EU-Gebäuderichtlinie : Neue Vorgaben für Ladeinfrastruktur als Chance und Herausforderung

Die Vorgaben, die bis spätestens Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, verpflichten Bauherren und Gebäudeeigentümer künftig dazu, bei Neubauten und umfassenden Renovierungen Ladepunkte für E-Fahrzeuge zu errichten oder zumindest die entsprechende Vorverkabelung vorzusehen.
Pflichten für Wohn- und Nicht-Wohngebäude
Besonders hohe Anforderungen stellt die Richtlinie an Nicht-Wohngebäude wie Büro- oder Gewerbebauten. Bei Renovierungen ist für mindestens einen von fünf Stellplätzen ein Ladepunkt zu errichten. Zudem muss die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt werden, um eine spätere Nachrüstung zu erleichtern. Bei Neubauten steigt die Anforderung: Hier müssen 50 Prozent der Stellplätze direkt mit Ladepunkten ausgestattet sein. Bestehende Nicht-Wohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bis spätestens 1. Jänner 2027 einen Ladepunkt je zehn Stellplätzen nachrüsten. Für öffentliche Einrichtungen gilt eine verlängerte Frist bis 2033.
Im Wohnbau liegt der Fokus auf der Vorbereitung: Bei Neubauten und Renovierungen ist die Vorverkabelung für die Hälfte der Stellplätze verpflichtend. Zusätzlich schreibt die Richtlinie für Wohngebäude zwei Fahrradabstellplätze pro Wohneinheit vor. Technisch müssen die Ladepunkte bidirektionales und intelligentes Laden ermöglichen. In Ausnahmefällen – etwa bei Netzengpässen oder Randlagen – können Ausnahmen gewährt werden.
Branche fordert klare Rahmenbedingungen
Hauke Heinrichs, CEO des Ladeinfrastruktur-Anbieters Smatrics, sieht in der Richtlinie eine Chance für die Mobilitätswende, betont aber den Handlungsbedarf: „Die Politik muss rasch die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.“
Auch für die Bau- und Immobilienwirtschaft bedeutet die Novelle einen erheblichen Investitionsbedarf. Martin Wagner, Geschäftsführer der Verbund-Tochter Energy4Business, verweist auf die Praxiserfahrung seines Unternehmens bei der Umsetzung solcher Projekte. Das Unternehmen unterstützt Bauträger und Eigentümer mit Komplettlösungen – von der Planung bis zum Betrieb. Beim Österreichischen Volkswohnungswerk (ÖVW), das mehrheitlich zur Erste Bank gehört, gehören Ladepunkte und Photovoltaikanlagen bereits zur Standardausstattung bei Neubauten. Im Bestand wird die Infrastruktur sukzessive nachgerüstet.
Kostenfrage bleibt ungelöst
Die Frage der Finanzierbarkeit bleibt jedoch ein zentrales Thema. Peter Engert, Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), sieht Potenzial in Vorfinanzierungsmodellen und Garantien. Gleichzeitig stellt er infrage, ob jede Immobilie künftig noch eigene Garagenplätze benötigt: „In 30 Jahren wird es noch Autos geben, aber möglicherweise nicht mehr in städtischen Tiefgaragen.“
Die Gebäuderichtlinie ist damit nicht nur ein Hebel für den Klimaschutz und die Mobilitätswende, sondern auch ein zusätzlicher Faktor im Spannungsfeld zwischen leistbarem Wohnraum und steigenden Bau- sowie Betriebskosten.