Wohnbauförderung : Kürzung in Vorarlberg bis Ende 2025 mit Übergangsregel

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Für 2025 waren knapp 184 Millionen Euro für Wohnbauförderung inklusive Wohnbeihilfe veranschlagt, was einem Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. 

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Die Wohnpreise in Vorarlberg zählen zu den höchsten in Österreich. Teuerung, strenge Kreditregeln und hohe Zinsen ließen die Immobilienverkäufe sinken und die Wohnbaubranche verzeichnete Einbrüche. 
Für das Jahr 2025 rechnete die Landesregierung zu Jahresbeginn mit einem Anstieg der Anträge auf Wohnbauförderung. Für dieses Jahr waren knapp 184 Millionen Euro für Wohnbauförderung inklusive Wohnbeihilfe veranschlagt, was einem Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. 

Die Opposition wirft der Landesregierung in Sachen Wohnen Versäumnisse vor. Sie bemängelt ebenso wie die Vorarlberger Armutskonferenz und die Arbeiterkammer, dass es zu wenige gemeinnützige Wohnungen gibt und dass zu wenig Anstrengungen unternommen werden, um neue zu errichten. Auch der lang angekündigte Bodenfonds des Landes, der im Juli 2024 gegründet wurde, kommt vielen zu langsam in die Gänge.

Obergrenze für Wohnbauförderung

Die Übergangsfrist läuft bis Ende Dezember 2025, wodurch die Kontinuität im Fördersystem gewahrt bleibt. Die Landesregierung sieht die Kürzung der Wohnbauförderung als notwendig an, um diese langfristig sichern zu können. Es gibt deutliche Änderungen bei der Höhe der gewährten Darlehen und den Zinssätzen.

Vorarlberg wird per 1. Juli die Wohnbauförderung deutlich kürzen. Während es bisher keine Obergrenze für die gewährten Darlehen gab, liegt diese künftig bei 100.000 Euro. 

Die Schaffung von Wohneigentum wird in Vorarlberg für immer mehr Menschen unerschwinglich. Die Landesregierung macht dafür unter anderem die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) erlassene KIM-Verordnung verantwortlich, die Ende Juni 2025 ausläuft. 
Die FMA hatte zum Auslaufen ein Rundschreiben mit nicht bindenden, aber empfohlenen Kreditvergabekriterien veröffentlicht. Bei Auffälligkeiten darf die FMA prüfen. Mit der Verordnung wollte die FMA im Jahr 2022 eine private Überschuldung von Haushalten vermeiden, die angesichts steigender Zinsen und hoher Inflation drohte.

>> Lesen Sie hier ein Interview mit RBI-Chefanalyst Gunter Deube zur KIM-Verordnung.