzuständigen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) auf Anfrage der APA. Es gehe um eine Verordnung, die „Hand und Fuß“ habe und in den kommenden Tagen fertiggestellt werde. Über den Plan hatte zuvor auch der ORF berichtet.
Im Regierungsprogramm schreiben ÖVP, SPÖ und NEOS wörtlich zum Vorhaben: „Es geht um eine eigene Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, nicht hitzefrei.” „Noch ist die Verordnung nicht fertig”, daher wollte die Sprecherin zum konkreten Inhalt noch nichts sagen. Es laufen noch Gespräche mit den Sozialpartnern, es sei „noch vieles abzustimmen und auch intern noch zu überlegen”. Man sei aber „am Fertigwerden”.
Grundsätzlich gehe es um einen „ordentlichen Hitzeschutz für die Menschen – konkrete, klare, verständliche Regeln zum Hitzeschutz, vor allem im Freien”. Arbeitsrechtliches sei zu beachten.
Zur angekündigten Verordnung hatte Hans-Peter Hutter von der Medizinische Universität Wien am Montag im ORF-Radio Ö1 gesagt: "Da muss man daran denken, dass man zeitlich umorganisiert, dass einige Berufsgruppen möglicherweise ganz früh anfangen." Auch eine Siesta sei eine Möglichkeit. Allerdings müsse die Kinderbetreuung auch mitbedacht werden, wenn die Arbeitnehmenden viel früher mit ihrer Tätigkeit starten sollten.
Auf der Baustelle freiwillig hitzefrei
Für die Baubranche gibt es eine Hitze-Sonderregelung. Diese erlaubt es Betrieben, ihre Arbeitnehmer ab einer Temperatur von 32,5 Grad freizustellen. Eine Verpflichtung gibt es nicht – naturgemäß machen bei weitem nicht alle Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch. Wenn hitzefrei gegeben wird, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Anspruch auf Rückvergütung aus dem Schlechtwetterfonds der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), in den sie auch gemeinsam einzahlen.
In der Statistik der BUAK wurde das vergangene Jahr mit 29 Hitzetagen, an denen es mehr als 32,5 Grad Celsius im Schatten gab, als Rekordjahr verzeichnet – jeweils gemessen an den Baustellen nächstgelegenen Stationen der Geosphere Austria.