Preisabsprachen : Millionenschwere Strafe gegen Sanitärgroßhändler

Führende Sanitärgroßhändler in der Schweiz haben sich jahrelang bei Preisen und Mengen abgesprochen. Zu diesem Schluss ist die Wettbewerbskommission (Weko) gekommen. Sie verhängt über die Kartellmitglieder nun 80 Mio. Franken (76,1 Mio. Euro) Strafe. Branchenführer Sanitas Troesch wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Die Mehrzahl der am Kartell beteiligten Sanitärgroßhändler verständigten sich den Untersuchungsergebnissen der Weko zufolge von 1997 bis 2011 über Preisbestandteile und preisbestimmende Faktoren wie Margen, Bruttopreise, Euro-Umrechnungskurse, Transportkosten und Rabatte, wie die Weko mitteilt.Außerdem hätten die Unternehmen entschieden, Hersteller, die ihre Produkte nicht exklusiv über ihren Vertriebskanal verkauften, nicht in ihre Kataloge aufzunehmen. Dies habe Unternehmen am Markteintritt gehindert, stellt die Weko fest.Margen und Rabatte abgesprochen

Die Höhe des finanziellen Schadens ließ sich laut der Weko jedoch nicht berechnen. Dafür fehlten laut Vizedirektor Frank Stüssi die Vergleichsmöglichkeiten. Ein Vorher-Nachher-Vergleich sei unter anderem aufgrund der langen Dauer des Kartells nicht möglich.Fest steht aber: Durch die Preisverzerrungen und die Einschränkung der Produktvielfalt sind die Konsumenten und zum Teil die Sanitärinstallateure geschädigt worden.Die FirmenVon der Weko dafür gestraft werden der Schweizerische Großhandelsverband der Sanitären Branche sowie acht Unternehmen. Der größte Teil der Strafe entfällt auf den Branchenführer Sanitas Troesch und die irische Cement Roadstone Holding (CRH) mit den Schweizer Töchtern Richner, Getaz-Miauton und Reco Regusci. Gemeinsam berappen sie fast 70 Prozent der Strafe. Bei der CRH-Gruppe, die über 30 Mio. Franken bezahlen soll, war am Freitag niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Auf die zum französischen Saint-Gobain-Konzern gehörende Sanitas Troesch sollen über 25 Mio. Franken Strafe entfallen.Sanitas Troesch könne die Argumentation der Weko nicht nachvollziehen und bestreite deren Vorwürfe entschieden, teilte der in Bern ansässige Großhändler in einer Stellungnahme auf seiner Internetseite mit. Sanitas Troesch wehrt sich

Da die begründete Verfügung erst in ein paar Monaten vorliegen wird, will Sanitas Troesch vorerst keinen weiteren Kommentar zum Weko-Entscheid abgeben. Die detaillierte Begründung des Entscheids will die Weko in ungefähr vier Monaten nachreichen. Ab der Zustellung der Begründung haben die Unternehmen 30 Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Der Entscheid kann in erster Instanz an das Bundesverwaltungsgericht und dann an das Bundesgericht weitergezogen werden.Mit Ausnahme von Sanitas Troesch sind alle Sanitärgroßhändler, über die die Geldstrafen verhängt wurden, Mitglieder des Branchenverbandes, der als Plattform für den Abschluss der Abreden diente. Die Großhändler und der Branchenverband, die zusammen rund ein Drittel des Bußgeldes berappen müssen, sollen nach dem Weko-Entscheid jeweils zwischen 100'000 Franken und rund 8 Mio. Franken zahlen.Bei der Berechnung der Höhe der Buße profitierten die Kartellmitglieder davon, dass frühere Abklärungen im Markt für Sanitärgroßhandel ohne formelle Untersuchung eingestellt worden waren. Strafverschärfend wirkten sich aber die lange Dauer des Kartells und die wiederholten Handlungen aus. Für einige Unternehmen reduzierte die Weko die Strafe, weil diese der Behörde Daten lieferten. Auf das Kartell aufmerksam geworden war die Weko durch Hinweise aus der Bevölkerung. In der Folge leitete sie 2011 eine Untersuchung ein, in deren Verlauf Hausdurchsuchungen an acht Standorten durchgeführt und 70 Personen befragt worden waren. (sda/apa/pm)