Baustoff-Recycling : Verwerten statt nur dem Erdboden gleichmachen
2015 kam die Recycling-Baustoffnorm heraus, seit Herbst 2016 wurde sie überarbeitet, nun liegt sie in einer aktualisierten Version auf. „Es gab viele Änderungen und Neuerungen, die aufgenommen werden mussten. Bedingt dadurch kam es auch zu einer längeren Abstimmungszeit“, informiert DI Martin Car. Der Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes arbeitete an der aktualisierten Abbruchnorm B 3151 als Vorsitzender im Komitee 157.09 (Abfallwirtschaft) maßgeblich mit und kennt sie dadurch so gut wie seine Westentasche.
Ziel ist ein sortierter Rückbau, der Schadstoffe identifiziert und aussortiert sowie gleichzeitig möglichst viele Baustoffe wiederverwertet. „Hierbei handelt es sich absolut um Best Practice – und das europaweit“, freut sich DI Car. Dies bestätigte auch der Präsident der EQAR, des europäischen Güteverbandes für Recycling-Baustoffe, Dr. Miroslav Škopán: „Österreich weist eine sehr hohe Recyclingquote auf, das Baustoff-Recycling hat extrem hohes Niveau und kann für viele Länder Vorbildwirkung zeigen.“
Was lässt sich noch verwerten?
Dank der ÖNORM 3151 werden Fragen wie: Welche Materialien in einem Gebäude lassen sich noch verwerten? Welche enthalten Schadstoffe, was muss entsorgt werden und wie? beantwortet. Durch Einarbeitung der neuesten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis verhindert die Norm, dass zukünftig Stoffe in den Kreislauf kommen, die eigentlich nicht mehr dorthin gehören – beispielsweise künstliche Mineralfasern wie Glaswolle, Steinwolle oder Dämmmaterialien. „Als Praxiswerkzeug findet sich im Anhang eine topaktuelle Liste aller vorkommenden Schad- und Störstoffe. Diese orientiert sich auch an der neuen Abfallverzeichnisverordnung, die seit 1. Jänner gilt“, erklärt Car. Geliefert wird eine einfache Hinweistabelle aller Schlüsselnummern, die die gewerbliche Entsorgung von schädlichen Materialien erleichtern. Also der Zuordnung der Schad- und Störstoffe zu Abfallarten. Besonders stellt sich die Frage bei Beton und Asphalt, bei denen die Verwertung aufgrund des nahenden Deponierungsverbotes 2024 forciert werden muss. Bei diesen Beiden muss die Verwertung, die jetzt schon hoch ist, noch weiter forciert werden.
Rückbaukundige analysieren das Objekt
Laut der Norm braucht es bei Gebäuden ab 750 Tonnen eine „Rückbau kundige Person“ und eine Analyse des Objektes. Aufgenommen wurden auch Kleinbaustellen wie Ein- oder Zweifamilienhäuser. Für sie ist die Umsetzung der Norm allerdings kein Zwang, sondern ein Vorschlag.
Eine Arbeitserleichterung stellt das neu enthaltene Objektbeschreibungsformular laut Vorsitzendem Martin Car dar. Mit ihm in der Hand wird auf nichts vergessen und es können alle wesentlichen Punkte abgehakt werden. Beachtet werden sowohl die Qualität als auch die Mengen der Baustoffe. Das ausgefüllte Formular dient in weiterer Folge als Grundlage für die Kalkulation.
Bewusstseinsbildung bei jedem Einzelnen
Angelangt bei den Kosten versichert Car, dass ein Abbruch und dessen Wiederverwertung zwar klarer aber nicht teurer geworden sei. Angesprochen auf die Preise von Recycling-Baustoffen und damit verbunden ihrem Einsatz, zieht der Geschäftsführer des Baustoffes-Recycling Verbandes den Vergleich mit der Bioware im Supermarkt. Es gehe darum, das Bewusstsein des Einzelnen am Bau zu stärken. „Ältere Poliere oder Mitarbeiter sind oft skeptisch, aber das Interesse der Jungen ist extrem. So sind auch die Strabag oder die ÖBB auf uns zugekommen, weil sie ihre Quote in diesem Bereich erhöhen möchten“, spricht DI Martin Car aus der Praxis.
Eines ist auch ihm klar: Teurer als Naturbaustoffe dürfen Recycling-Materialien nicht sein. Und in Punkto Qualität müssen sie mindestens genauso gut, wenn nicht sogar besser sein.