Kommen wir zum Betrugsbekämpfungsgesetz. Sie sehen das kritisch – warum?
Götze: Der Name klingt gut, aber im Insolvenzbereich ist er irreführend. Was passiert ist: Staat und Sozialversicherung müssen Zahlungen, die sie in den sechs Monaten vor einer Insolvenzeröffnung erhalten haben, unter bestimmten Umständen nicht mehr zurückzahlen – auch dann nicht, wenn diese Zahlungen eigentlich anfechtbar wären. Das heißt: Der Staat wird gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt.
Man kann argumentieren, dass der Staat geschützt werden muss. Aber hier wird er auf Kosten anderer Gläubiger geschützt. Die Konsequenz ist klar: Unternehmer werden zuerst versuchen, den Staat und die Sozialversicherung zu bedienen – auch, weil hier persönliche Haftungsrisiken drohen. Andere Gläubiger bleiben länger offen. Genau diese anderen Gläubiger stellen aber häufig Insolvenzanträge. Wenn Staat und SV-Träger später oder seltener Anträge stellen, werden Verfahren tendenziell noch später eröffnet. Dann ist weniger Masse da, Sanierungen werden schwieriger und die Quote für Gläubiger sinkt. Das kann wiederum Folgeinsolvenzen auslösen.
Kurzfristig spart sich der Staat vielleicht Geld. Mittel- und langfristig dürfte der volkswirtschaftliche Schaden aber größer sein. Genau deshalb sehen wir das so kritisch. Erschwerend kommt hinzu: Für die Begutachtung gab es nur fünf Arbeitstage. Viele Stellungnahmen wurden eingebracht, am Gesetzestext hat sich aber nichts Wesentliches geändert.
Vybiral: Solche Ansätze gab es schon früher, etwa beim Konjunkturstärkungsgesetz. Auch damals haben wir uns dagegen gestellt. Für mich ist das die falsche Richtung. Es kann nicht sein, dass sich der Staat vorab bedient, bevor private Gläubiger zum Zug kommen. Hier sollte Gleichbehandlung gelten.
Das widerspricht letztlich auch dem Gleichheitsgrundsatz.
Götze: Genau. Und ich gehe davon aus, dass das rechtlich noch ein Nachspiel haben wird. Vor über 40 Jahren wurde dieses Prinzip der bevorzugten Behandlung des Staates im Insolvenzrecht ja gerade deshalb abgeschafft, weil es der Wirtschaft schadet. Dass es nun wieder in diese Richtung geht, halte ich für problematisch.
Vybiral: Wir hätten uns auch gewünscht, dass manche Wirtschaftsorganisationen hier stärker dagegenhalten.
Warum ist das nicht passiert?
Vybiral: Da bleibe ich lieber diplomatisch zurückhaltend.
Götze: Es gibt durchaus gute Aspekte im Betrugsbekämpfungsgesetz. Aber dieser Teil hat im Insolvenzrecht nichts verloren.